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VeröffentlichungenVERÖFFENTLICHUNGEN

Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen

26. Februar 2010 Das Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte ist in die Kritik geraten. Nach anfänglicher Zurückhaltung machen immer mehr Bundesländer von einer bundesrechtlichen Öffnungsklausel Gebrauch und schaffen das Widerspruchsverfahren ab. Den bislang weitestgehenden Reformversuch hat Niedersachsen unternommen: Nach einem Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung findet in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2005 in der Regel kein Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte mehr statt.

Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen

Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens war von Anfang an sehr umstritten. Deshalb wurde das Zentrum für Demokratieforschung (ZDEMO) der Leuphana Universität Lüneburg 2006 beauftragt, die praktischen Auswirkungen der Gesetzesänderung für die Kommunen, die Behörden und die Gerichte durch eine wissenschaftliche Begleitforschung zu evaluieren.

Den Ausgangspunkt der nun vorliegenden Studie des ZDEMO bildete die Statistik der niedersächsischen Verwaltungsgerichte zu den Klageeingangszahlen. Zudem wurden im Rahmen eines mixes-methods-Ansatzes auch qualitative Informationsquellen einbezogen sowie Experteninterviews auf exekutiver und judikativer Ebene durchgeführt.
Die begleitende Evaluation war in drei Phasen gegliedert. In der ersten Evaluationsphase wurde vorrangig die Verwaltungspraxis im Umgang mit der Aussetzung der Vorverfahren und deren Folgewirkungen für die kommunale Ebene untersucht. Dabei wurde erfasst, wie die Behörden auf die veränderte Rechtslage reagierten, wie sie ihr Verwaltungshandeln änderten und ob eine Steigerung der Arbeits- und Kostenbelastung in den Kommunen durch vermehrte Klagen eintrat. Um ein noch umfangreiches Bild über die Folgewirkungen zu gewinnen, wurden im Rahmen eines zweiten Untersuchungsschrittes weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die hoheitlich tätig sind, in die Untersuchung einbezogen. Um eine abschließende Bewertung der Aussetzung der gerichtlichen Vorverfahren zu ermöglichen, wurden in einer dritten Evaluationsphase vordergründig die Erfahrungen der Verwaltungsrichterinnen und –richter erfasst und analysiert.

Anhand der so gewonnenen Erkenntnisse konnte für Niedersachsen abschließend und nach Sachgebieten differenziert beurteilt werden, wo sich die Aussetzung der gerichtlichen Vorverfahren bewährt hat und welche anderen geeigneten und zeitgemäßen Instrumente den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.



Müller-Rommel, Ferdinand; Meyer, Holger; Heins, Friederike: Verwaltungsmodernisierung in Niedersachen. Evaluation zur Aussetzung der gerichtlichen Vorverfahren. Nomos Verlag, Baden-Baden 2010.
315 Seiten, 59,00 Euro, ISBN: 978-3-832-94800-9.

16.11.2011, zühlsdorff