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Vorrang und Sonderfälle bei der Studienplatz-VergabeVORRANG UND SONDERFÄLLE
BEI DER STUDIENPLATZ-VERGABE

Bevorzugte Zulassung

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst abgeleistet haben, haben einen Anspruch auf bevorzugte Zulassung zum Studium nach Beendigung des Dienstes, wenn für den gewählten Studiengang an der Leuphana Universität Lüneburg unmittelbar vor oder während des Dienstes keine Zulassungszahlen festgesetzt waren oder die Bewerberin oder der Bewerber unmittelbar vor Beginn oder während des Dienstes zugelassen worden ist. Details zur bevorzugten Zulassung finden Sie im PDF im Downloadbereich.

Vorabquoten und Sonderanträge

Nach Berücksichtigung der bevorzugt zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber wird weiterhin für spezifische Bewerbergruppen eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vorbehalten. Bewerberinnen und Bewerber dieser Gruppen konkurrieren nur innerhalb der jeweiligen Gruppe miteinander und nicht mit den übrigen Bewerberinnen und Bewerbern. Folgende Quoten müssen per Gesetz vorbehalten werden:

  • bis zu 5% für ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben
    Für alle Bewerberinnen und Bewerber (alle Ausländer, alle Deutschen) gilt: Wurde die Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben, erfolgt eine Bewerbung nicht direkt an der Leuphana Universität, sondern über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, Uni-Assist. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie über den Menüpunkt "Internationale Bewerber" links.
  • bis zu 2% für Härtefälle
    Zur Bewerbung ist zusätzlich ein Härtefallantrag auszufüllen (Antragsformular siehe Fußbereich)
  • bis zu 3% für Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium
    Dem Antrag sind ein formloses Schreiben über die Beweggründe für das angestrebte Zweitstudium und ggf. Nachweise dazu sowie ein Nachweis über das Erststudium beizufügen.
  • ein zu ermittelnder Anteil für Berufsqualifizierte (höchstens 10%)
    Die Vergabe erfolgt in dieser Quote nur über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.
  • Nähere Informationen zu den anerkannten beruflichen Vorbildungen für besonders beruflich Qualifizierte erteilt Ihnen das Infoportal der Leuphana.
17.01.2013, H. Reuther