FAQ: Prüfungen
Häufig gestellte Fragen zum Thema "Prüfungen"
Wie viele und welche Themen sind für mündliche Prüfungen zu wählen?
- Kuwi-Magisterzwischenprüfung: Die Inhalte der vier Grundlagenvorlesungen (Klima & Wetter, Stadtgeographie, Wirtschaftsgeographie, Norddeutschland)
- Kuwi-Magisterhauptprüfung: 1 Prüfungsthema mit allgemeingeographischem Bezug (häufig sogenannte „Bindestrichgeographien“, z. B. Siedlungsgeographie, Bevölkerungsgeographie etc., Bereich B 1 der Studienordnung) und 1 regionalgeographisches Thema (Kontinent, Staat, Region, Bereich B 2, aber auch die Räume der Großen Exkursionen)
- Lehramt, Bezugsfach zum Sachunterricht: 1 oder mehrere Themen aus den Bereichen allgemeine oder regionale Geographie (siehe Magisterhauptprüfung) oder Didaktik (z. B. Allgemeine Geographiedidaktik, Lernen vor Ort, Medien, Kartenarbeit u. a.)
- Diplomprüfung Uwi: Im D1- oder D2-Bereich bilden Veranstaltungen in der Größenordnung 10-12 SWS die Prüfungsgrundlage. Es wird 1 Hauptthema gewählt, das den Großteil der Prüfung ausmacht (ca. 30 Min.). Der kleinere Teil widmet sich in oberflächlicherer Form den Inhalten der anderen Veranstaltungen. Die D1/D2-Prüfungen sind nur in Umweltplanung/Naturschutz, nicht im Bereich Geowissenschaften (physische Geographie) möglich. Die interdisziplinäre Prüfung (D 3) richtet sich auf einen Bereich aus den Geowissenschaften oder dem Wahlpflichtfach Umweltplanung/Naturschutz, der sich idealerweise mit dem Bereich des anderen Prüfers überschneidet. Auch hier gilt übrigens die Regel, dass 10-12 SWS belegt worden sein müssen.
- Bachelor/Master: Die neuen Studiengänge beinhalten keine mündlichen Abschlussprüfungen. Ob mündliche Modulprüfungen vorgesehen sind, ist im jeweiligen Modulhandbuch oder in myStudy nachzulesen.
Was umfasst ein Prüfungsthema? Wie kann man es eingrenzen?
Prüfungsthema ist i. d. R. eine Veranstaltung in ihrer ganzen Breite. Das Thema wird im Vorfeld mit der/dem jeweiligen Prüfer(in) abgesprochen. Eine Eingrenzung erfolgt nicht. Ein regionalgeographisches Thema ohne Grundlage einer Lehrveranstaltung ist zulässig, aber auch hier gilt das Erfordernis der gesamten inhaltlichen Breite, die z. B. durch länderkundliche Monographien beschrieben wird.
Ist eine Gliederung für die Prüfung nötig?
Normalerweise nicht; lediglich bei (insbesondere regionalgeographischen) Themen, für die keine unserer Lehrveranstaltungen eine Grundlage bildet, ist eine Gliederung sinnvoll. Was aber jede/r Prüfer/in ca. eine Woche vor der Prüfung bekommen sollte, ist ein Blatt mit den wichtigsten formalen Angaben: Name, Telefonnummer, Mailadresse, Matrikelnummer, Prüfungsdatum und -zeit, Themen und deren Zuordnung zu den Prüfer(inne)n, benutzte Literatur.
Wie vereinbaren wir Prüfungstermine?
- Lehramt: Macht das Fach Sachunterricht für uns.
- Kuwi und Uwi: Einzelfallabsprache, wobei wir uns seitens der Lehrenden auf bestimmte Prüfungszeiten einigen.
Wie viele Prüfer(innen) sind erforderlich?
- Lehramt: 1 Sachunterrichtsprüfende/r, 1 Bezugsfachprüfende/r, 1 Beisitzende/r; Letztere/r wird vom Prüfungsamt bestellt, Sie kümmern sich nur um die ersten beiden.
- Kuwi: 2 Prüfende; in der Zwischenprüfung prüfen beide, in der Hauptprüfung hängt es von den gewählten Themen ab, ob beide oder nur eine/r prüfen/prüft. Grundsätzlich handelt es sich um eine Kollegialprüfung, d. h. auch in dem Falle, dass ein Prüfer beide Themen vertritt, hat der Beisitzer/die Beisitzerin immer das Recht, ebenfalls Fragen zu stellen.
