Ausleihe für Forschung und Lehre

Um in der Universitätsbibliothek Literatur zu entleihen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis, den Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises an allen drei Standorten beantragen und nutzen können. Die Leihfrist der über diesen Ausweis entliehenen Bücher beträgt 28 Tage. Eine Verlängerung der Leihfrist, die Sie selber vornehmen, ist insgesamt viermal möglich und erfolgt über Ihr Nutzerkonto, das Sie über unseren Online-Katalog erreichen.
Über das Eintreffen vorgemerkter Bücher benachrichtigen wir Sie sowohl mit einem Brief per Hauspost als auch per-E-Mail (sofern die E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt wurde). Wünschen Sie nur noch eine E-Mail-Benachrichtigung, so teilen Sie das bitte unserer Systemadministration mit.
Handapparate
Die Handapparatregelung der Universität gewährt Ihnen, sofern Sie als
- Professorin/Professor
- Juniorprofessorin/Juniorprofessor
- wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin/Mitarbeiter
- Lehrkraft für besondere Aufgaben
- Lektorin/Lektor
bei der Universität hauptamtlich beschäftigt sind, besondere Ausleihbedingungen für die zu Forschung und Lehre benötigte Literatur. Für Lehrbeauftragte gilt die Handapparatregelung nicht.
Weitere Themen:
- Einrichtung von Seminarapparaten
- Kauf von Medien für Forschung und Lehre
- Fernleihe für Forschung und Lehre
- Elektronisches Publizieren
- Publikationsnachweis in der Hochschulbibliographie
- Literaturverwaltung


