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Einreise und AufenthaltEINREISE UND AUFENTHALT

Studieninteressierte aus dem Ausland sollten sich rechtzeitig über die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen informieren. Auf den folgenden Seiten finden Sie einige wichtige Hinweise dazu. Bitte beachten Sie, dass die Informationen hier nur allgemeiner und unverbindlicher Art sind und nur die behördlichen Auskünfte für Sie bindend sind.

Visum

Die meisten Staatsangehörigen aus Ländern außerhalb der EU, der EFTA (Island, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen) und den USA benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Wer ein Visum benötigt und wer nicht, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.

Beantragung eines Studienvisums aus dem Ausland:

  • Visum zu Studienzwecken (= "Studienvisum")
  • Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium (= "Sprachkursvisum zum Studienzwecke")
  • Visum zur Orientierung über ein Studium an einer deutschen Hochschule
    ( = "Studienbewerbervisum")

In allen diesen Visatypen kommt Ihr Wunsch nach einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck, deshalb muss einer dieser Visatypen beantragt werden, denn nur sie können in eine Aufenthaltsbewilligung in Deutschland vor Ort bei der Ausländerbehörde gewandelt werden. Das entsprechende Visum für Ihren Aufenthalt ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes zu beantragen. Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.

Welche Dokumente Sie bei der Beantragung eines Visums vorlegen müssen, erfragen Sie bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Als Bewerberbestätigung wird die von UNI-ASSIST ausgestellte endgültige Mitteilung, die Sie als Studienbewerberin/Studienbewerber erhalten, von den deutschen Auslandsvertretungen akzeptiert.

Beantragen Sie das Visum so früh wie möglich, da mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Das Visum zu Studienzwecken berechtigt nur zu einem kurzen Aufenthalt in Deutschland, in der Regel 1 – 3 Monate. Für die Verlängerung müssen Sie innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Bei der Beantragung eines Studentenvisums muss der Nachweis erbracht werden, dass Sie Ihr Studium in Deutschland finanzieren können.

Beantragung eines Studienvisums, wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden:
Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden, sind Sie vermutlich mit einem der folgenden Visatypen eingereist:

  • Touristenvisum
  • Besuchsvisum
  • Geschäftsvisum
  • Sprachkursvisum ohne Studienabsicht - unabhängig von der Sprache, die im Kurs unterrichtet wird
  • Au-pair-Visum

Diese Visatypen können nicht in der Bundesrepublik Deutschland in ein Studienvisum und dann in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Wenn Sie mit einem dieser Visatypen nach Deutschland eingereist sind, dann ist es erforderlich, dass Sie in Ihr Heimatland ausreisen und von dort aus ein Visum zu Studienzwecken neu beantragen.

Aufenthaltserlaubnis

Die von der Ausländerbehörde in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis ist normalerweise befristet für die Dauer des Studiums in Deutschland.

Die Wandlung eines der Studienvisa in eine Aufenthaltsbewilligung mit einem anderen Zweck ist in der Regel nicht möglich. Nach dem Abschluss des Studiums kann das Visum deshalb nicht in ein Erwerbstätigkeitsvisum gewandelt werden.

Bei einem Hochschul- oder Studiengang-/Fächerwechsel muss die Ausländerbehörde zustimmen.

Arbeitserlaubnis

Studierende aus Ländern außerhalb der EU dürfen maximal 90 Tage oder 180 halbe Tage pro Jahr arbeiten ohne gesonderte Arbeitserlaubnis.

Studierende aus Ländern der EU dürfen unter den gleichen Konditionen wie deutsche Studierende arbeiten.

Genaue Informationen erteilt die Agentur für Arbeit.
Informationen zu diesem Thema finden sich auch den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).

Wohnungssuche

Studierende in Lüneburg wohnen in Studentenwohnheimen auf dem Campus, in der Stadt oder in privaten Studentenwohnungen. Die Anzahl der verfügbaren Zimmer in Studentenwohnheimen ist begrenzt, es werden jedoch auch private Zimmer vermittelt.

Hilfe bei der Wohnungssuche erhalten Sie über die Teaser rechts, die Sie zu Suchmaschinen für die Wohnraumsuche führen und zu einer Informationsseite der Leuphana Universität zu dem Thema.

 

13.07.2011, Kaddik