FAQ - Auslands- und Urlaubssemester

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema "Auslands- und Urlaubssemester"
Welche Möglichkeiten habe ich, während des Studiums ins Ausland zu gehen?
Während des Studiums gibt es vor allem zwei Möglichkeiten ins Ausland zu gehen: ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum. Ansprechpartner ist in beiden Fällen das International Office.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem hier.
Wann muss ich mich für ein Auslandsemester anmelden?
Ein Auslandsaufenthalt bringt Lebenserfahrung und Sprachkenntnisse. Studienaufenthalte im Ausland, die in jeder Phase des Studiums - also sowohl während des Bachelor- wie auch des Master-Studiums - sinnvoll und möglich sind, werden daher vom Präsidium und von den Fakultäten nachdrücklich befürwortet und unterstützt. In jedem Jahr gibt es einmal (zu Beginn des Wintersemesters) eine Ausschreibung aller Plätze an Partnerhochschulen durch das International Office. Die Frist für die Bewerbung um einen Austauschplatz endet meist im Dezember. Auf den Seiten des International Office stehen alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Austauschprogrammen, dem Bewerbungsverfahren und Fristen sowie zahlreiche Erfahrungsberichte zur Verfügung.
Wie nehme ich ein Urlaubssemester?
Aus wichtigen Gründen können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden, jedoch nicht im ersten Fachsemester. Wichtige Gründe sind zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft und Auslandsstudium. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fach-, wohl aber als Hochschulsemester. Man behält also seinen Studienplatz, ohne Studienleistungen ablegen zu müssen. Versicherungsrechtlich sind beurlaubte Studierende jedoch keine Studierenden, was durchaus negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Übernahme von "Studenten-Jobs" hat. Ein Antrag auf Beurlaubung ist im Immatrikulationsservice zu stellen. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.


