Vor der Bewerbung: Zugangskriterien prüfen

In der Zugangsordnung ist geregelt, was Sie mitbringen müssen, um sich an der Leuphana Graduate School bewerben zu können. Für alle Masterstudiengänge (Major) gelten gemeinsame Zugangsvoraussetzungen sowie spezielle fachliche Voraussetzungen. Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie prüfen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Die abweichenden Zugangsvoraussetzungen für die Master im Lehramtsbereich finden Sie unter dem Menüpunkt Lehramt Master.
Erster Studienabschluss und Note
Als allgemeine Zugangsvoraussetzung zum Leuphana Master müssen Sie zunächst Ihre besondere Eignung durch einen qualifizierten Bachelorabschluss oder einen diesem mindestens gleichwertigen Abschluss nachweisen. Ein qualifizierter Bachelorabschluss bedeutet, dass Sie Ihr vorangegangenes Studium mit mindestens der Note 2,5, bei einem Studium der Rechtswissenschaften (mit dem Abschluss Staatsexamen) mit mindestens 7,5 Punkten abgeschlossen haben.
Wenn Ihr Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, können Sie sich trotzdem bewerben, sofern Sie nachweisen, dass Sie 81% der insgesamt erforderlichen Leistungen erfolgreich erbracht haben (d.h. mindestens 145 Leistungspunkte vorliegen) und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt. Ein Formular, das Sie ausfüllen und von Ihrem Prüfungsamt bestätigen lassen können, finden Sie im Downloadbereich unten.
Ist die spätere Abschlussnote schlechter als 2,5 (bzw. 7,5 Punkte), ändert das nichts an der Zulassung. Das Abschlusszeugnis des Erststudiums müssen Sie spätestens bei Vorlesungsbeginn vorlegen.
Fachliche Voraussetzungen: Konsekutivität und Kreditpunkte
Für die einzelnen Major ist eine weitere Zugangsvoraussetzung die Konsekutivität, also die Prüfung, ob der angestrebte fachliche Schwerpunkt im Master inhaltlich auf Ihren Bachelor aufbaut bzw. ihn vertieft. Die notwendigen inhaltlichen Vorkenntnisse für ein konsekutives Masterstudium werden durch eine ausreichende Anzahl von Credit Points nach ECTS (CP) in einem identischen oder verwandten Fachgebiet nachgewiesen (in der Regel entweder 2 x 30 CP oder 1 x 60 CP.
Anhand der im Downloadbereich eingestellten Liste der konsekutiven Fächer können Sie sich einen ersten Eindruck darüber verschaffen, ob Ihr erster Studienabschluss fachlich einschlägig ist. Die Entscheidung über Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Master trifft die Auswahlkommission anhand Ihres Transcript of Records. Sie tagt nach Abschluss der Bewerbungsfrist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der Vielzahl der unterschiedlichen Herkunftsstudiengänge keine verbindlichen Vorabprüfungen zur Konsekutivität vornehmen können.
Englischkenntnisse
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse. Diese können nur über einen der folgenden Wege nachgewiesen werden:
- einen internetbasierten TOEFL-Test mit mindestens 85 Punkten
- einen TOEIC-Test mit mindestens 785 Punkten*
- einen IELTS 5.5-Test
- ein Cambridge Advanced Certificate of English (CAE) mit Grade C oder besser
- Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 CP, die in ausschließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Fach Englisch
- ein Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt
Die aufgeführten Nachweise (außer des Schulzeugnisses) sollen nicht älter als vier Jahre sein. Die Englischkenntnisse müssen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Sie können nicht nachgereicht werden.
* Es besteht die Möglichkeit, die Testgebühr für einen an der Zentraleinrichtung für Moderne Sprachen der Leuphana (ZeMoS) absolvierten TOEIC-Test rückerstattet zu bekommen. Die geltenden Bedingungen finden Sie im Infoblatt Zugangsvoraussetzungen im Downloadbereich unten.
Deutschkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten für Internationale Bewerber.




