FAQ: Abschlussarbeiten
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Abschlussarbeiten"
Wer stellt das Thema? Wie viele Gutachter? Wer berät?
Das Thema stellt formal ein/e Dozent/in, faktisch suchen Sie es sich aus und es wird gemeinsam mit uns ein geeigneter Titel formuliert. Dieser sollte die Thematik hinreichend umreißen und für spätere Arbeitgeber interessant klingen. Zwei Gutachter/innen sind erforderlich. In der Fakultät I sollte einer der beiden habilitiert sein (= Professor/in oder Privatdozent/in, siehe Titelkürzel „PD“ oder Dr. habil.). Im Regelfall betreut der/die Erstgutachter/in die Arbeit allein. Wenn jedoch beide mit der Thematik vertraut sind, ist auch eine Doppelbetreuung möglich.
Bearbeitungszeit, Verlängerungsmöglichkeiten?
Bitte lesen Sie hierzu Ihre Prüfungsordnung. Verlängerungsanträge müssen begründet sein, z. B. durch Verzögerungen im Forschungsablauf (Verschiebungen bei Interviewterminen, mehr Befragungsrücklauf als erwartet etc.) und bei der Literaturbeschaffung oder durch attestierte Krankheit bzw. Schwangerschaft. Die Anträge sind formlos beim Prüfungsamt zu stellen, der/die Erstgutachter/in muss aber gegenzeichnen. Hierzu am Schluss des Antrages die Zeile einsetzen „Ich stimme dem Antrag zu“, worunter wir Unterschrift und Stempel setzen können.
Welche formalen Anforderungen werden gestellt? Wie lang soll sie sein?
Zu den formalen Anforderungen gibt es ein eigenes Merkblatt (Leifaden für wissenschaftliche Texte und Abschlussarbeiten) mit Empfehlungs-, nicht Richtliniencharakter. In diesem Sinne eine dringende Bitte: Nicht jeder „Pingelkram“ muss vom Gutachter entschieden werden. Hauptsache ist, alle Sachverhalte und Quellenangaben sind nachprüfbar, die Darstellungen sind leserlich, und es entsteht nicht der Eindruck von Seitenklauberei/Papierverschwendung (z. B. durch übergroße Abbildungen und Schrift). – Die Abschlussarbeit soll zeigen, dass Sie ein solches Projekt selbstständig bewältigen können!
Minimum- oder Maximumvorgaben für die Seitenzahl der Arbeiten gibt es nicht. 95 % aller Abschlussarbeiten liegen in der Marge 80 bis 120 Seiten.
Umfangreiche Anhänge können in einem eigenen Anhangband untergebracht werden.
Wir haben nichts gegen doppelseitigen Druck oder die Verwendung von Recyclingpapier einzuwenden, soweit die jeweilige Prüfungsordnung hierfür nicht andere Vorschriften erlassen hat.


