Zugangsvoraussetzungen für internationale Bewerber

Für alle Masterstudiengänge (Major) an der Leuphana Graduate School gelten gemeinsame Zugangsvoraussetzungen sowie spezielle fachliche Voraussetzungen. Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie prüfen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Erster Studienabschluss und Note
Als allgemeine Zugangsvoraussetzung zum Leuphana Master müssen Sie zunächst Ihre besondere Eignung durch einen qualifizierten Bachelorabschluss oder einen diesem mindestens gleichwertigen Abschluss nachweisen. Ein qualifizierter Bachelorabschluss bedeutet, dass Sie Ihr vorangegangenes Studium mit mindestens der Note 2,5, bei einem Studium der Rechtswissenschaften (mit dem Abschluss Staatsexamen) mit mindestens 7,5 Punkten abgeschlossen haben.
Wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie sich trotzdem bewerben, sofern Sie nachweisen, dass Sie 81% der insgesamt erforderlichen Leistungen erfolgreich erbracht haben (d.h. mindestens 145 Leistungspunkte vorliegen) und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt. Ist die spätere Abschlussnote schlechter als 2,5 (bzw. 7,5 Punkte), ändert das nichts an der Zulassung. Das Abschlusszeugnis des Erststudiums müssen Sie spätestens bei Vorlesungsbeginn vorlegen.
Fachliche Voraussetzungen: Konsekutivität und Kreditpunkte
Für die einzelnen Major ist eine weitere Zugangsvoraussetzung die Konsekutivität, also die Prüfung, ob der angestrebte fachliche Schwerpunkt im Master inhaltlich auf Ihren Bachelor aufbaut bzw. ihn vertieft. Die notwendigen inhaltlichen Vorkenntnisse für ein konsekutives Masterstudium werden durch eine ausreichende Anzahl von Credit Points (CP) in einem identischen oder verwandten Fachgebiet nachgewiesen (bei in der Regel entweder 2 x 30 CP oder 1 x 60 CP.
Anhand der im Downloadbereich eingestellten Liste der konsekutiven Fächer können Sie sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob Ihr erster Studienabschluss fachlich einschlägig ist. Die Entscheidung über Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Master trifft die Auswahlkommission anhand Ihres Transcript of Records. Sie tagt nach Abschluss der Bewerbungsfrist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der Vielzahl der unterschiedlichen Herkunftsstudiengänge keine verbindlichen Vorabprüfungen zur Konsekutivität vornehmen können.
Englischkenntnisse
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse. Diese können nur über einen der folgenden Wege nachgewiesen werden:
- einen internetbasierten TOEFL-Test mit mindestens 80 Punkten
- einen papierbasierten TOEFL-Test mit mindestens 550 Punkten
- einen TOEIC-Test* mit mindestens 750 Punkten
- einen IELTS 6.0-Test (vorzugsweise IELTS Academic Training, IELTS General Training wird ebenfalls akzeptiert)
- ein Cambridge Advanced Certificate of English (CAE) mit Stufe B
- ein Semester Hochschulstudium mit ausschließlich Englisch als Unterrichtssprache mit erfolgreich absolvierter Prüfungsleistung**
Die aufgeführten Nachweise sollen nicht älter als vier Jahre sein. Bewerberinnen und Bewerber mit der Muttersprache Englisch müssen diesen Nachweis nicht erbringen. Die Englischkenntnisse müssen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Sie können nicht nachgereicht werden.
* Es besteht die Möglichkeit, die Testgebühr für einen am Fremdsprachenzentrum der Leuphana absolvierten TOEIC-Test rückerstattet zu bekommen. Die geltenden Bedingungen finden Sie im Dokument "Informationen zur Bewerbung" im Downloadbereich unten.
** Genaue Informationen hierzu finden Sie im PDF-Dokument "Informationen zur Bewerbung" im Downloadbereich unten.
Deutschkenntnisse
Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die weder ihren Schulabschluss (Hochschulzugangsberechtigung) in Deutschland gemacht haben noch ihren ersten Studienabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule erworben haben, müssen bei der Bewerbung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die erforderlichen Deutschkenntnisse können Sie auf einem der folgenden Wege nachweisen:
- DSH 2
- Test DaF 4 (siehe Hinweis zum Test DaF weiter unten)
- Abitur an einer deutschsprachigen Schule im In- und Ausland
- Studienabschluss an einer deutschsprachigen Hochschule
- Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
- Sprachdiplom Stufe II der KMK (Kultusministerkonferenz)
- Kleines oder Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nur das Goethe Zertifikat C1 mit der Note gut (2,0) oder den Test DaF 3 oder die DSH 1 vorlegen können, müssen spätestens bis zum Vorlesungsbeginn einen der oben aufgeführten Nachweise nachreichen.
Test DaF:
Es können nur Test DaF-Zertifikate anerkannt werden, die vom Test DaF-Institut in Hagen ausgestellt wurden oder von Testzentren, die vom Test DaF-Institut zur Durchführung der Sprachprüfung lizenziert sind.



