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Bachelor-ArbeitenBACHELOR-ARBEITEN

Vergabe und Betreuung von Bachelor-Arbeiten am Institut für Volkswirtschaftslehre

 

Themen für Bachelor-Arbeiten im Major Volkswirtschaftslehre werden von jedem Hochschullehrer[1] des Instituts für Volkswirtschaftslehre sowie von Prof. Dr. Joachim Merz (Forschungsinstitut Freie Berufe) vergeben. Der Hochschullehrer, der das Thema vergibt, ist der Erstbetreuer und Erstprüfer. Zusammen mit dem Kandidaten bestimmt er nach Rücksprache mit dem betreffenden Kollegen den Zweitbetreuer und Zweitprüfer. Zweitbetreuer und Zweitprüfer können auch Professoren aus anderen Instituten sein, wenn dies das Thema der Arbeit nahelegt.

 

Themen für Bachelor-Arbeiten können zu jedem Zeitpunkt vergeben werden; feste Vergabetermine gibt es nicht.

 

Für die Themenvergabe vereinbart der Kandidat mit einem Hochschullehrer einen Gesprächstermin. Hierbei liegt es in der Verantwortung des Kandidaten das Erstgespräch so rechtzeitig zu terminieren, dass der Bearbeitungszeitraum der Bachelor-Arbeit einschließlich des Termins des abschließenden Bachelorkolloquiums mit den weiteren Zeitplänen des Kandidaten (z.B. für die Bewerbung um einen Platz in einem Master-Programm) kompatibel ist. Es sollte aber insbesondere rechtzeitig geklärt werden, ob die zur Betreuung bzw. Begutachtung  der Bachelor-Arbeit angedachten Hochschullehrer im vorgesehenen Zeitraum zur Verfügung stehen.

 

Der Hochschullehrer schlägt dem Kandidaten Themen für die Bachelor-Arbeit vor. Der Kandidat kann eigene Themenvorschläge machen. Der Betreuer ist an diese Vorschläge nicht gebunden.

 

Während der Bearbeitung der Bachelor-Arbeit soll der Kandidat mit dem Erstbetreuer Gesprächstermine vereinbaren; Einzelheiten dafür werden bilateral festgelegt. Eine Einbeziehung des Zweitbetreuers ist möglich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

 

Der Termin für das abschließende Bachelor-Kolloquium wird nach Vorliegen der schriftlichen Gutachten der beiden Betreuer von diesen festgelegt und dem Kandidaten mitgeteilt. Hierbei werden Wünsche des Kandidaten nach Möglichkeit berücksichtigt. Die für das Bachelor-Kolloquium vorzulegende kurze Zusammenfassung der Bachelor-Arbeit ist den beiden Prüfern spätestens eine Woche vor der Prüfung vorzulegen.

[1]  Aus Vereinfachungsgründen wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet.

 

 

25.11.2010, telm