Fragen zum Bewerbungsverfahren

Was muss ich einreichen, um nachzuweisen, dass ich die erforderlichen Vorleistungen in Höhe von 15 Credit Points in den Bereichen Wissenschaftstheorie/-Ethik/-Praxis und/oder Forschungsmethoden im Vorstudium erbracht habe?
Im Downloadbereich auf Die Bewerbung / Promotion finden Sie ein Fomular zur Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Vorstudium. Darin ist eine Liste mit Beispielen enthalten.
In Ihrem Studium haben Sie – vor allem wenn Sie einen universitären Master-, Magister- oder Diplomstudiengang absolviert haben – sicherlich Module und Veranstaltungen in den Bereichen Statistik, Datenanalysetools (z.B. SPSS), übergreifende oder fachbezogene Forschungsmethoden, Wissenschaftstheorie, Philosophie, Labortechniken, Experimente oder ähnliches besucht. In vielen Fällen werden diese von Ihnen absolvierten Module jedoch anders heißen. Die Promotionskommission prüft jeweils, ob Sie in Ihrem Curriculum diese Art von Leistungen erbracht haben. Daher wäre es hilfreich, wenn Sie bei der Bewerbung die Module, von denen Sie meinen, dass die Inhalte den o.g. Vorleistungen entsprechen, im Transcript oder Zeugnis ausweisen und die Inhalte noch einmal gesondert darstellen.
Was mache ich, wenn ich den Nachweis über die erforderlichen Vorleistungen in Höhe von 15 Credit Points in den Bereichen Wissenschaftstheorie/-Ethik/-Praxis und/oder Forschungsmethoden im vorherigen Studium nicht oder nur teilweise erbringen kann?
Sie können dann entweder in den Masterprogrammen der Graduate School im Komplementärstudium die fehlenden Module parallel zum Promotionsstudium absolvieren oder an externen Veranstaltungen anderer Hochschulen teilnehmen und diese Module durch die Promotionskommission anerkennen lassen. Wenn Sie die Module des Komplementärstudiums im Masterprogramm wählen, müssen Sie Gasthörer- und Prüfungsgebühren leisten. Die Nachweise müssen Sie bis zum Ende des 2. Semesters erbringen und im Immatrikulationsservice einreichen. Sollten Sie die Nachweise bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht haben, führt dies zur Exmatrikulation.
Ich habe ein Bachelorstudium absolviert und danach ein weiterbildendes Masterprogramm. Kann ich trotzdem zur Promotion zugelassen werden?
Ja, wenn Sie mit beiden Abschlüssen zusammen 300 Kreditpunkte nach ECTS (CP) erreichen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Bachelorstudiengang eine dreijährige Regelstudienzeit (180 CP, Vollzeitstudium) und der weiterbildende Master eine Regelstudienzeit von 2 Jahren (120 CP, Vollzeitstudium) hat. Auch hier gilt: die Abschlussnote des Masters muss den oben genannten Kriterien entsprechen.
Was ist ein „Abschluss mit gehobenem Prädikat“?
Die Promotionskommissionen legen die Abschlussnote je nach Studienabschluss selbständig fest. In der Regel bedeutet die Festlegung auf das „gehobene Prädikat“, dass aus dem für Ihr Vorhaben relevante, also fachlich einschlägige Studium i.d.R. die Abschlussnote 2,5 oder besser erbracht sein muss. Davon ausgenommen ist aber z.B. das juristische Staatsexamen, da hier die Notenvergabe traditionell anders gehandhabt wird. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit der für Sie zuständigen Promotionskommission in Verbindung.
Ist es möglich, mit einem FH-Abschluss zu promovieren?
Ja. Sie müssen allerdings beachten, dass die Themengebiete Wissenschaftstheorie/-Ethik/-Praxis und/oder Forschungsmethoden in einem FH-Studium oftmals nicht gelehrt werden. Deshalb ist in der Regel davon auszugehen, dass diese 15 Credit Points gem. § 4 Abs. 2 b) bei einem FH-Abschluss bis zum Ende des 2. Semesters des Promotionsstudiums nachgeholt werden müssen, um danach nicht exmatrikuliert zu werden.



