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Voraussetzungen prüfenVORAUSSETZUNGEN PRÜFEN

Wer wird für einen konsekutiven Master zugelassen?

Die Masterprogramme richten sich in erster Linie an überdurchschnittlich befähigte und ambitionierte Bachelorabsolventen, die eine weiterführende akademische Qualifikation anstreben, welche sowohl zur Promotion als auch zur Berufstätigkeit befähigt. Wichtig sind eine gute Abschlussnote des Erststudiums sowie ein inhaltlicher Bezug zum gewünschten Masterprogramm, des Weiteren gilt für alle Teilnehmer der Nachweis guter Englischkenntnisse. Im Bereich Lehramt gelten gesonderte Regelungen. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten zur Bewerbung.

Die Studienberatung der Graduate School ist Ihr erster Ansprechpartner bei der Unterstützung der Studienwahlentscheidung für oder gegen einen bestimmten Masterabschluss und wird Ihnen auch erste inhaltliche Fragen beantworten.

Kann ich mich mit einem ausländischen Studienabschluss bewerben?

Auch Absolventinnen und Absolventen eines sogenannten „gleichwertigen“ Abschlusses aus dem Ausland werden für einen konsekutiven Master zugelassen. Die Gleichwertigkeit eines Abschlusses wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Ständigen Sekretariat der Kultusministerkonferenz festgestellt. Ausländische Bewerber müssen zusätzlich zu den erforderlichen Englischkenntnisse die entsprechenden Deutschkenntnisse nachweisen. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren für internationale Studierende finden Sie hier.

Passt mein Erststudium fachlich zu einem bestimmten Master?

Ob Ihr Erststudium für einen bestimmten Masterstudiengang geeignet ist, überprüfen Sie am besten anhand der Liste der konsekutiven Fächer. Darin ist für jeden Studiengang aufgelistet, wieviele Kreditpunkte (nach ECTS) sie in bestimmten Fächern mitbringen müssen, um für den jeweiligen Masterstudiengang zugelassen zu werden. Sie finden die Liste im Downloadbereich auf Die Bewerbung / Master / Zugangsvoraussetzungen.

Die Studienberatung der Graduate School ist Ihr erster Ansprechpartner bei der Unterstützung der Studienwahlentscheidung für oder gegen einen bestimmten Masterabschluss und wird Ihnen auch erste inhaltliche Fragen beantworten.

Kann ich mich bewerben, wenn ich mein Erststudium noch nicht vollständig abgeschlossen habe?

Ja, das ist möglich. Grundsätzlich müssen 81% der Studienleistungen (entspricht in der Regel bei einem dreijährigen Bachelor 145 Kreditpunkten nach ECTS) bereits benotet vorliegen und mit einem offiziell bestätigten Nachweis (Prüfungsamt der entsendenden Hochschule) eingereicht werden. Die Durchschnittsnote muss der Zugangsnote mindestens entsprechen. Ist die Endnote am Schluss schlechter als die Zugangsnote erlischt die Zulassung nicht. Die Abschlussurkunde des Erststudiums muss bei Vorlesungsbeginn (1. Oktoberwoche) vorliegen.

An welchen Stellen kann ich den erforderlichen Englischtest ablegen?

Die für die konsekutiven Masterstudiengänge (mit Ausnahme der Lehrerbildung) notwendigen Englischkenntnisse können auf verschiedenen Wegen nachgewiesen werden:

  • Den TOEFL-Test können Sie internet- oder papierbasiert in verschiedenen Testzentren ablegen – beispielsweise in deutschen Großstädten wie Hamburg oder Hannover.
  • Der IELTS-Test wird ein- bis zweimal im Monat an 10 Standorten in Deutschland vom British Council und den Carl Duisberg Zentren angeboten.
  • Vorbereitungskurse und Prüfungen für das Cambridge Advanced Certificate (CAE) bieten in Niedersachsen u.a. die Volkshochschulen an.
  • Den TOEIC-Test können Sie unter anderem am Fremdsprachenzentrum der Leuphana absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie in den Informationen zur Bewerbung auf den Seiten unter Die Bewerbung.

Ist eine Bewerbung auch mit einem FH-Bachelor möglich?

Ja, ein fachlich passender FH-Bachelor qualifiziert Sie formal für eine Bewerbung zu unseren Masterprogrammen.

Kann ich mich als Absolvent/-in einer Berufsakademie bewerben?

Bewerber, die sich mit einem akkreditierten Berufsakademie-Bachelor bewerben (siehe KMK-Beschluss vom 15.10.2004 zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur), erfüllen die formale Zugangsberechtigung im Hinblick auf den Studienabschluss. Alle anderen Bewerber von Berufsakademien, die entweder noch nicht auf Bachelor umgestellt haben oder deren Bachelor noch nicht akkreditiert sind, erfüllen leider nicht die formalen Zugangsvoraussetzungen für unsere konsekutiven Master. Der Nachweis eines akkreditierten Bachelor (Bestätigung der Berufsakademie) ist vom Bewerber zu erbringen.

25.07.2011, gradschool