Deutschkenntnisse
Studienbewerberinnen und Studienbewerber für Bachelor-Studiengänge des College, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, müssen bei der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Es muss das Abschlusszeugnis (Prüfungszeugnis, Zertifikat) vorgelegt werden. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden.
Die DSH-Prüfung kann an der Leuphana Universität Lüneburg abgelegt werden. Dafür werden Vorbereitungskurse angeboten. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Sommeruniversität weitere Intensiv-Vorbereitungskurse, die jedoch nicht mit einer Prüfung abschließen.
Goethe-Zertifikat C1
Das Goethe-Zertifikat C1 (Zentrale Mittelstufenprüfung, ZMP) ist die unterste Eingangsqualifikation, die zum Nachweis der Deutschkenntnisse für eine Bewerbung an der Leuphana Universität Lüneburg zu einem Bachelor-Studium ausreicht. Andere Zertifikate, auch wenn sie auf dem Niveau des Goethe Zertifikats C1 liegen, werden nicht akzeptiert. Weiterhin gültig ist der Vorläufer des Goethe- Zertifikats, die Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP), die seit September 2007 nicht mehr angeboten wird.
Akzeptiert werden folgende Sprachnachweise, die auf dem Goethe-Zertifikat C1 aufbauen:
- Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- und Ausland
- Studienabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule (Das gesamte Studienprogramm muss auf Deutsch studiert worden sein.)
- Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
- Sprachdiplom Stufe II der KMK (Kultusministerkonferenz)
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit mindestens 16 von 20 möglichen Punkten entsprechend 4xTDN5 oder 3xTDN5 + 1xTDN4 oder 2xTDN5 + 2xTDN4 oder 1xTDN5 + 3xTDN4 oder 4xTDN4 für eine uneingeschränkte Zulassung zu allen grundständigen Studienmöglichkeiten (kein TDN schlechter als 4) Siehe Information zum Test DaF weiter unten.
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit mindestens 14 von 20 möglichen Punkten entsprechend 4x TDN4 oder 3x TDN4 + 1x TDN3 oder 2x TDN4 + 2x TDN3 für eine eingeschränkte Zulassung zu allen grundständigen Studienmöglichkeiten mit der Auflage, studienbegleitende Sprachkurse zu besuchen und die DSH nach zwei Semestern abzulegen (kein TDN schlechter als 3 und nicht mehr als 2 TDN mit 3) Siehe Information zum Test DaF weiter unten.
- Deutsche Sprachprüfung zum Hochschulzugang (DSH)
Studierende, die bei der Zulassung zum Studium an der Leuphana Universität Lüneburg außer dem Goethe-Zertifikat C1 keine der oben genannten Prüfungen nachweisen können, müssen spätestens nach einem Jahr die DSH (oder eine der genannten Prüfungen) ablegen.
Test DaF:
Es können nur Test DaF-Zertifikate anerkannt werden, die vom Test DaF-Institut in Hagen ausgestellt wurden oder von Testzentren, die vom Test DaF-Institut zur Durchführung der Sprachprüfung lizenziert sind.



