Studieren ohne Abitur - Die Immaturenprüfung

Eine der Möglichkeiten, um auch ohne Abitur ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule aufnehmen zu können, kann die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung (sogenannte Immaturen- oder Z-Prüfung) darstellen. 



Die Immaturenprüfung wird für einen gewählten Studiengang bzw. ein gewähltes Studienfach abgelegt. Vorab ist in der Regel eine Vorbereitung erforderlich, die von Volkshochschulen und anderen Erwachsenenbildungsträgern angeboten wird. Die Bescheinigung über die Eignung (Vorbereitungskurs) muss der Prüfungsanmeldung beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung in Hildesheim (NLQ) beigefügt werden.



Informationen zur B-Prüfung

Eine der Möglichkeiten, um auch ohne Abitur ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule aufnehmen zu können, kann die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung (sogenannte Immaturen- oder Z-Prüfung) darstellen. 



Die Immaturenprüfung wird für einen gewählten Studiengang bzw. ein gewähltes Studienfach abgelegt. Vorab ist in der Regel eine Vorbereitung erforderlich, die von Volkshochschulen und anderen Erwachsenenbildungsträgern angeboten wird. Die Bescheinigung über die Eignung (Vorbereitungskurs) muss der Prüfungsanmeldung beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung in Hildesheim (NLQ) beigefügt werden.



 

Wer darf teilnehmen?

Die rechtlichen Vorgaben für die Prüfung sind durch das Kultusministerium in der Verordnung (HZbPrüfVO) vom 17.12.2009 festgelegt:

  1. 
Es wird eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung und anschließende 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem Beruf verlangt. Dabei können andere Tätigkeiten (Praktika, Teilzeittätigkeiten etc.) angerechnet werden.
  2. Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch ein Gutachten einer anerkannten Einrichtung der Weiterbildung oder einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie nachweisen, dass sie oder er sich intensiv auf die Prüfung vorbereitet hat.
  3. Von der Prüfung im Fach Englisch wird befreit, wer Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachweist.
  4. Die Fachhochschulreife mit vorausgegangener beruflicher Vorbildung wird für universitäre Studiengänge als allgemeiner Teil der Prüfung angerechnet.
  5. Für die Teilnahme an der Prüfung ist ein Wohnsitz in Niedersachsen nicht notwendig.

 

Prüfungsaufbau

Die Prüfung ist zweigeteilt und umfasst einen Allgemeinen und einen Besonderen (fachspezifischen) Teil. Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden über die vorbereitenden Einrichtungen (Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungsträger) organisiert und abgenommen, die Prüfungen für den Besonderen Teil werden von der Universität organisiert und durchgeführt.

Allgemeiner Teil

1.    Schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und in Mathematik oder einer Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) im Umfang von jeweils 3 Stunden,
2.    Mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten über die allgemeinen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf kulturelle, politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Themen beziehen.
3.    Wer in Englisch ein Zertifikat gemäß dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Niveau B2) nachweist, ist von der entsprechenden Prüfung befreit.

Besonderer Teil

Zur Prüfung im Besonderen Teil wird nur zugelassen, wenn der Allgemeine Teil bestanden wurde. Der Besondere Teil (fachspezifischer Teil) bezieht sich auf die wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges oder, wenn ein 2-Fach-Bachelorstudiengang angestrebt wird, des gewählten 1. Studienfaches. Im Besonderen Teil sind zwei Teilprüfungen zu absolvieren:
1.    In der Regel eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht (2 bis 5 Std. Dauer)
2.    Eine mündliche Prüfung von etwa 45 Minuten

Grundlagen

Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung bildet die gesetzliche Grundlage (Verordnung).


Aktuelle Termine

  • Klausurtermin des Besonderen Teils (Universität): 7. Mai 2011
  • Zeugnisübergabe: 2. Juli 2011
  • Informationsveranstaltung zur nächsten Runde: Oktober 2011
  • Die Klausuren und Zeugnisübergaben finden auf dem Universitätscampus Scharnhorststraße statt.


Zentrale Anmeldung in Niedersachsen

  • Anmeldungen zur Prüfung und Wiederholungsprüfung sind immer bis zum 01. Dezember des Jahres beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Keßlerstr. 52, 31134 Hildesheim vorzunehmen.

