Zentralgebäude: Finanzierungsplanung solide

Unabhängiges Gutachten belegt gesicherte Finanzierung – Spielräume sogar größer als erwartet

        
Lüneburg. Unabhängige Wirtschaftsprüfer haben in einem jetzt vorgelegten Gutachten die solide Finanzierungsplanung der Leuphana Universität Lüneburg für ihr neues Zentralgebäude bestätigt. Der 57,7 Millionen Euro teure Neubau nach einem Entwurf des US-amerikanischen Architekten und Leuphana Professors Daniel Libeskind wird vor allem mit Geldern der Europäischen Union, des Landes Niedersachsen, des Bundes sowie von Stadt und Landkreis Lüneburg finanziert. Die Gutachter haben die verschiedenen Finanzierungsbestandteile eingehend geprüft und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass „der für den Neubau vorgesehene Finanzierungsrahmen gesichert ist.“ Das Gutachten bestätigt darüber hinaus die eingeplante Finanzierungsreserve der Universität in Höhe von 2,6 Millionen Euro und weist auf mögliche weitere Einnahmen hin.

Die komplexe Struktur der Finanzierung des besonders nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudes bot in der Vergangenheit immer wieder Anlass für Diskussionen. Insbesondere die einkalkulierte Möglichkeit, von einem Vorsteuerabzug Gebrauch zu machen, und die Verwertung von Liegenschaften waren angezweifelt worden. Die Unispitze hatte daraufhin das unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen BRL Treuhand GmbH aus Hamburg beauftragt, alle Finanzierungsbausteine im Einzelnen zu überprüfen. Die Gutachter kamen zu einem eindeutigen Ergebnis: „Es ergaben sich im Rahmen unserer Untersuchung keine Hinweise darauf, dass der gesteckte Finanzierungsrahmen in Höhe von 60,3 Mio Euro insgesamt durch die geplanten Finanzierungskomponenten nicht abgedeckt werden wird.“

Da die Universität plant, bestimmte Flächen des Neubaus an Wochenenden und in der vorlesungsfreien Zeit zu vermieten, also unternehmerisch zu nutzen, kann sie für diesen Teil eine Umsatzsteuererstattung beanspruchen. Dies hatte das zuständige Finanzamt bereits bestätigt. Die Gutachter haben jetzt noch einmal unterstrichen, dass die aus der Steuererstattung für den Bau eingeplanten 3,06 Millionen Euro eine tragfähige Finanzierungskomponente darstellen. Ihren Berechnungen zufolge wird der Finanzierungsbaustein durch diese steuerliche Begünstigung sogar noch um 0,4 Mio. Euro höher ausfallen, als bisher angenommen.

Auch auf die Einnahmen aus der Verwertung universitärer Liegenschaften gehen die Gutachter ein. Sie halten die angesetzten Finanzierungsbeiträge für plausibel. Die Vermietung großer Flächen am Standort Volgershall, die zunächst anstelle eines Verkaufs erfolgen soll, stelle keine Gefährdung für das Finanzierungskonzept dar, heißt es in der Stellungnahme. Die Gutachter weisen auf die Möglichkeit weiterer Einnahmen durch die Vermietung zusätzlicher Flächen am Standort Volgershall und durch die Vermietungen im Zentralgebäude hin. Die Universität hatte diese Posten in ihre Planung nicht aufgenommen. Sie verfolgt ein konservatives Finanzierungskonzept, das nur bereits gesicherte Einnahmen berücksichtigt.

„Wir haben für diese unabhängige Prüfung ganz bewusst ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen gewählt, das vorher in keinerlei Beziehung zur Leuphana gestanden hat. Uns war eine Gesamtschau von außen bei der Detailprüfung des Finanzierungskonzeptes besonders wichtig“, erläutert Dr. Volker Meyer-Guckel, Vorsitzender des Stiftungsrats der Universität. Auf diesem Wege könne die notwendige Objektivität der Begutachtung gewährleistet werden. Und weiter: „Das Ergebnis der Prüfung bestätigt erneut die vorliegende Planung. Es gibt uns und damit auch den Steuerzahlern zusätzliche Sicherheit.“