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Vergütung für Texte im Internet bei VG Wort


Die Bibliothek der Leuphana Universität Lüneburg bietet als Service an, Hochschulschriften, die in unserer elektronischen Hochschulbibliografie aufgenommen werden, zwecks Vergütung bei VG Wort anzumelden. VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, über die Autoren Vergütung für ihre Texte beziehen können.

 

Verfahren

  • Autoren, die an einer eventuellen Vergütung Interesse haben, liefern ihre Schrift im PDF-Format ab und melden bei der Bibliothek ihr Interesse an einer Vergütung durch VG Wort an. Kontakt: Uwe Mylatz, mylatz@leuphana.de. Falls der Urheber bei VG Wort gemeldet ist, sollte er der Bibliothek seine dortige Karteinummer melden.
  • Die Bibliothek veröffentlicht den Volltext der Schrift in der Hochschulbibliografie. Der Verweis auf das PDF-Dokument wird durch ein sogenanntes Zählpixel von VG Wort ergänzt.
  • Der Text wird von der Bibliothek mit Angabe des Webbereichs an VG Wort gemeldet. Dabei wird auch der Name des Urhebers genannt. Falls der Autor schon registriert ist, stattdessen seine Karteinummer. Es müssen alle URLs des Dokuments angegeben werden (nicht die URLs der aufrufenden Seiten mit dem Zählpixel, sondern die Adressen der PDF-Dokumente selbst).
  • VG Wort zählt die Anzahl der Aufrufe eines Textes nach einem geprüften Verfahren im Erhebungszeitraum.
  • Nur, wenn die Anzahl der Aufrufe eine bestimmte Zahl überschreitet, erfolgt eine Ausschüttung. Diese Mindestzahl steht zu Anfang der Erhebung noch nicht fest, sondern wird erst gegen Ende des Zeitraums von VG Wort festgelegt.
  • Die Bibliothek hat keine Möglichkeit, die Anzahl der Aufrufe abzufragen. Nur bei einer Ausschüttung wird sie informiert.
  • Ist der Autor bei VG Wort registriert, erhält er bei einer Vergütung eine Nachricht von VG Wort.
  • Ist der Autor nicht registriert, wird nur die Bibliothek informiert. Die Bibliothek meldet dann an den Autor, welcher Text vergütet wird. Dabei wird dem Autoren ein öffentlich nicht sichtbarer Teil des Zählpixels, der Private Identifikationscode, geschickt. Mit diesem muss der Autor seinen Text bei VG Wort melden, um in den Genuss der Vergütung zu kommen.
  • Der Erhebungszeitraum ist ein Kalenderjahr. Die Information der Texturheber erfolgt Ende Mai / Anfang Juni des darauffolgenden Jahres. Die Ausschüttung erfolgt Ende September / Anfang Oktober für das vorausgegangene Jahr.
  • Texte müssen für die folgenden Jahre nicht erneut gemeldet werden. Sie werden automatisch auch in den Folgejahren berücksichtigt.

Hinweise

  • Die für eine Vergütung erforderlichen Zugriffe liegen recht hoch.
  • 2008 gab es ab 1500 Zugriffen auf das Dokument 30 € und ab 3000 Zugriffen 40 €.
  • Da die Zahl der Zugriffe für eine Vergütung recht hoch ist, ist eventuell die Teilnahme an der Sonderausschüttung zu empfehlen. Die ist unabhängig von einer Zugriffszahl.
  • Informationen zu VG Wort unter http://www.vgwort.de/
  • Anmeldung bei VG Wort unter https://tom.vgwort.de/portal/index

Die Verfahren im Überblick

05.07.2010, ub