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Lehrerbildung: Studiengang am CollegeLEHRERBILDUNG: STUDIENGANG
AM COLLEGE

Möchten Sie sich an der Leuphana Universität Lüneburg für einen Bachelor-Studiengang der Lehrerbildung, also für Lehren und Lernen (Grund-, Haupt- und Realschulen), Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik oder für Wirtschaftspädagogik bewerben, müssen Sie eine der im Folgenden aufgeführten Hochschulzugangsberechtigungen nachweisen. 

Hochschulreife gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) beziehungsweise eine entsprechend gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung
  • Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (erworben an der Berufsoberschule)
  • Allgemeine Fachhochschulreife: Bewerberinnen und Bewerber mit der allgemeinen Fachhochschulreife dürfen sich in der gleichen Fachrichtung ihrer Fachhochschulreife in Niedersachsen auch an Universitäten bewerben. Dies gilt auch an der Leuphana. Für die Studiengänge der Lehrerbildung bedeutet dies zum Beispiel, dass mit einer FH-Reife der Fachrichtung Wirtschaft eine Bewerbung für den Studiengang Wirtschaftspädagogik B.A. möglich ist, mit einer FH-Reife der Fachrichtung Sozialpädagogik eine Bewerbung für den Studiengang Berufliche Bildung in der Sozialpädagogik.
  • Ablegung einer Meisterprüfung, Abschluss eines Bildungsganges zur/zum staatlich geprüften Betriebswirt/in, Abschluss eines Bildungsganges zur/zum staatlich geprüften Techniker/in, Abschluss einer anderen vom Fachministerium für bestimmte Studiengänge als gleichwertig festgestellten Vorbildung (z. B. staatlich anerkannter Erzieher)
    Diese Bewerbergruppe wird im Rahmen einer Sonderquote (siehe Punkt Sonderfälle im Bereich Zulassungsverfahren) zugelassen, in der max. 10% der Studienplätze in dem betreffenden Studiengang vergeben werden.
  • Erwerb einer fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung durch Prüfung (sogenannte Immaturenprüfung oder Z-Prüfung)

Eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Formen der Hochschulzugangsberechtigungen in Niedersachsen finden Sie unter dem Link Hochschulzugang in Niedersachsen.


Zusätzliche Voraussetzungen bei Wahl der Unterrichtsfächer Musik, Sport oder Englisch

Bei Wahl der Unterrichtsfächer Musik (nur wählbar in der Lehrerbildung Grund-, Haupt- und Realschulen), Sport oder Englisch müssen Sie weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Informationen in den PDF-Dateien im Downloadbereich.

Zu einer Bewerbung für die Unterrichtsfächer Sport und Musik ist das Bestehen eines Eignungstests bzw. einer Aufnahmeprüfung notwendig. Die Teilnahme muss schriftlich beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unten im Fußbereich der Seite.

23.05.2012, kaddik