Berufliche Bildung - Sozialpädagogik

Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik (B.A.)
Seit dem Wintersemester 1996/97 werden an der Universität Lüneburg Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt an berufsbildenden Schulen qualifiziert. Dabei können Studierende zwischen zwei Fachrichtungen wählen: Sozialpädagogik und Wirtschaftspädagogik.
Die Fachrichtung Sozialpädagogik ist darauf ausgerichtet, Sozial- und Handlungskompetenz in Lehr-Lernprozessen in der beruflichen Bildung professionell zu gestalten. Fachwissenschaftliche, sozialdidaktische und sozialpolitische Kompetenzen zeichnen die Fachrichtung aus. Sie ermöglicht die Berufsbildung für vielfältige soziale Arbeitsgebiete. Darüber hinaus belegen die Studierenden auch Module in einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach wie Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik, Sport oder Evangelische Religion und in Berufspädagogik.
Zusätzlich absolvieren die Studierenden während ihres Bachelorstudiums an der Leuphana ein fünfwöchiges Praktikum in einer Berufsbildenden Schule, in der Regel am Ende des dritten Semesters.
Der Bachelorabschluss nach sechs Semestern eröffnet den Absolventinnen und Absolventen des Bereiches Sozialpädagogik die Möglichkeit, außerhalb des Schuldienstes ins Berufsleben einzusteigen und zum Beispiel selbständig oder in einer Behörde oder einer sozialen Organisation Beratungstätigkeiten wahrzunehmen. Sie können auch in den Bereichen Betreuung, Bildung und Erziehung arbeiten.
Wer im Anschluss an den Bachelorabschluss das konsekutive 4-semestrige Master-Studienprogramm erfolgreich absolviert, erhält die Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst an einer berufsbildenden Schule. Weitere Informationen zum konsekutiven Masterstudiengang „Lehrerbildung an Berufsbildenden Schulen – Fachrichtung Sozialpädagogik“ finden Sie auf den Seiten der Graduate School (siehe Link im Fußbereich). Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Studiengängen der Lehrerbildung an der Leuphana finden Sie außerdem auf den Seiten der Fachgruppe Lehramt, die Sie ebenfalls über einen Link im Fußbereich erreichen.
Nachweis der berufspraktischen Tätigkeiten
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulden Fachrichtung Sozialpädagogik - ist ferner, dass der Nachweis einer abgeschlossenen fachrichtungsbezogenen Berufsausbildung bzw. einer gleichwertigen berufspraktischen Tätigkeit vorgelegt wird. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Downloadbereich unten.




