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Leuphana-Professor Halfmeier berät den Bundestag

04. Mai 2012 Berlin/Lüneburg. Geschädigte Kapitalanleger haben oft Schwierigkeiten, ihr Recht durchzusetzen. Eine Gesetzesreform soll nun ihre Lage verbessern. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich in der vergangenen Woche damit beschäftigt und unter anderen den Wirtschaftsjuristen Prof. Dr. Axel Halfmeier von der Leuphana Universität Lüneburg als Sachverständigen angehört.

Prof. Dr. Axel Halfmeier

Der Rechtsausschuss behandelte die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG).  Das KapMuG ist ein Gesetz, mit dem die Rechtsdurchsetzung für geschädigte Kapitalanleger durch ein Musterverfahren erleichtert werden soll. Es wird seit 2005 erprobt und wurde vor allem durch das bis heute nicht abgeschlossene Telekom-Verfahren ausgelöst, in dem 17 000 Aktionäre die Deutsche Telekom wegen angeblicher Verstöße gegen das Kapitalmarktrecht verklagt haben.

In seiner Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf begrüßte Halfmeier diesen als Verbesserung des KapMuG. Kritisch wertete er jedoch die weiterhin hohen Zugangsbarrieren zum Musterverfahren und forderte eine einfachere und kostengünstigere Beteiligung der Geschädigten an diesem Verfahren, damit sie nicht in "rationaler Apathie" verharren und dadurch mögliche Rechtsverstöße folgenlos bleiben. Außerdem fordert Halfmeier eine Ausweitung kollektiver Rechtsschutzmöglichkeiten auch auf andere Massenphänomene: "Warum in Deutschland zehntausend enttäuschte Aktionäre ein gemeinsames Musterverfahren durchführen dürfen, nicht aber zehntausend unrechtmäßig behandelte Versicherungsnehmer, ist objektiv nicht nachvollziehbar."

Professor Axel Halfmeier beschäftigt sich seit langem mit derartigen Fragen des kollektiven Rechtsschutzes. Bereits 2009 leitete er eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Evaluationsstudie zum KapMuG. Der aktuelle Gesetzentwurf greift Vorschläge aus dieser Studie auf, insbesondere die Verbesserung der Möglichkeiten zur gütlichen Streitbeilegung durch einen Vergleich. 

Auch die Süddeutsche Zeitung zitierte Prof. Halfmeier.

17.01.2013, zuehlsdorff