Bachelor-Kolloquien
Hinweise zur Durchführung von Bachelor–Kolloquien
am Institut für Volkswirtschaftslehre
1) Termine für Bachelor–Kolloquien werden grundsätzlich erst dann vereinbart,
wenn beide Gutachten zur Bachelorarbeit beim Prüfungsamt eingegangen sind (Zulassung zum Kolloquium gemäß §18(9) RPO).
2) Die Kolloquien dauern insgesamt 30 Minuten, von denen ca. 15 Minuten
der Präsentation und Erläuterung wesentlicher Inhalte der Bachelorarbeit
vorbehalten sind und die verbleibende Zeit für Fragen zur Verfügung stehen soll. Es obliegt den Prüflingen dafür Sorge zu tragen, dass die für die Präsentation erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Raum für das Kolloquium zur Verfügung steht.
3) Ein Handout mit den wesentlichen Inhalten der Präsentation ist 3 Werktage
vor dem Kolloquium bei den beiden Prüfern jeweils in schriftlicher Form (d.h. als Ausdruck) abzugeben.
4) Das Ergebnis des Kolloquiums wird gemäß §18(9) RPO in die Bewertung der Abschlussarbeit einbezogen.


