Der Minor Rechtswissenschaften (Unternehmens- und Wirtschaftsrecht)



Die beruflichen Anforderungen an wirtschafts-, sozial-, politik-, kultur-, ingenieur-, umwelt- oder verhaltenswissenschaftliche Hochschulabsolventinnen und -absolventen zur Vernetzung verschiedenster Fachgebiete steigen. Nahezu alle Entscheidungen im Unternehmen sind auch durch juristische Rahmenbedingungen beeinflusst. Ein solides Grundverständnis für rechtliche Zusammenhänge und deren Folgenerleichtert Abwägungen und Entscheidungsprozesse im Wirtschaftsleben, unabhängig davon ob Sie in Unternehmen, Verbänden oder in der Beratung tätig sind und einen wirtschafts-, sozial-, politik-, kultur-, ingenieur-, umwelt- oder verhaltenswissenschaftlichen Hochschulabschluss besitzen.
Der Minor Rechtswissenschaften (Unternehmens- und Wirtschaftsrecht) vermittelt kompaktes Grundwissen über wirtschaftsjuristische Fragen und Vorgänge aus betrieblicher Sicht. Nach einer Einführung und der Vermittlung wirtschaftsjuristischer Grundkenntnisse in den Modulen Wirtschaftsprivatrecht I und II im zweiten und dritten Semester erwerben Sie im vierten Semester Einblicke in Spezialgebiete wie das öffentliche Recht und das Unternehmens- und Steuerrecht. Im Fokus des fünften Semesters stehen spezielle Rechtsfragen des Human Resources und Personalmanagements sowie aktuelle Rechtsprobleme der Banken und Versicherungen. Dabei wird einerseits auf unterschiedliche Bedarfslagen der Wirtschaftspraxis eingegangen, andererseits werden die Studierenden in die Lage versetzt, nach Ihren individuellen Interessen Wissensgebiete aus dem gewählten Major mit diesem Minor zu kombinieren.
Profil
Der Minor Rechtswissenschaften (Unternehmens- und Wirtschaftsrecht) richtet sich vor allem an Studierende, die ihr Fachwissen zu anderen Gebieten um Grundkenntnisse aus dem Unternehmens- und Wirtschaftsrecht erweitern wollen. So rundet der Minor zum Beispiel den Major Betriebswirtschaftslehre und den Major Volkswirtschaftslehre ab, indem er das ökonomische Wissen um die wirtschaftsjuristische Sichtweise ergänzt. Für Studierende aus einem sozial-, politik- oder verhaltenswissenschaftlich orientierten Major schafft dieser Minor die Möglichkeit, für die Übernahme späterer Führungsaufgaben Grundlagen wirtschaftsjuristischen Wissens sowie Einblicke in ausgewählte Spezialgebiete zu erwerben, die die fächerübergreifende Vernetzungs- und Methodenkompetenz erleichtern.
Pflichtmodule
- 2. Semester:
Wirtschaftsprivatrecht I: Abschluss von Verträgen, Störungen bei der Durchführung von Verträgen, Verbraucherschutzrecht, Kaufverträge und die Haftung für Mängel - 3. Semester:
Wirtschaftsprivatrecht II: Andere Vertragstypen neben dem Kaufvertrag, gesetzliche Schuldverhältnisse (z.B. Haftung aus unerlaubter Handlung) - 4. Semester:
Öffentliches Recht: Grundgesetz, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Europarecht
Rechtsfragen aus dem Unternehmens- und Steuerrecht: Fallstudie zur Gründung eines Unternehmens unter Berücksichtigung des Unternehmensrechts, des Steuerrechts und der Rechnungslegung - 5. Semester:
Rechtsfragen des Human Resources und Personalmanagements: Personalmanagement insbesondere aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Perspektive (z.B. Personalbeschaffung, Mitbestimmung, Vergütung, Gestaltung von Arbeitsverträgen und Tarifverträgen, Arbeitskampfrecht)
Rechtsfragen aus dem Bereich Banken und Versicherungen: Ausgewählte Themen aus dem Bankrecht (Bankvertrags-, Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht) und/oder dem juristischen Risikomanagement (Wie gehen Hersteller, Erst- und Rückversicherer mit "neuen Risiken", z.B. Nanotechnik, um)



