Alle wichtigen Informationen

finden Sie zusammengefasst als PDF-Dokument im Downloadbereich unten. Anworten auf häufig gestellte Fragen liefert das FAQ

Weitere Infos zum TOEIC-Test,

zur Testgebühr sowie zu den Terminen, Anmeldefristen und zur Rückerstattung der Gebühr finden Sie auf den Seiten des Fremdsprachenzentrums

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Vor der Bewerbung: Zugangskriterien prüfenVOR DER BEWERBUNG:
ZUGANGSKRITERIEN PRÜFEN

In der Zugangsordnung ist geregelt, was Sie mitbringen müssen, um sich an der Leuphana Graduate School bewerben zu können. Für alle Masterstudiengänge (Major) gelten gemeinsame Zugangsvoraussetzungen sowie spezielle fachliche Voraussetzungen. Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie prüfen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Die abweichenden Zugangsvoraussetzungen für die Master im Lehramtsbereich finden Sie unter dem Menüpunkt Lehramt Master.

Erster Studienabschluss und Note

Als allgemeine Zugangsvoraussetzung zum Leuphana Master müssen Sie zunächst Ihre besondere Eignung durch einen qualifizierten Bachelorabschluss oder einen diesem mindestens gleichwertigen Abschluss nachweisen. Ein qualifizierter Bachelorabschluss bedeutet, dass Sie Ihr vorangegangenes Studium mit mindestens der Note 2,5, bei einem Studium der Rechtswissenschaften (mit dem Abschluss Staatsexamen) mit mindestens 7,5 Punkten abgeschlossen haben.

Wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie sich trotzdem bewerben, sofern Sie nachweisen, dass Sie 81% der insgesamt erforderlichen Leistungen erfolgreich erbracht haben (d.h. mindestens 145 Leistungspunkte vorliegen) und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt. Ist die spätere Abschlussnote schlechter als 2,5 (bzw. 7,5 Punkte), ändert das nichts an der Zulassung. Das Abschlusszeugnis des Erststudiums müssen Sie spätestens bei Vorlesungsbeginn vorlegen.

Fachliche Voraussetzungen: Konsekutivität und Kreditpunkte

Für die einzelnen Major ist eine weitere Zugangsvoraussetzung die Konsekutivität, also die Prüfung, ob der angestrebte fachliche Schwerpunkt im Master inhaltlich auf Ihren Bachelor aufbaut bzw. ihn vertieft. Die notwendigen inhaltlichen Vorkenntnisse für ein konsekutives Masterstudium werden durch eine ausreichende Anzahl von Credit Points (CP) in einem identischen oder verwandten Fachgebiet nachgewiesen (bei in der Regel entweder 2 x 30 CP oder 1 x 60 CP.

Anhand der im Downloadbereich eingestellten Liste der konsekutiven Fächer können Sie sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob Ihr erster Studienabschluss fachlich einschlägig ist. Die Entscheidung über Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Master trifft die Auswahlkommission anhand Ihres Transcript of Records. Sie tagt nach Abschluss der Bewerbungsfrist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der Vielzahl der unterschiedlichen Herkunftsstudiengänge keine verbindlichen Vorabprüfungen zur Konsekutivität vornehmen können.

 

Englischkenntnisse

Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse. Diese können nur über einen der folgenden Wege nachgewiesen werden:

  • einen internetbasierten TOEFL-Test mit mindestens 80 Punkten
  • einen papierbasierten TOEFL-Test mit mindestens 550 Punkten
  • einen TOEIC-Test* mit mindestens 750 Punkten
  • einen IELTS 6.0-Test (vorzugsweise IELTS Academic Training, IELTS General Training wird ebenfalls akzeptiert)
  • ein Cambridge Advanced Certificate of English (CAE) mit Stufe B
  • ein Semester Hochschulstudium mit ausschließlich Englisch als Unterrichtssprache mit erfolgreich absolvierter Prüfungsleistung**

Die aufgeführten Nachweise sollen nicht älter als vier Jahre sein. Bewerberinnen und Bewerber mit der Muttersprache Englisch müssen diesen Nachweis nicht erbringen. Die Englischkenntnisse müssen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Sie können nicht nachgereicht werden.

* Es besteht die Möglichkeit, die Testgebühr für einen am Fremdsprachenzentrum der Leuphana absolvierten TOEIC-Test rückerstattet zu bekommen. Die geltenden Bedingungen finden Sie im Dokument "Informationen zur Bewerbung" im Downloadbereich unten.

** Genaue Informationen hierzu finden Sie im PDF-Dokument "Informationen zur Bewerbung" im Downloadbereich unten.

Deutschkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten für Internationale Bewerber.

18.05.2012, gradschool