Der Nachhaltigkeitsbericht 2011

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GesellschaftGESELLSCHAFT

 

Arbeitspraktiken und menschenwürdige Beschaffung

Managementansatz

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Qualifizierung, Weiterbildung, Leistungsträger gewinnen und fördern sowie Chancengleichheit sicherstellen sind grundlegende Aspekte in der Organisation der Leuphana Universität Lüneburg. Daneben existiert ein Gesundheitsmanagement.Es gibt eine Ombudsperson für Studierende und Lehrevaluationen, die  zu einer Qualitätssicherung eingeführt wurden. Folgende Dienstvereinbarungen und Richtlinien veranschaulichen, wie sich die Leuphana Universität Lüneburg dem sozialen Aspekt verpflichtet hat. Übersicht der Richtlinien vgl. GRI-Anhang Seite 1.

Weitere Informationen in der pdf-Version des GRI-Content-Index.

LA1 Übersicht zu Anzahl und Status der Beschäftigten

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Seite 14, 30.

LA2 Netto geschaffene Beschäftigung und durchschnittliche Fluktuationsrate

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Im wissenschaftlichen Bereich ist eine hohe Fluktuation. Diese ist in der wissenschaftlichen Karriere vorgegeben, da Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Regel 3 Jahre an einer Universität ihre Promotion abschließen und dann die Hochschule wechseln. Im Bereich der Verwaltung und des technischen Personals sind in 2009 10 Personen und in 2010 5 Personen aus der Leuphana ausgeschieden. Berücksichtigt dabei sind nicht die befristeten Verträge und die normalen Renteneintritte.

LA3 Betriebliche Leistungen unbefristete Vollzeit

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Betriebliche Leistungen ergeben sich nach dem Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

LA4 % MA mit Tarifverträgen

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Die Beamtinnen und Beamten werden auf Grundlage des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) besoldet. Alle anderen Beschäftigten der Universität haben den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der am 1.11.06 in Kraft getreten ist.

LA5 Geschäftsgrundsätze und Verfahren zur Information, Beratung und Verhandlung mit Beschäftigten bei signifikanten organisatorischen Veränderungen

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Seite 35.

Die Beteiligungsverfahren sind im Personalvertretungsgesetz geregelt.In der Personal- und Organisationsentwicklung sind diese Themen integriert. Aktuelle Informationen werden regelmäßig per Rundmail bekannt gegeben. Kommunikationswege:

LA6 Arbeitsschutz

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Für Arbeitsschutz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) zuständig. Der ASA berät die für die Arbeitssicherheit verantwortlichen Personen (Hochschulleitung, Dekane, Professoren, Laborleitung, Werkstattleitung usw.) sowie die Beschäftgten in Fragen der Arbeitssicherheit. Im ASA sind 13 Mitglieder (Beauftragter des Arbeitgebers, Personalrat, Schwerbehindertenbeauftragter, Ersthelfer aus verschiedenen Bereichen, Betriebsärtztin), in der Gruppe Gesundheitsmanagement sind 8 Mitglieder vertreten und im Integrationsteam für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) 7 Personen (entspricht 3,1 % der Beschäftigten).

LA7 Verletzungen, verlorene Arbeitstage, Abwesenheit und Anzahl arbeitsplatzbezogener Todesfälle

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Unfallstatistik

Alle Unfälle werden erfasst und der Landesunfallkasse (LUK) gemeldet. Unfallstatistik der Leuphana siehe Seite 3 GRI-Anhang. Keine Todesfälle im Berichtszeitraum.

LA8 Weiterbildung, Beratung, Prävention und Risikominderung bezüglich schwerer Erkrankungen

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Seite 37, 41-42.

