Vor der Bewerbung: Zugangskriterien prüfen

Die hier aufgeführten Zugangsvoraussetzungen gelten für die Masterstudiengänge im Bereich Lehramt. Detaillierte Ausformulierungen der Regelungen finden Sie in den Zugangs- und Zulassungsordnungen (siehe Link im Downloadbereich unten).
Qualifizierter Abschluss
Als allgemeine Zugangsvoraussetzung zum Leuphana Master müssen Sie Ihre besondere Eignung durch einen qualifizierten Bachelorabschluss oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss nachweisen. Dies beinhaltet, dass Sie Ihr vorangegangenes Studium mit mindestens der Note 2,5 abgeschlossen haben.
Wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, müssen Sie nachweisen, dass Sie 81% der insgesamt erforderlichen Leistungen (d.h. mindestens 145 CP) erfolgreich erbracht haben und diese Prüfungsleistungen einen Notendurchschnitt von 2,5 oder besser aufweisen.
Wenn Ihre Abschlussnote nicht den erforderlichen Schnitt aufweist, können Sie sich Bonuspunkte für überdurchschnittlich gute Noten in bis zu drei Modulen (insg. 15 CP) aus den folgenden Bereichen anrechnen lassen:
- Lehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. an Realschulen: Anrechenbar sind Module aus dem Professionalisierungsbereich und den beiden Unterrichtsfächern.
- Lehramt an berufsbildenden Schulen: Anrechenbar sind Module der beruflichen Fachrichtung, dem Professionalisierungsbereich (Berufs- und Wirtschaftspädagogik) und dem Unterrichtsfach.
Wenn Sie ein Modul (5 CP) mit der Note "sehr gut" abgeschlossen haben, werden Ihnen dafür 0,2 Bonuspunkte gutgeschrieben, für ein "gut" abgeschlossenes Modul erhalten Sie 0,1 Bonuspunkte. Für Module mit höherem Arbeitsaufwand (10 oder 15 CP) werden Ihnen entsprechend mehr Bonuspunkte gutgeschrieben. Maximal können Sie auf diese Weise 0,6 (also 3 x 0,2) Bonuspunkte erreichen.
Konsekutivität
Das konsekutive Masterstudium vertieft das vorangegangene Erststudium mit besonderem Fokus auf die Arbeit an der Schule. In den Masterstudiengängen für das Lehramt an Grund- und Haupt- bzw. an Realschulen führen Sie demnach das im Bachelor begonnene Studium der beiden Unterrichtsfächer und der Bildungswissenschaften fort. Im Bereich des Lehramtes an berufsbildenden Schulen vertiefen Sie Ihr Unterrichtsfach, die berufliche Fachrichtung und die im Bachelor erworbenen Grundlagen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik.
Weitere Nachweise für GH-R: Schulpraktikum und Sozial- oder Betriebspraktikum
Für die Masterstudiengänge an Grund- und Hauptschulen- bzw. an Realschulen müssen Sie mit Ihrem qualifizierten Bachelorabschluss den Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des allgemeinen Schulpraktikums (mind. 6 Wochen) sowie eines Sozial- oder Betriebspraktikums vorweisen.
Deutschkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Genaue Angaben über die Anforderungen finden Sie in der Ordnung der Universität Lüneburg für die deutsche Sprachprüfung (DSH).



