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Schülerstudium: von Anfang an die Nase vornSCHÜLERSTUDIUM: VON
ANFANG AN DIE NASE VORN

Wussten Sie, dass Sie auch als Schülerin und Schüler studieren können, noch bevor Sie das Abitur absolviert haben? Wenn Sie noch die Schule besuchen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein so genanntes Schülerstudium einschreiben. In Niedersachsen sieht das Hochschulgesetz (in Paragraph 19) diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Im Gesetz ist für das Schülerstudium der Begriff "Frühstudium" verwendet.

„Frühstudierende“ müssen keine Entgelte für die Verwaltung der Universität und auch keine Studienbeiträge bezahlen. Sie haben, sobald sie an der Hochschule eingeschrieben sind, das Recht, an Lehrveranstaltungen (also zum Beispiel Seminaren, Übungen und Vorlesungen) teilzunehmen, und sie dürfen auch Prüfungen ablegen. Mitglieder der Hochschule können die Schülerinnen und Schüler zwar noch nicht werden. Aber alle Leistungen, die sie im Schülerstudium erbracht haben, werden bei einem späteren „richtigen“ Studium anerkannt – und das spart einem dann vielleicht viel Zeit, wenn man an der Uni richtig loslegen will. Nützlich dafür ist es, dass Sie für bestandene Prüfungen ein eigenes Zertifikat ausgestellt bekommen.


Wer stellt fest, ob das Schülerstudium für Sie in Frage kommt?

Die Lehrerinnen und Lehrer an Ihrer Schule können am besten einschätzen, ob Sie für ein Schülerstudium die richtigen Voraussetzungen mitbringen – die Beurteilung der Eignung liegt deshalb bei der Schule. Ausschlaggebend für eine Empfehlung sind zum Beispiel gute Schulnoten, hohes soziales Engagement oder auch die erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben – sei es im Sport, in der Musik oder in Fachbereichen wie Mathematik, Deutsch, Geschichte oder den Naturwissenschaften. Wenn Ihre Persönlichkeit und Ihre Leistungen Ihre Lehrerinnen und Lehrer davon überzeugen, dass Sie das Zeug zum Schülerstudium haben, sollten Sie sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Die ist dann dafür zuständig, eine entsprechende Bescheinigung für die Hochschule zu schreiben.

An der Universität führt die Beauftragte für das Schülerstudium ein Gespräch mit Ihnen. Spricht sie aufgrund dieses Gesprächs eine Empfehlung für Sie aus, können Sie sich für das Schülerstudium einschreiben. Die Details dazu finden Sie im Abschnitt Bewerben, den Sie über den Link unten erreichen.

Im Leuphana College können Sie sich über weitere Einzelheiten zu den Studieninhalten informieren. Veranstaltungen, für die Sie sich interessieren, können Sie aus dem Veranstaltungsverzeichnis für das Schülerstudium auswählen.

 

Wie schreiben Sie sich ein?

Wenn Sie als Schülerin oder Schüler bereits vor dem Abitur Lehrveranstaltungen besuchen möchten, schreiben Sie sich für das Schülerstudium ein. Dazu müssen Sie zunächst eine Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern an Ihrer Schule treffen. Die Schule stellt, wenn Sie eine entsprechende Empfehlung erhalten, darüber eine Bescheinigung für die Hochschule aus.

Mit dieser Bescheinigung wenden Sie sich zunächst an die Studienberatung, mit der Sie über das Infoportal Kontakt aufnehmen können. Danach wird dann auf Vermittlung der Studienberatung die Beauftragte für das Schülerstudium, Hanna Reuther, ein Gespräch mit Ihnen führen. Auf Grundlage dieses Gesprächs kann sie Ihre Eignung und vor allem Ihre Motivation für ein Schülerstudium einschätzen.

Wenn alles geklappt hat, gehen Sie anschließend zum Immatrikulations-Service und werden von der Universität als Schülerstudentin oder Schülerstudent eingeschrieben. Damit haben Sie die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen in verschiedenen Studiengängen zu besuchen. Für die Teilnahme an Prüfungen müssen Sie zusätzlich in dem Studiengang eingeschrieben sein, in dem Sie die Prüfung absolvieren.

Antworten auf Ihre Fragen zum Schülerstudium und Unterstützung bei Ihrer Bewerbung bekommen Sie beim Infoportal.

Des Weiteren bietet die Leuphana Universität Lüneburg ein individuelles Schnupperstudium an, um durch den Besuch von Lehrveranstaltungen leichter eine Studienwahl treffen zu können.

24.01.2012, reuther