 

Weitere Maßnahmen zur betriebliche Gesundheitsförderung siehe Seite 4 GRI-Anhang

LA9 Arbeits- und Sicherheitsvereinbarungen mit Gewerkschaften

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Arbeitsschutz ist u.a. über das Arbeitsschutz- und das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Gefahrstoffverordnung geregelt. Hier bedarf es keiner weiteren Vereinbarungen.
An der Leuphana gibt es eine Laborordnung, einen Brandschutzordnung und einen Notfallplan. Daneben erfolgen Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze. Zudem ist der Personlrat im ASA, Gesundheitsmanagement und BEM vertreten und lässt sich in diesem Themenfeld fortbilden.

LA10 Durchschnittlich jährliche Stundenzahl pro Beschäftigten, die an Weiterbildung teilgenommen haben

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Seite 37.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Teilnahme Beschäftigte
200874
2009173

Hinzu kommen die Weiterbildung in der PE/OE und die wissenschaftlichen Weiterbildungsangebote.

LA11 Wissensmanagement und lebenslanges Lernen

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Seite 9, 35, 65.

LA12 Leistungsbeurteilung und Entwicklungsplanung

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Mit allen neu berufenen Professorinnen und Professoren werden Zielvereinbarungen abgeschlossen. Mit den Führungskräften der Zentralen und akademischen Verwaltungen sollen ebenfalls Zielvereinbarungen abgeschlossen.
Das Team OE/PE reorganisierte in 2009 und 2010 mit Hilfe eines Zielbildes als Steuerungsinstrument das zentrale Prüfungsamt durch die personelle und räumliche Integration aller dezentralen Prüfungseinrichtungen. Eine Teamstruktur, die sich nach den Schools richtet, wurde aufgebaut, Prozesse wurden optimiert und, Entwicklungspläne für die Beschäftigten aufgestellt, sowie die Informationstechnik (IT) des Prüfungsamtes neu konzipiert und entsprechend ausgestattet.
In allen Organisationseinheiten, in denen Reorganisationsprozesse durchgeführt wurden werden mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personalentwicklungsgespräche durchgeführt und in Programmen aufgenommen. Des weiteren wurden im Bereich Professionalisierung der Verwaltungspersonals in Fakultäten und Zentralen Einrichtungen eine große Anzahl von Kollegen und Kollegen in PE-Trainingsserien geschult und weiter entwickelt.

LA13 Zusammensetzung der Hochschulmitglieder nach Geschlecht, Alter und weiteren Indikatoren für Diversität sowie Zusammensetzung von Steuerungsgremien nach Geschlecht

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Seite 12, 26-28.

Zusammensetzung der Steuerungsgremien nach Geschlecht siehe Seite 5 GRI-Anhang.

LA14 Bezahlung im Geschlechtervergleich

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Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifrecht bzw. nach dem Beamtengesetz. Hier ist keine unterschiedliche Bezahlung der Geschlechter festgelegt.

 

Menschenrechte

Managementansatz

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  • Beschaffungsrichtlinie, im Café und er Mensa wird u.a. nur Fair Trade Kaffe ausgeschenkt: https://www.leuphana.de/nachhaltigkeitsportal/konsumsicht/essen.html
  • Richtlinie des Senats zur Verwirklichung der Aufgaben der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern an der Universität Lüneburg; 16.11.2005
  • S. 44, Partizipation
  • Konzept zur Gewaltprävention. Regelmäßige Brandschutzübungen. Nach Dienstschluss des Hausdienstes ist eine Wachfirma bis zum Morgen auf dem Campus.

HR1 (% / Anzahl Wesentliche Investitionsvereinbarungen HR), HR2 (% Prüfung von Zulieferern zu Menschenrechtsaspekten), HR3 (Anzahl Schulungen zu Menschenrechtsaspekten, % MA)

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Indikatoren sind nicht relevant, da keine signifikanten Geschäftsbeziehungen mit menschenrechtsgefährdeten Regionen oder Geschäftspartnern bestehen.

HR4 Vorfälle von Diskriminierung und Gegenmaßnahmen

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Ansprechpartnerinnen nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz:
für Beschäftigte

Karin Muhsmann
Scharnhorststr. 1, C10.128
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1069
Fax +49.4131.677-1091
muhsmann@uni.leuphana.de

für Studierende

Thies Reinck, M.A.
Scharnhorststr. 1, C10.307
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1087
Fax +49.4131.677-1090
thies.reinck@leuphana.de

Im Berichtszeitraum wurde ein Fall von Diskriminierung bekannt  und erfolgreiche Maßnahmen umgesetzt.

