Wartezeit
Was ist das?
Als Wartezeit gelten alle Zeiten nach Erwerb der Hochschulzugangs-
berechtigung (i. d. R. Abitur) gerechnet in vollen Halbjahren, während der Sie nicht in Deutschland studiert haben. Dabei gilt als Halbjahr jeweils die Zeit vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres. Wenn das Abiturzeugnis z. B. im Mai ausgestellt wird, beginnt die Wartezeit ab 1. Oktober.
Als Wartezeit zählt nicht, wenn Sie ein anderes Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt lediglich ein Teilzeitstudium an der Fernuniversität Hagen dar.
Für das Ansammeln von Wartesemestern ist keine Bewerbung an einer Hochschule erforderlich; die Hochschulen errechnen die Wartesemester vom Datum der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Bewerbungszeitpunkt an ihrer Hochschule und ziehen von der errechneten Semesterzahl ggf. in der Zwischenzeit studierte Semester in Deutschland ab. Die insgesamt zu berücksichtigende Wartezeit ist auf 16 Halbjahre begrenzt. Studienzeiten im Ausland haben bei der Berechnung der Wartezeit keine Auswirkung.
Verbesserung der Wartezeit
Wer seine Studienberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben und vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, erhält eine Verbesserung der Wartezeit um ein Halbjahr für je volle sechs Monate Ausbildungszeit, höchstens jedoch vier Halbjahre. Wurde die Studienberechtigung nach dem 15. Januar 2002 erworben, gibt es nur noch eine Wartezeitverbesserung von zwei Halbjahren für eine im Vorfeld absolvierte Ausbildung. Wer die Studienberechtigung nach dem 15. Juli 2007 erworben hat, erhält für die Absolvierung einer Berufsausbildung vor der Hochschulzugangsberechtigung keine Wartezeitverbesserung mehr.
Wartezeitquote
10% der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die Ranghöchsten auf einer Rangreihe nach Wartezeit vergeben. Bewerberinnen und Bewerber mit längerer Wartezeit gehen also Bewerberinnen und Bewerbern mit kürzerer Wartezeit vor. Unter Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Wartezeit entscheiden in der angegebenen Reihenfolge folgende Hilfskriterien: Durchschnittsnote, ggf. abgeleisteter Dienst, Los.
Die Wartezeitquote findet bei allen deutschen sowie EU-Bewerberinnen und -Bewerber Anwendung. Nicht-EU-Bewerberinnen und -Bewerber werden ausschließlich über Qualifikationskriterien zugelassen.
Insgesamt sollte man vorsichtig mit der Abwägung von Zulassungschancen über die Wartezeitquote umgehen. Die Quote von 10% ist gering und die Anzahl der Wartesemester, mit denen man einen Studienplatz erhält, kann bei manchen Fächern sehr hoch sein. Es empfiehlt sich, ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung (ZSB) in Anspruch zu nehmen, um nicht von falschen Erwartungen und Hoffnungen beim Erwarten eines Studienplatzes auszugehen und sich über andere Bewerbungs- und Handlungsstrategien oder über alternative Studiengänge zu erkundigen.
Der Kontakt zur ZSB erfolgt über das Infoportal.