 

Prüfungsinhalte

In der Prüfung sind die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, die für einen erfolgreichen Studienablauf im gewählten Studiengang vorausgesetzt werden. Zu den Voraussetzungen gehört auch die Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache.

Die schriftlichen Prüfungen des Allgemeinen Teils werden in der Regel mit landesweit einheitlichen Aufgaben durchgeführt. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind angelehnt an die für diese Fächer in den niedersächsischen Rahmenrichtlinien für Fachoberschulen festgelegten Anforderungen und werden im Einzelnen von den Fachprüfern an der Leuphana festgelegt.

Die Prüfungen im Besonderen Teil haben die wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studiengangs oder der gewählten Fachrichtung zum Gegenstand.
Aus der Übersicht sind die Prüfungsanforderungen zu den einzelnen Major und die entsprechenden Ansprechpartner an der Leuphana Universität zu entnehmen.

 

Wer nimmt die Prüfungen ab?

  • Allgemeiner Teil: Bestimmte Weiterbildungseinrichtungen in Niedersachsen stimmen ihre Vorbereitungskurse insbesondere auf die Prüfungsanforderungen des Allgemeinen Teils ab. Sie führen auch die Teilprüfungen des Allgemeinen Teils durch. Eine Übersicht dieser vorbereitenden Einrichtungen ist über die Niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung erhältlich. Für die Region Lüneburg bietet die Volkshochschule Lüneburg entsprechende Vorbereitungskurse an.
  • Besonderer Teil: Der Besondere Teil der Prüfung wird an der Leuphana abgelegt (Voraussetzung ist immer die Prüfungsanmeldung in Hildesheim). Die Teilnahme an einem Fachvorbereitungskurs kann erforderlich sein. Die Anforderungen werden durch die Fachprüfer festgelegt und diese geben auch Auskunft über Vorbereitungsmöglichkeiten.

 

Klausur und mündliche Prüfung an der Leuphana

  • Über den Termin zur Klausur des Besonderen Teils wird mit einer Einladung zur Klausur informiert. Der Termin für die mündliche Prüfung wird durch eine individuelle Absprache mit den Hochschulprüfern festgelegt. Die Benachrichtigung an die KandidatInnen erfolgt durch das Sekretariat der Koordinatorin an der Leuphana Universität Lüneburg.

 

Mehr Informationen

  • Auf den jährlich stattfindenden Hochschulinformationstagen können sich Interessierte einen ersten Eindruck von den Einrichtungen und Studienangeboten verschaffen.
  • Für Studieninteressierte ohne Abitur wird jeweils im Wintersemester eine spezielle Informationsveranstaltung an der Leuphana Universität angeboten.
  • Die Leuphana bietet regelmäßig Möglichkeiten zum Schnupperstudium.
  • Aktuelle Termine
  • Zentrale Anmeldung in Niedersachsen
  • Wer darf teilnehmen?
  • Prüfungsaufbau
  • Prüfungsinhalte
  • Wer nimmt die Prüfungen ab?
  • Klausur und mündliche Prüfung an der Leuphana
  • Mehr Informationen

Aktuelle Termine

  • Klausurtermin des Besonderen Teils (Universität): erfragen Sie bitte bei den unten anhgegeben Kontakten

Die Klausuren finden auf dem Universitätscampus Scharnhorststraße statt.

Zentrale Anmeldung in Niedersachsen

Anmeldungen zur Prüfung und Wiederholungsprüfung sind immer bis zum 1. Oktober des Jahres beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), Keßlerstr. 52, 31134 Hildesheim vorzunehmen.

Wer darf teilnehmen?

Die rechtlichen Vorgaben für die Prüfung sind durch das Kultusministerium in der Verordnung (HZbPrüfVO) vom 17.12.2009 festgelegt:

  • 
Es wird eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung und anschließende 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem Beruf verlangt. Dabei können andere Tätigkeiten (Praktika, Teilzeittätigkeiten etc.) angerechnet werden.
  • Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch ein Gutachten einer anerkannten Einrichtung der Weiterbildung oder einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie nachweisen, dass sie oder er sich intensiv auf die Prüfung vorbereitet hat.
  • Von der Prüfung im Fach Englisch wird befreit, wer Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachweist.
  • Die Fachhochschulreife mit vorausgegangener beruflicher Vorbildung wird für universitäre Studiengänge als allgemeiner Teil der Prüfung angerechnet.
  • Für die Teilnahme an der Prüfung ist ein Wohnsitz in Niedersachsen nicht notwendig.