HR5 Bedrohung von Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit und Gegenmaßnahmen zur Unterstützung dieser Rechte

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Diese Rechte sind nicht an der Leuphana gefährdet und sind durch geltendes deutsches Recht geschützt.

HR6 (Gefährdung Kinderarbeit u. Maßnahmen)

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Keine Informationen, da Kinderarbeit kein Problembereich für die Leuphana ist.

HR7 (Gefährdung Zwangs- und Pflichtarbeit u. Maßnahmen)

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An der Leuphana besteht keine deartige Geschäftstätigkeit.

HR8 (% Schulung des Sicherheitspersonals)

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Keine Geschäftstätigkeit der Hochschule, in der Sicherheitspersonal in Bezug auf Menschenrechtsaspekte geschult werden muss.

HR9 (Eingriffe in Rechte von Ureinwohnern)

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Keine Rechte von Ureinwohneren durch Geschäftstätigkeit der Hochschule betroffen.

 

Gesellschaft

Managementansatz

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  • Die Leuphana gestaltet in Studium und Forschung die Zukunft gesellschaftlichen Engagements in der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts.
  • Die Leuphana ist Mitglied im COPERNICUS Campus: Nachhaltige Entwicklung in Forschung, Lehre und Organisation. Zudem ist sie im Nachhaltigkeitsrat der Stadt Lüneburg vertreten, der den Stadtrat berät.
  • Die Rechtsaufsicht an der Universität hat nach dem Niedersächsischen Hochschulhetz (NHG) das Präsidium. Verantwortliche für die Umsetzung sind die Vorgesetzten. Das interne Kontrollgremium ist die Innenrevsion und prüft die verschiedenen Bereiche.
  • Richtlinie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in der Universität Lüneburg; 10.03.2004

SO1 Art, Umfang und Effektivität von Programmen und Praktiken, mit denen der Einfluss der Universität auf die lokale Gemeinde eingeschätzt wird

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Dieser Indikator bezieht sich insbesondere auf die Anschätzung signifikanter Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit der Nachbarschaft, unfreiwillige Umsiedlungen sowie Beeinflussungen der lokalen Kultur. Als Hochschule ohne starken Expansionskurs (Eröffnung neuer Standorte) ist dieser Indikator nicht relevant für die Leuphana.

SO2 Anteil und Anzahl der auf Korruption hin untersuchten Geschäftseinheiten

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Die geltenden Gesetze zur Korruptionsbekämpfung werden an der Leuphana Universität Lüneburg konsequent umgesetzt. Hierzu verabschiedete das Präsidium am 10.03.2004 die interne „Richtlinie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in der Stiftungs-Universität Lüneburg“. Präventiv werden Geschäftsprozesse von vorgegebenen Kontrollmaßnahmen untersucht. Stichprobenweise erfolgt eine Belegprüfung schwerpunktmäßig in Vergabeverfahren.

 

Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung

Wolfgang Kopp
Scharnhorststr. 1, C10.126
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1011
Fax +49.4131.677-2137
kopp@leuphana.de

SO3 Mitarbeiterschulungen zur Vermeidung von Bestechung und Korruption

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In regelmäßigen Rundschreiben zu besonderen Anlässen wie Weihnachten oder Messen werden die Beschäftigen für die Thematik sensibilisiert.

SO4 Maßnahmen die in Reaktion auf Korruptionsfälle ergriffen wurden

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In der Berichtsperiode 2009/2010 wurden keine Korruptionsfälle aufgedeckt.

SO5 Politische Position der Organisation und Teilnahme an der öffentlichen Politikentwicklung sowie Lobbying

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Die Leuphana Universität Lüenburg nimmt keine politische Position ein,  da sie eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist.

