Teilzeitstudium - Aufgaben und Leistungen ausbalanciert

Das Teilzeitstudium ist ein offiziell geregeltes Studium oder Studienabschnitt, in dem nur die Hälfte dieser Studienleistungen pro Semester zu erbringen sind.
Das Teilzeitstudium ermöglicht Ihnen ein geregeltes langsameres Studieren mit einer entsprechenden Verlängerung der Regelstudienzeit auf bis zu 12 Semester im Bachelor. Dies kann auf Antrag als Anlage im Abschlusszeugnis ausgewiesen werden.
Das Teilzeitstudium muss beim Immatrikulations-Service beantragt werden.
Wer darf in Teilzeit studieren?
Alle Studierenden des College und der Graduate School können ein Teilzeitstudium beantragen. Bei der Beantragung müssen wichtige Gründe für die Wahl des Teilzeitstudiums angegeben und nachgewiesen werden, wie beispielsweise:
- Vereinbarkeit von Studium mit Erwerbstätigkeit/ beruflicher Praxis
- Vereinbarkeit von Studium und Familie
- Vereinbarkeit des Studiums mit herausragendem gesellschaftlichem und bürgerschaftlichem Engagement in Sport, Kultur, Sozialem und Gesellschaft
- Mitarbeit in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung
- Schwerwiegender Erkrankung und Behinderung
- sonstige Gründe
Weitere Voraussetzungen
Vor dem Eintritt in ein Teilzeitstudium sollten Sie sich umfassend über die Bedingungen des Teilzeitstudiums informiert haben. Dazu gehören neben dieser Information die Bachelorverordnung zum Teilzeitstudium und die Rahmenprüfungsordnung ihres jeweiligen Studiengangs.
Wenn Sie von einem Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium wechseln wollen, sind Sie verpflichtet, ein Beratungsgespräch mit der/dem Majorverantwortlichen beziehungsweise der/ dem Studiengangsleiter/in zu führen, in dem eine sinnvolle Anordnung der Module besprochen wird. Ferner empfehlen wir Ihnen folgende Beratungsangebote:
Wenn Sie mit Beginn des Studiums im ersten Semester mit dem Teilzeitstudium starten möchten, sollten Sie sich bei der Zentralen Studienberatungsstelle über die allgemeinen Bedingungen eines Teilzeitstudiums informieren. Zudem wird Ihnen empfohlen innerhalb der Orientierungsphase im Teilzeitstudium von vier Semestern eine Studienberatung bei der Zentralen Studienberatung oder auch den Majorverantwortlichen bzw. den Studiengangsleiter/innen in Anspruch zu nehmen.
Studienverlauf
Sie sind in den normalen Studienablauf und –betrieb integriert, das heißt, es werden keine gesonderten Lehrveranstaltungen beziehungsweise Zeitschienen für Teilzeitstudierende vorgesehen. Die Lehrveranstaltungen werden im wöchentlichen Turnus verteilt über die unterschiedlichen Wochentage oder aber zum Teil als Blockveranstaltungen angeboten.
Im Teilzeitstudium belegen Sie die Hälfte der für ein Semester vorgesehen Module, die verbleibenden Module können Sie dann in einem folgenden Wintersemester oder Sommersemester belegen.
Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium
Es kann zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium gewechselt werden. Sie können auch gegebenenfalls mehrfach zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium hin und her wechseln. Beachten Sie dazu bitte die Regelungen in den jeweiligen Bachelorverordnungen zum TZ-Studium.
Da im Teilzeitstudium die Studieninhalte eines regulären Semesters auf zwei Semester aufgeteilt werden und manche Lehrveranstaltungen nur im Winter- beziehungsweise Sommersemester angeboten werden, sollte das Teilzeitstudium für einen Zeitraum von mindestens vier Semestern angewählt werden. Festlegen müssen Sie sich allerdings nur für mindestens 2 Semester (1 Studienjahr). Ein Wechsel kann immer bis zum 15. Juli eines Jahres zum kommenden Wintersemester beantragt werden.
Prüfungen
Prüfungsrechtliche Änderungen die das Teilzeitstudium betreffen, sind in den jeweiligen Rahmenprüfungsordnungen (RPO) geregelt. Für den Leuphana Bachelor finden Sie Aussagen in § 3a. Für die Lehrerbildungs-Studiengänge finden Sie die Vorgaben in der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden in § 8. Dort ist insbesondere der Erwerb der Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 15 Credit Points und eine Verlängerung der Orientierungsphase auf 4 Semester ersichtlich.
Die übrigen Regelungen der Rahmenprüfungsordnungen haben auch für das Teilzeitstudium Gültigkeit.
Niedrigere Studienbeiträge
Studienbeiträge werden im Teilzeitstudium in Höhe von 250,- EUR pro Semester erhoben.
Die Beiträge, die bei der Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung erhoben werden (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag, Studentenwerksbeitrag), bleiben davon unberührt.
Die niedersachsenweiten Studienbeiträge fallen für Promotionsstudierende nicht an, wohl aber die Beiträge, die bei der Einschreibung und Rückmeldung zu entrichten sind.
Die individuelle Regelstudienzeit verlängert sich für je zwei Semester eines Teilzeitstudiums um ein Semester. Langzeitstudiengebühren würden entsprechend dieser Regelung später erhoben.
BAföG im Teilzeitstudium
Teilzeitstudierende sind nicht BAföG berechtigt. Das heißt: Studierende, die BAföG beziehen verlieren bei einem regulären Eintreten in ein Teilzeitstudium ihren BAföG-Anspruch. BAföG kann auch nicht für ein phasenweises Teilzeitstudium unterbrochen werden, um es später im Vollzeitstudium wieder aufzunehmen.
BAföG selbst bietet aber für Vollzeitstudierende viele Ausnahmeregelungen an, die zu einer verlängerten Förderdauer, auch über die Regelstudienzeit hinaus, führen. Dazu gehören auch Kindererziehung, Krankheit und Behinderungen und akademische und studentische Selbstverwaltung. Haben Sie einen Studienkredit bei einem Kreditinstitut aufgenommen, müssen Sie im Einzelfall gegebenenfalls mit dem Kreditgeber über das Teilzeitstudium sprechen.
Darlehen und Studienkredit
Wenn Sie ein Studienbeitragsdarlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge von der N-Bank haben, wird von der N-Bank der reduzierte Beitrag von 250,- EUR bereitgestellt. Die N-Bank überweist pro Semester genau den Betrag, den die Universität abfordert. Bei einer Veränderung der Studienbeiträge wird dies automatisch über die Universität abgewickelt.
Haben Sie bei einem Kreditinstitut einen Studienkredit zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aufgenommen, müssen Sie im Einzelfall mit dem Kreditgeber über die Weiterzahlung des Kredites sprechen.
Antrag und Fristen
Der Eintritt in ein offiziell geregeltes Teilzeitstudium kann immer bis zum 15. Juli eines Jahres für das kommende Wintersemester beantragt werden.
Studierende, die bereits im ersten Semester mit einem Teilzeitstudium beginnen möchten, müssen ihren Antrag bis zur Einschreibung des jeweiligen Wintersemesters stellen.
Für die Beantragung des Teilzeitstudiums ist das Antragsformular der Leuphana Universität zu benutzen.
Bei einem Wechsel von einem Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium ist dem Antrag eine Bescheinigung über ein Beratungsgespräch bei der/dem Majorverantwortlichen beziehungsweise der/ dem Studiengangsleiter/in beizufügen.
Der Antrag für ein Teilzeitstudium ist mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht an den Studierendenservice zu richten.



