Leuphana Bachelor: Bildung mit Zukunft

Möchten Sie sich an der Leuphana Universität Lüneburg für den Leuphana Bachelor mit Major und Minor bewerben, müssen Sie eine der im Folgenden aufgeführten Hochschulzugangsberechtigungen nachweisen können.
Hochschulreife gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) beziehungsweise eine entsprechend gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung
- Fachgebundene Hochschulreife (erworben an einer Berufsoberschule)
- Allgemeine Fachhochschulreife: Bewerberinnen und Bewerber mit der allgemeinen Fachhochschulreife dürfen sich in der gleichen Fachrichtung ihrer Fachhochschulreife in Niedersachsen auch an Universitäten bewerben. Dies gilt auch an der Leuphana. Die Leuphana ermöglicht darüber hinaus eine Bewerbung für einen Major einer anderen Fachrichtung. In diesem Fall müssen Sie als weitere Zugangsvoraussetzung hinreichende Kenntnisse in Mathematik, Deutsch und – falls im Abschlusszeugnis ausgewiesen – in einem naturwissenschaftlichen, technischen oder geisteswissenschaftlichen Fach nachweisen. Die Durchschnittsnote dieser zwei bzw. drei Einzelnoten muss mindestens 3,0 betragen.
- Ablegung einer Meisterprüfung, Abschluss eines Bildungsganges zur/zum staatlich geprüften Betriebswirt/in, staatlich geprüften Techniker/in, Abschluss einer anderen vom Fachministerium für bestimmte Studiengänge als gleichwertig festgestellten Vorbildung
Diese Bewerbergruppe wird in einer Sonderquote zugelassen, in der max. 10% der Studienplätze in dem betreffenden Major vergeben werden. - Erwerb einer fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung durch Prüfung (sogenannte Immaturenpruefung oder Z-Prüfung)
Eine ausführliche Darstellung aller niedersächsischen Hochschulzugangs-berechtigungen finden Sie unter dem Link: Hochschulzugang in Niedersachsen.
Englischkenntnisse als weitere Zugangsvoraussetzung
Bewerberinnen und Bewerber müssen als weitere Zugangsvoraussetzung besondere Englischkenntnisse nachweisen.



