Studienfinanzierung Stipendien & Kosten

Eigene Wohnung, Studienbeiträge, Lebensmittel und Bücher – die Aufnahme eines Studiums stellt eine finanzielle Herausforderung dar. Diese Seite gibt ihnen einen Überblick über die Kosten und die verschiedenen Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Die Studienberatung gibt Ihnen weitere Tipps zur Finanzierung des Studiums.
Studienbeiträge
Alle Studierenden, die an einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen immatrikuliert sind, zahlen pro Semester einen Studienbeitrag in Höhe von 500,- Euro. Werden die Regelstudienzeit sowie die vier anschließenden Toleranzsemester überschritten, fallen Langzeitstudiengebühren an.
Ziel der Studiengebühren ist es, zusätzliche Einnahmen für die Lehre und die Verbesserung der Studienbedingungen zu erzielen und dadurch den Stellenwert und die Qualität der Lehre zu steigern. Unter bestimmten Umständen können Studierende von den Studienbeiträgen befreit werden.
Semesterbeitrag
Zusätzlich zum Studienbeitrag ist pro Semester ein Semesterbeitrag zu entrichten. Dieser setzt sich aus dem Studentenwerksbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag (AStA-Beitrag und Semesterticket für Bus+Bahn) und einem Verwaltungskostenbeitrag zusammen. Der Semesterbreitrag beträgt pro Semester ca. 250,00 Euro.
Studienbeitrag und Semesterbeitrag sind jeweils bei der Einschreibung oder Rückmeldung für das Folgesemester zu zahlen. Alle Informationen und Kosten für das aktuelle Semester finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.
Stipendien
Die Förderungsvoraussetzungen für Stipendien sind so vielfältig wie die Stipendien selbst. So gibt es beispielsweise partei- oder gewerkschaftsnahe Stipendien, Stipendien von Unternehmen oder konfessionell gebundenen Stiftungen, die Stipendien vergeben. Auch für die Finanzierung von Auslandsaufenthalten werden Stipendien vergeben, beispielsweise vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). An der Leuphana informiert das International Office über die Stipendien für ein Studium im Ausland.
Nebenjob
Viele Studierende finanzieren ihr Studium über einen Nebenjob. Die wöchentliche Arbeitszeit darf dabei jedoch 20 Stunden nicht überschreiten. Bei Steuer- und Versicherungsfragen geben die Sozialberatungen des AStA und des Studentenwerks Auskunft. Wer auf der Suche nach einem Job ist, findet Stellenangebote auf den Seiten des Career Service, auf den Schwarzen Brettern am Campus sowie auf zahlreichen Internetseiten.
BAföG
Der Begriff BAföG steht für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Auskünfte über Förderungsbestimmungen, Förderungsdauer, Antragstellung, Rückzahlungsmodalitäten etc. erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung vom Studentenwerk. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich persönlich beraten zu lassen. Weitere Informationen über das BAföG geben auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der AStA Lüneburg.
Darlehen
Das Studentenwerk OstNiedersachsen verwaltet einen Darlehensfonds, aus dem kurz- und mittelfristige Darlehen gewährt werden. Außerdem haben Studierende im Erststudium in Niedersachsen Anspruch auf ein Studiendarlehen durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute in Beratung Höhe des Studienbeitrags. Dieses Darlehen muss erst nach Studienabschluss und Aufnahme einer Berufstätigkeit abhängig von dem jeweiligen Einkommen zurückgezahlt werden. Einige Banken bieten darüber hinaus auch Kredite zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums an.
Sonstiges
Studierende können unter gewissen Voraussetzungen auch weitere Sozialleistungen wie zum Beispiel Wohngeld in Anspruch nehmen. Auskünfte hierzu gibt die Sozialberatung des Studentenwerks.





