Richtlinien für die Verzeichnung von Publikationen in der Hochschulbibliographie der Leuphana Universität Lüneburg
In der Hochschulbibliographie der Leuphana Universität Lüneburg werden Publikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule ab dem Erscheinungsjahr 2000 erfasst. Damit stehen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit an der Leuphana Universität Lüneburg auch über die Datenbanken des Gemeinsamen Bibliotheksverbunde und weitere Datenbanken überregional für Recherchen zur Verfügung.
Seit Oktober 2007 gelten für die Erfassung die folgenden Richtlinien:
- Es werden alle Publikationen mit ISBN oder ISSN erfasst, sowie Aufsätze, die in Schriften mit ISBN oder ISSN erschienen sind.
- Unselbständige Publikationen, also Aufsätze in Zeitschriften, Aufsatzsammlungen oder in Monographien etc. müssen als Papierkopie oder elektronische Fassung (PDF-Datei) und mit vollständiger Quellenangabe an die Bibliothek (Frau Richter; crichter@uni.leuphana.de, Tel.: 677 1177) gesendet werden.
- Monographien, Kongress- oder Herausgeberbände müssen in Form einer Kopie des Titelblattes mit den vollständigen bibliographischen Angaben an die Bibliothek gesendet werden. Gerne nimmt die Bibliothek auch ein Belegexemplar entgegen.
- Publikationen können unmittelbar nach deren Erscheinen an die Bibliothek gemeldet werden und werden zeitnah erfasst. Preprints oder noch nicht publizierte Schriften können für die Verzeichnung nicht berücksichtigt werden.