- Uwi: 2 Prüfende; bei D1/D2-Prüfungen wird i. d. R. eine/r der beiden prüfen (obwohl auch der/die zweite Prüfer/in stets das Recht hat, ebenfalls zu fragen), bei interdisziplinären D3-Prüfungen sind es auf jeden Fall beide.
Wer ist prüfungsberechtigt?
Prüfungsberechtigt sind in der Abteilung Geographie zurzeit nur die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und unser Emeritus Prof. Dr. Schultze. Lehrbeauftragte können keine Prüfung abnehmen. In Uwi-D1/D2-Prüfungen des Wahlpflichtfaches Umweltplanung/Naturschutz ist auch eine Prüferkombination mit Lehrenden der Bereiche für Umweltplanung und Naturschutz möglich. Generell können die Prüfungsämter Auskunft darüber geben, wer in einem Fach prüfungsberechtigt ist.
Wer benotet mit welcher Gewichtung?
Für alle Prüfungen gilt kollegiale Notenfindung, d. h. jede/r Prüfer/in hat dasselbe Gewicht, auch wenn er/sie selbst kein Thema prüfte.
Wie laufen mündliche Prüfungen ab?
Zuerst einmal ziemlich nett. Wir reißen wirklich niemandem den Kopf ab, sondern versuchen eher, den Prüflingen zu helfen. Wir gestalten das Prüfungsgespräch häufig materialorientiert, d. h. wir geben Ihnen mittels Karten, Dias, Tabellen oder Abbildungen Impulse, aus denen sich Fragen, Problemstellungen oder geographische Sachverhalte erschließen lassen. Im Gegensatz zur Abiturprüfung wird Ihnen das Material aber nicht vor, sondern erst in der Prüfung präsentiert. Außerdem sollen Sie auch kein Eingangsstatement halten (– manche Prüfer außerhalb der Geographie erwarten zu einem bestimmten Thema einen z. B. 10-minütigen Vortrag, der Stoff für eine anschließende Diskussion bildet). Wir steigen hingegen direkt ins Prüfungsgespräch ein.
Die Inhalte sind immer Gegenstand der Lehrveranstaltungen gewesen, welche die Prüfungsgrundbage bilden, meist gilt das auch für das eingesetzte Material. Häufig handelt es sich bei den Inhalten um planungswissenschaftlich oder politisch strittige Aspekte – gern diskutieren wir mit Ihnen darüber! Hingegen mögen wir es nicht gern, den Prüflingen ihr Wissen mühsam aus der Nase ziehen zu müssen. Wir können nur bewerten, was Sie uns sagen, nicht, was Sie vielleicht darüber hinaus noch wissen. Heißer Tipp: Üben Sie das kurze und strukturierte Beantworten von Fragen laut bzw. im Zwiegespräch mit Kommiliton(inn)en oder Partner/in. Das schult ungemein, außerdem merken Sie dabei, was Sie noch nicht verstanden haben! Wenn Sie Anderen etwas stringent und logisch erklären können, haben Sie es auch selbst verstanden!
Bei der Bewertung einer Prüfung achten wir häufig darauf, welche Ebenen der Argumentation der Prüfling erreicht. Das mag für Sie auch eine Vorbereitungshilfe sein. Im Wesentlichen sind es drei Stufen, die zwar nicht bei jeder Einzelfrage relevant sein müssen, aber im Prüfungsverlauf doch auftauchen sollten:
- Erlerntes wiedergeben (Umfassend genug ohne zu „schwafeln“? Präzise und terminologisch korrekt? Hilfe von unserer Seite nötig?)
- Bewertung und eigene Meinung begründet äußern
- Offene Diskussion des Für und Wider einer Bewertung, Transferleistung auf vergleichbare Fälle
Noch eine letzte Bemerkung:
Bedenken Sie bitte, dass mündliche Prüfungen im Gegensatz zu schriftlichen ihr weiteres Leben sehr wahrscheinlich bestimmen werden. Bewerbungs- und Vorgesetztengespräche, Vorträge, Mitarbeiter(innen)diskussionen u. v. m. sind im Grunde nichts anderes als kleine oder größere Prüfungssituationen. Stets kommt es darauf an, entweder anderen komplexe Sachverhalte kurz und verständlich zu vermitteln oder/und sich selbst als kompetent darzustellen.


