• Facebook
  • Xing
  • Google+
  • Twitter
  • YouTube
  • English
  • drucken
  • als E-Mail

Notendurchschnitt und besondere außerschulische LeistungenNOTENDURCHSCHNITT UND
BESONDERE AUSSERSCHULISCHE
LEISTUNGEN

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zu 90% über die Qualifikation und zu 10% über die Wartezeit.

Bei der Vergabe der Studienplätze über die Qualifikation werden der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und besondere außerschulische Leistungen herangezogen. Das gilt für alle Major und Studiengänge der Lehrerbildung. Notendurchschnitt und außerschulische Leistungen bilden die Stufe 1 des Zulassungsverfahrens.

Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung wird in einen Punktwert (max. 30 Punkte) umgerechnet. Darüber hinaus werden für ein freiwilliges Jahr, eine Tätigkeit als Schulsprecher/in, ein mindestens viermonatiger Schul-/Studienaufenthalt im Ausland und weitere, genau definierte außerschulische Leistungen Punkte vergeben (max. 9 Punkte). Maximal können damit in dieser ersten Zulassungsstufe 39 Punkte erlangt werden. Details zur Umrechnung des Notendurchschnitts in Punktwerte finden Sie im Downloadbereich, ebenso eine Liste der außerschulischen Leistungen und die für jede Leistung jeweils zu erzielenden Punkte.

Wird eine zweite Zulassungsstufe in Form von Zulassungstest oder Zulassungsgespräche durchgeführt, wird für jede Bewerberin und jeden Bewerber der Punktwert aus Stufe 1 und Stufe 2 zu einem Gesamtergebnis addiert.

 

17.01.2013, H. Reuther