FAQ - Bewerbung
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema "Bewerbung"
Wie bewerbe ich mich an der Leuphana?
Das Bachelorstudium am Leuphana College kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Juli eines Jahres (Ausschlussfrist). Bewerben Sie sich bitte per Online-Bewerbung, die wir jeweils ab Mitte Mai für Sie frei schalten. Für die Master-Studiengänge gelten andere
Fristen. Alle Informationen zum Thema Bewerben finden Sie hier.
Wie läuft das Auswahlverfahren?
Pro Fach gibt es eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen (Zulassungsbeschränkung). An der Leuphana Universität Lüneburg gilt diese Zulassungsbeschränkung für alle Major, für die Minor Wirtschaftspsychologie, Digitale Medien/Kulturinformatik und Philosophie, sowie für alle Studiengänge der Lehrerbildung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zu neunzig Prozent über Qualifikation und zu zehn Prozent über die Wartezeit.
Den Zulassungskriterien nach Qualifikation sind zwei Stufen zugeordnet:
Stufe 1: Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung und besondere außerschulische Leistungen
Stufe 2: Ergebnis im Zulassungstests oder Ergebnis im Zulassungsgespräch
Wie genau das Zulassungsverfahren für Ihren Wunschstudiengang aussieht, erfahren Sie hier.
Gibt es Studiengebühren an der Leuphana?
Zum Sommersemester 2007 wurden in Niedersachsen landesweit Studienbeiträge für alle Studierenden eingeführt. Dies gilt auch für die Leuphana Universität Lüneburg. Zusätzlich zu den Studienbeiträgen in Höhe von 500 Euro (Langzeitstudiengebühren sind entsprechend höher) fallen Semesterbeiträge an. Darin sind Verwaltungskosten, Beiträge für das Studentenwerk und den AStA sowie das Semesterticket enthalten. Weitere Informationen zu den Kosten des Studiums finden Sie hier.
Muss ich für die Zulassung Englischkenntnisse nachweisen? Wie kann ich die nachholen?
Bewerberinnen und Bewerber müssen als weitere Zugangsvoraussetzung besondere Englischkenntnisse nachweisen. Welche Nachweise anerkannt und wie die Nachweise nachträglich erworben werden können, erfahren Sie hier.
Kann ich auch ohne Abitur studieren?
In Niedersachsen ist auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung die Aufnahme eines Studiums bei Vorliegen bestimmter beruflicher Qualifikationen – etwa einer Meisterprüfung – möglich. Zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife muss eine Immaturenprüfung abgelegt werden. Die Teilnahme an der Prüfung setzt bestimmte Bedingungen voraus wie eine Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit (zum Beispiel Kindererziehung). Nähere Auskünfte gibt es auch bei der Studienberatung im College.
Wie bewerbe ich mich auf Stipendien?
Wer gute Noten hat und gesellschaftlich engagiert ist, sollte sich unbedingt um ein Stipendium bei einem der deutschen Begabtenförderungswerke bewerben. Die Auswahlverfahren sind bei den meisten Stiftungen ähnlich gestaltet: Neben den akademischen Leistungen sind auch gesellschaftliches Engagement und persönliche Überzeugungskraft wichtige Kriterien für die Aufnahme. Einen Überblick über die größten Stiftungen finden Sie hier.
Die Leuphana Universität Lüneburg hat außerdem gemeinsam mit der Otto Group und der Nord/LB eigene Stipendienprogramme eingerichtet. Sie stehen nur Studierenden am Leuphana College offen und dienen insbesondere der Förderung von Praxiserfahrung.