Prüfungsaufbau

Die Prüfung ist zweigeteilt und umfasst einen Allgemeinen und einen Besonderen (fachspezifischen) Teil. Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden über die vorbereitenden Einrichtungen (Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungsträger) organisiert und abgenommen, die Prüfungen für den Besonderen Teil werden von der Universität organisiert und durchgeführt.

Allgemeiner Teil

1.    Schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und in Mathematik oder einer Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) im Umfang von jeweils 3 Stunden
2.    Mündliche Prüfung (etwa 30 Minuten) über die allgemeinen Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf kulturelle, politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Themen beziehen
3.    Wer in Englisch ein Zertifikat gemäß dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Niveau B2) nachweist, ist von der entsprechenden Prüfung befreit.

Besonderer Teil

Zur Prüfung im Besonderen Teil wird nur zugelassen, wenn der Allgemeine Teil bestanden wurde. Der Besondere Teil (fachspezifischer Teil) bezieht sich auf die wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges oder, wenn ein 2-Fach-Bachelorstudiengang angestrebt wird, des gewählten ersten Studienfaches. Im Besonderen Teil sind zwei Teilprüfungen zu absolvieren:
1.    in der Regel eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht (2 bis 5 Std.)
2.    eine mündliche Prüfung (etwa 45 Minuten).

Grundlagen

Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung bildet die gesetzliche Grundlage (Verordnung).

Prüfungsinhalte

In der Prüfung sind die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, die für einen erfolgreichen Studienablauf im gewählten Studiengang vorausgesetzt werden. Zu den Voraussetzungen gehört auch die Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache.

Die schriftlichen Prüfungen des Allgemeinen Teils werden in der Regel mit landesweit einheitlichen Aufgaben durchgeführt. Die inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind angelehnt an die für diese Fächer in den niedersächsischen Rahmenrichtlinien für Fachoberschulen festgelegten Anforderungen und werden im Einzelnen von den Fachprüfern an der Leuphana festgelegt.

Die Prüfungen im Besonderen Teil haben die wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studiengangs oder der gewählten Fachrichtung zum Gegenstand.
Aus der Übersicht sind die Prüfungsanforderungen zu den einzelnen Major und die entsprechenden Ansprechpartner an der Leuphana Universität zu entnehmen.

Wer nimmt die Prüfungen ab?

  • Allgemeiner Teil: Bestimmte Weiterbildungseinrichtungen in Niedersachsen stimmen ihre Vorbereitungskurse insbesondere auf die Prüfungsanforderungen des Allgemeinen Teils ab. Sie führen auch die Teilprüfungen des Allgemeinen Teils durch. Eine Übersicht dieser vorbereitenden Einrichtungen ist über die Niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung erhältlich. Für die Region Lüneburg bietet die Volkshochschule Lüneburg entsprechende Vorbereitungskurse an.
  • Besonderer Teil: Der Besondere Teil der Prüfung wird an der Leuphana abgelegt (Voraussetzung ist immer die Prüfungsanmeldung in Hildesheim). Die Teilnahme an einem Fachvorbereitungskurs kann erforderlich sein. Die Anforderungen werden durch die Fachprüfer festgelegt und diese geben auch Auskunft über Vorbereitungsmöglichkeiten.

Klausur und mündliche Prüfung an der Leuphana

Über den Termin zur Klausur des Besonderen Teils wird mit einer Einladung zur Klausur informiert. Der Termin für die mündliche Prüfung wird durch eine individuelle Absprache mit den Hochschulprüfern festgelegt. Die Benachrichtigung an die Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch das Sekretariat der Koordinatorin an der Leuphana Universität Lüneburg.

Mehr Informationen

  • Auf den jährlich stattfindenden Hochschulinformationstagen können sich Interessierte einen ersten Eindruck von den Einrichtungen und Studienangeboten verschaffen.
  • Für Studieninteressierte ohne Abitur wird jeweils im Wintersemester eine spezielle Informationsveranstaltung an der Leuphana Universität angeboten.
  • Die Leuphana bietet regelmäßig Möglichkeiten zum Schnupperstudium.