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Leihfrist und VerlängerungLEIHFRIST UND VERLÄNGERUNG

Die Leihfrist beträgt 28 Tage. Medien in unseren Teilbibliotheken, für die eine kürzere Ausleihfrist gilt, sind im Online-Katalog mit dem Vermerk "verkürzte Ausleihe" (14 Tage) oder Kurzausleihe (Nacht- und Wochenendausleihe) gekennzeichnet.

Bitte denken Sie daran, die Leihfrist möglichst einige Tage vor Ablauf  zu verlängern, da Bücher, die von anderen Nutzern vorgemerkt wurden, bereits am Tag nach Ablauf der Leihfrist gemahnt werden.

Die Verlängerung der Leihfrist müssen Sie selbst von den PCs in der Universität oder von zu Hause aus über unseren Online-Katalog vornehmen, über den Sie in der oberen waagrechten Navigationszeile Ihr Nutzerkonto aufrufen können. 
Der Button Benutzer-Info führt Sie zu zu einer Maske, Ihrem Benutzerkonto, in der Sie die Nummer Ihres Bibliotheksausweises und Ihr Passwort eingeben. 
Unter dem Punkt Entleihungen bekommen Sie alle ausgeliehenen Medien aufgelistet und haben die Möglichkeit, die Leihfrist zu verlängern.

Die Verlängerung der Leihfrist ist 4mal möglich. Danach muss das Buch an der Ausleihe vorgelegt werden und kann dann gegebenfalls wieder neu ausgeliehen werden.

17.01.2013, ub