Die Bewerbung: Ihr Weg zum Studienplatz

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Leuphana Universität bewerben möchten!
Im Rahmen des Leuphana Master der Graduate School können Sie sich jeweils nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang der Lehrerbildung bewerben. Mehrfachbewerbungen sind nicht möglich.
Bewerben Sie sich bitte per Online-Bewerbung, die jeweils ab Juni für Sie freigeschaltet ist. Die Online-Bewerbung bietet Ihnen eine Reihe von Vorteilen: sie ist schnell, sicher und sorgt dafür, dass Sie keine der benötigten Informationen vergessen.
Bewerbung für ein höheres Semester
Sie interessieren sich für einen Quereinstieg oder würden gerne von einer anderen Universität in einen Lehramts-Master an der Leuphana wechseln? Sie können sich bis zum 15. Januar für das zweite oder vierte Fachsemester (Sommersemester) bewerben. Bewerbungsfrist für das dritte Fachsemester (Wintersemester) ist der 15. August.
Im Downloadbereich unten stellen wir Ihnen etwa zwei Monate vor Bewerbungsschluss den Zulassungsantrag sowie Hinweise zum Ausfüllen des Antrags zur Verfügung. Bitte lesen Sie die Ausfüllhinweise sorgfältig, sie enthalten wichtige Informationen. Den ausgefüllten Zulassungsantrag sowie alle notwendigen Unterlagen müssen Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Studierendenservice einreichen.
Einstufung
Für Bewerberinnen und Bewerber in höhere Semester gilt grundsätzlich, dass Sie mit der Bewerbung (Antrag auf Zulassung) eine Einstufung (Antrag auf Einstufung) in ein höheres Semester beantragen müssen. Das Formular für die Einstufung erhalten Sie beim Studierendenservice der Leuphana. Mit dem Antrag ist eine Aufstellung Ihrer bisherigen Leistungen einzureichen, die Sie von Ihrem jetzigen Prüfungsamt erhalten.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung prüft der Studierendenservice der Leuphana zunächst die Zulassung. Wenn Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllen, werden Ihre Unterlagen für die Einstufung weitergegeben.
Angebot der Vorabeinschätzung
Damit Sie fristgerecht ins Bewerbungsverfahren aufgenommen werden können, bietet das Studierendenservice – in Absprache mit den zuständigen Fachvertretenden – eine Vorabeinschätzung der möglichen Anerkennung an. Diese Vorabeinschätzung basiert auf den von Ihnen vorgelegten Leistungen.
Bitte wenden Sie sich für die Vorabeinschätzung direkt an Ihre jeweiligen Ansprechpersonen im Studierendenservice.
Anerkennung
Nach der Zusage für einen Studienplatz erfolgt die endgültige Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen durch die zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren bzw. Fachvertretenden. Den Antrag auf Anerkennung sowie finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.



