Einreise und Aufenthalt
Studieninteressierte aus dem Ausland sollten sich rechtzeitig über die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen informieren. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen und Hinweise nur allgemein sind – bindend sind nur die Auskünfte der jeweiligen Behörde.
Visum zum Studium in Deutschland
Die meisten Staatsangehörigen aus Ländern außerhalb der EU, der EFTA (Island, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen) und den USA benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.
Für ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie eines der folgenden Visa beantragen. Nur diese Visatypen können bei der Ausländerbehörde in Deutschland in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt werden:
- Visum zu Studienzwecken (Studienvisum)
- Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium (Sprachkursvisum zum Studienzwecke)
- Visum zur Orientierung über ein Studium an einer deutschen Hochschule (Studienbewerbervisum)
Das Visum für Ihren Aufenthalt beantragen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes. Als Bestätigung Ihrer Bewerbung akzeptieren die deutschen Auslandsvertretungen die von UNI-Assist ausgestellte endgültige Mitteilung, die Sie als Studienbewerberin bzw. Studienbewerber erhalten. Welche Dokumente Sie darüber hinaus bei der Beantragung eines Visums vorlegen müssen, erfragen Sie bitte ebenfalls bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Beantragen Sie das Visum so früh wie möglich, da mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Das Visum zu Studienzwecken berechtigt nur zu einem kurzen Aufenthalt in Deutschland, in der Regel 1-3 Monate. Für die Verlängerung müssen Sie innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Beantragung eines Studienvisums, wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden:
Wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden, sind Sie vermutlich mit einem der folgenden Visatypen eingereist:
- Touristenvisum
- Besuchsvisum
- Geschäftsvisum
- Sprachkursvisum ohne Studienabsicht – unabhängig von der Sprache, die im Kurs unterrichtet wird
- Au-pair-Visum
Diese Visatypen können nicht in der Bundesrepublik Deutschland in ein Studienvisum und dann in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Wenn Sie mit einem dieser Visatypen nach Deutschland eingereist sind, dann ist es erforderlich, dass Sie in Ihr Heimatland ausreisen und von dort aus ein Visum zu Studienzwecken neu beantragen.
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Ihr Studienvisum wird von der Ausländerbehörde in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Die ausgestellte Aufenthaltserlaubnis ist normalerweise für die Dauer des Studiums in Deutschland befristet.
Die Wandlung eines Studienvisums in eine Aufenthaltsbewilligung mit einem anderen Zweck ist in der Regel nicht möglich. Nach dem Abschluss des Studiums kann das Visum deshalb nicht in ein Erwerbstätigkeitsvisum gewandelt werden.
Einem Hochschul- oder Studiengangwechsel muss die Ausländerbehörde zustimmen.



