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Voraussetzungen prüfenVORAUSSETZUNGEN PRÜFEN

Die Voraussetzungen für eine Promotion an der Leuphana sind in der für Sie gültigen Promotionsordnung geregelt (siehe Fußzeile) und werden auch im Antragsformular abgefragt.

Fachlich einschlägiger Hochschulabschluss und Abschlussnote

Anerkannt werden Diplom-, Magister- und Masterabschluss sowie das 1. Staatsexamen. Ein weiterbildender Masterabschluss wird nur anerkannt, wenn Sie unter Einbeziehung des Erststudiums – also z.B. des Bachelors – insgesamt 300 Credit Points nach ECTS (CP) nachweisen. Die Abschlussnote muss dem Grad A oder B der ECTS-Skala entsprechen. Sollte der ECTS-Grad auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen sein, ist ein Abschluss mit gehobenem Prädikat erforderlich (i.d.R. 2,5 und besser). Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Abschlussnote und die Note Ihrer Master-/Magister- oder Examensarbeit eindeutig in Ihren Abschlussunterlagen ausgewiesen sind. Diese Note kann nicht nachträglich an der Leuphana ermittelt werden.

Nachweis von Studienleistungen aus dem der Promotion vorangegangenen Studium

Aus Ihrem vorherigen Studium müssen Sie Studienleistungen in Höhe von 15 CP in den Bereichen Wissenschaftstheorie, Wissenschaftspraxis/-ethik oder Wissenschaftsmethoden nachweisen. Damit belegen Sie, dass Sie die für Ihr Promotionsvorhaben relevanten Kompetenzen erworben haben und in der Lage sind, eine Promotion erfolgreich durchzuführen. Als Nachweis werden beispielsweise Leistungen aus dem Bereich Statistik, Laborübungen, wissenschaftstheoretische Bezüge zu Ihrem Fach o.ä. akzeptiert. Weitere Beispiele finden Sie als Infoblatt in der Fußzeile dieser Seite. Das Formular zur Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem vorherigen Studium ist dem Zulassungsantrag als Anhang beigefügt.

Sollten Sie diese Leistungen nicht nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, diese bis zum Abschluss des 3. Semesters nachzuholen. Hierfür können die Lehrveranstaltungen im Komplementärstudium der Masterprogramme an der Graduate School genutzt werden. Bitte beachten Sie: Die nachzuweisenden Studienleistungen sind inhaltlich nicht identisch mit den Modulen im Promotionsstudium – sie dienen als Grundlage, auf der Sie im Promotionsstudium aufbauen.

Nachweis von besonderen Englischkenntnissen (nur für Vorhaben an den Fakultäten Wirtschaftswissenschaften und Nachhaltigkeit)

durch einen der folgenden Nachweise:

  • einen internetbasierten TOEFL-Test mit mindestens 80 Punkten
  • einen papierbasierten TOEFL-Test mit mindestens 550 Punkten
  • einen TOEIC-Test mit mindestens 750 Punkten
  • einen IELTS 6.0-Test
  • ein Cambridge Advanced Certificate of English (CAE) mit Stufe B
  • ein Semester Vollzeitstudium mit Prüfungserfolg an einer Hochschule mit ausschließlich Englisch als Unterrichtssprache.

Die Testergebnisse sollen nicht älter als drei Jahre sein. Für Masterabsolventinnen und -absolventen der Leuphana Graduate School entfällt der Englischnachweis.

Der TOEIC-Test kann am Fremdsprachenzentrum der Leuphana abgelegt werden. Es wird empfohlen, vor den Vorbereitungen für den TOEIC die eigenen Englischkenntnisse mit Hilfe des Einstufungstests (Placement Test) zu klassifizieren. Das Fremdsprachenzentrum bietet zudem zweiwöchige Vorbereitungskurse und Sprechstunden an. Die Gebühren für den Test können nicht übernommen werden. Alle Informationen zum TOEIC-Test finden Sie auf den Seiten des Fremdsprachenzentrums.

Exposé

Das Exposé ist eine 3-5seitige Beschreibung Ihres Dissertationsprojekts inklusive vorläufigem Titel der Dissertation, die Sie in den Vorgesprächen mit Ihrer Betreuungsperson abgestimmt haben. Hier sollten Sie Ihr Vorhaben u.a. durch die Beantwortung der folgenden Fragen genauer beschreiben: Welche Fragestellung wollen Sie untersuchen? Welche Methoden wollen Sie anwenden? Wie ist der Stand der Forschung? Welche Literatur ist ausschlaggebend?

Stellungnahme der Betreuungsperson

Von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer erhalten Sie eine formlose schriftliche Betreuungszusage. Diese sollte eine Einschätzung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation und zu Ihrem Dissertationsprojekt sowie ggf. zur fachlichen Einschlägigkeit enthalten. Die Betreuungszusage ist Teil der Unterlagen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Wahl des Doktorgrades

Der auf Sie zutreffende Doktorgrad wird im Zulassungsantrag abgefragt. Er ist abhängig von der fachlichen Zuordnung Ihres Themas und der Betreuungsperson. Im Zweifelsfall klären Sie diese Zuordnung mit Ihrer Betreuungsperson.

  • Fakultät Bildungswissenschaften: Dr. phil.
  • Fakultät Kulturwissenschaften: Dr. phil., Dr. rer. pol.   
  • Fakultät Nachhaltigkeit: Dr. phil., Dr. rer. nat., Dr. rer. pol.   
  • Fakultät Wirtschaftswissenschaften: Dr. phil., Dr. rer. pol.
10.01.2012, gradschool