SO6 Zuwendungen

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Die Leuphana Universität Lüenburg gibt als Einrichtung des öffentlichen Rechts keine Zuwendungen an Parteien und Politiker.

SO7 Wettbewerbsklagen

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Kein Material, da es nicht zum Charakter von Forschung und Lehre passt.

SO8 Strafzahlungen und Gesamtzahl nicht-monetärer Strafen für Gesetzesbrüche

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Keine.

 

Produktverantwortung

Produktverantwortung Managementansatz

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  • S. 39: Ombudsperson
  • S. 36: Gesundheitsmanagement
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement; 08.06.2009
  • Dienstvereinbarung zum Rauchverbot; 27.02.2004
  • Dienstvereinbarung über den Umgang mit suchtgefährdeten und suchtabhängigen Bediensteten; 02.02.2005
  • S. 12: Nach den Nachhaltigkeitsrichtlinien werden Ressorurcen für die Werbung nachhaltig eingesezt.
  • Beauftragter für Datenschutz: Eckhard C. Bollow www.leuphana.de/ueber-leuphana/organisation/praesidium/praesidiumsbeauftragte.html

PR1 Etappen während der Lebensdauer

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  • S. 13; An der Leuphana wird die Nachhaltigkeit in alle Ebenen eingebunden und v.a. die "Komeptenzbildung" der Studierenden und auch der Beschäftigten. Dabei steht die Einebziehung der Nachhaltigkeit auf der einen Seite in das Studium und die Forschung mit der fachlichen Perspektive. Und auf der anderen Seite die Lebenswelt Hochschule. Hier vermittelt die Leuphana über informelles Lernen den Hochschulmitgliedern die Kompetenz für verantwortliches Handeln. In Europa ist es einmalig, dass alle Studierende sich mit Themen der Nachhaltigkeit beschäftigen und nicht nur die, die diese Fächer im Major oder Minor belegen.
  • Alle Möglichkeiten und Angebote für ein praktisches nachhatliges Studieren sind u.a. im Leitfaden der Studierenden zusammengefasst.
  • S. 77; Erfahrungsräume für Nachhatligkeit als informelles Lernen
  • S. 18, S. 58-63; Nachhaltigkeit in der Forschung
  • Fakultät Nachhaltigkeit
  • S. 70-73; Nachhaltigkeit in der Lehre und Kompetenzbildung der Studierenden
  • S. 8; Im Leuphana Bachelor können die Studierenden neben der Schwerpunktbildung in einem Major, Nachhaltigkeitsthemen im Komplementärstudium wählen.
  • S. 9; Masterstudiengang Sustainability Sciences
  • S. 9; Nachhaltigkeit in der Professional School

PR2 Nichteinhaltung von (freiwilligen) Regeln

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 keine.

PR3 Gesetzlich vorgeschriebene Informationen

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S. 58; Keine gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben. Die Leuphana hat eine Ethikrichtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

PR4 Produktkennzeichnung-Nichteinhaltung von (feiwilligen) Reglen

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 keine.

PR5 Kundenzufriedenheit

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Die Ombudsperson für Studierende und Lehrende nimmt Ideen, Konzepte und Probleme von Studierenden und Lehrenden auf und agiert als vermittelnde Instanz der verschiedenen Interessengruppen der Universität. In 2001 wurde eine Umfrage unter den Absolventinnen und Absolventen der Umweltwissenschaften gemacht. Aktuell wird eine neue Umfrage unter den Ehemaligen der Fakultät Nachhaltigkeit durchgeführt, die bis Ende 2011 ausgewertet wird.

PR6 Werbung_Regeln

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S. 52; Informationsbrochüren und Flyer der Leuphana werden auf Recyclingpapier gedruckt.

PR7 Werbung_Verstöße

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 keine.

PR8 Schutz der Kundendaten

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 keine.

PR9 Einhaltung von Gesetzesvorschriften

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Indikator passt nicht zum Charakter von Forschung und Lehre. Hier gibt es keine derartigen Gesetzesvorschriften.

01.03.2012, Brüggen