Leitlinien zur Nachhaltigkeit

Angesichts der Gefahren für die natürlichen Grundlagen des Lebens und wachsender Ungleichheit unter Menschen und Gesellschaften sowie in der Verantwortung, auch zukünftigen Generationen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, weiß sich die Universität Lüneburg in Verbindung mit dem Artikel 20a des GG dem Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.
Gegenüber ihren Studierenden, künftigen Entscheidungsträgerinnen und -trägern, und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat die Universität die Verantwortung, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wie auch in ihrem täglichen Energie- und Stoffverbrauch eine Vorbildfunktion im Sinne von Nachhaltigkeit auszuüben.
Die Universität unterstützt Diskurse zur Idee von Nachhaltigkeit und fördert eine breite Beteiligung aller ihrer Gruppen und Gliederungen an einem universitären Nachhaltigkeitsprozess. Sie stärkt Eigeninitiativen und Engagement in diesem Prozess und fördert den regionalen, nationalen und internationalen Austausch mit Gruppen und Institutionen.
Die Gremien und Einrichtungen der Universität unterstützen disziplinäre und interdisziplinäre Projekte in Forschung, Lehre und Weiterbildung, Verwaltung sowie im studentischen Bereich, Fragen der Nachhaltigkeit aufzugreifen.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität werden ermutigt, im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit und Qualifizierungsarbeiten Themen der Nachhaltigkeit zu bearbeiten.
Die Universität begrüßt Vorschläge der Fachbereiche, zusätzliche Studienangebot zu Fragen der Nachhaltigkeit zu unterbreiten oder Themen der Nachhaltigkeitsdiskussion in Studien- und Prüfungsordnungen zu integrieren.
Die Universität ermöglicht ihrem wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personal die Fort- und Weiterbildung zu Fragen einer nachhaltigen Entwicklung.
Die Universität fördert Initiativen zur Entwicklung neuer Formen des Wissenstransfers, die den Prozess einer nachhaltigen Entwicklung und den transdisziplinären Austausch stärken.
Die Universität sieht als ihre Aufgabe, ihren Stoff- und Energieverbrauch ressourcenschonend, risiko- und umweltbewusst zu gestalten und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.


