Förderung für Promovierende

Neben der Finanzierung über Stipendien können die Promovierenden der Leuphana Graduate School unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen ihres Promotionsvorhabens erhalten. Hierfür stehen Mittel aus dem Förderfonds für den Wissenschaftlichen Nachwuchs zur Verfügung. Grundsätzliche Voraussetzung sowohl für die Stipendien als auch für die Förderung durch den Förderfonds ist die Zulassung zur Promotion an der Leuphana.
Die Übersicht zeigt die wesentlichen Elemente der einzelnen Fördermaßnahmen für Promovierende. Detailinformationen zu den Kriterien und zum jeweiligen Antragsverfahren finden Sie, indem Sie auf die für Sie interessante Einzelmaßnahme klicken.
Promotionsstipendien
| Stipendium | Höhe der Zuwendung | Fachgebunden / fachoffen | Nächste Ausschrei- bungen |
|---|---|---|---|
| Leuphana Promotionsstipendium | EUR 1.300 pro Monat, | unterschiedlich, im Jahr 2012 hauptsächlich fachgebunden | aktuell |
| Promotionsstipendium Innovations-Inkubator | EUR 1.300 pro Monat, in der Regel max. 36 Monate | fachgebunden, regionaler Bezug | Derzeit sind alle Stipendien besetzt |
Förderfonds für den Wissenschaftlichen Nachwuchs
| Fördermaßnahme | Höhe der Zuwendung | Antrags-berechtigung | Antrags-runden |
|---|---|---|---|
| A1: Aktive Teilnahme an Konferenzen | Deutschland: bis max. EUR 600 Europa: bis max. EUR 800 International: bis max. EUR 1.300 | alle Promovierenden | Jeweils Achtung: Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden, bevor Sie an der gewünschten Förder-maßnahme teilnehmen! (Ausnahme: Kategorie C3) Bitte beachten Sie hierzu auch die FAQs. |
| A2: Grundsätzliche Teilnahme an Konferenzen | max. 400 EUR | alle Promovierenden | |
| 50% der tatsächlichen Kosten, max. EUR 1.000 | alle Promovierenden | ||
| B1: Organisation von Konferenzen an der Leuphana | Einzelfall-entscheidung | Promovierende mit Beschäftigungs-verhältnis an der Leuphana (WHK / WiMi / MTV) oder Stipendium | |
| in der Regel nur Fahrtkosten, max. EUR 1.000 | Promovierende mit Beschäftigungs-verhältnis an der Leuphana (WHK / WiMi / MTV) oder Stipendium | ||
C2: | Einzelfall-entscheidung, nur Fahrtkosten | Promovierende mit Beschäftigungs-verhältnis an der Leuphana (WHK / WiMi / MTV) oder Stipendium | |
| C3: Übersetzungskosten für Publikationen | 50% der tatsächlichen Kosten, max. EUR 750 | alle Promovierenden | |
| C4: Druckkosten-zuschüsse für Publikationen | 50% der tatsächlichen Kosten, max. EUR 750 | alle Promovierenden | |
| C5: Einwerbung spezieller Software | Einzelfall-entscheidung | Promovierende mit Beschäftigungs-verhältnis an der Leuphana (WHK / WiMi / MTV) oder Stipendium |



