Kurze Information zu Akkreditierung
Der Begriff der „Akkreditierung“ beschreibt im Hochschulumfeld verschiedene Verfahren der externen Qualitätssicherung von Studium und Lehre. Die Pro- grammakkreditierung (Qualitätssicherung einzelner Studienangebote) ist neben der institutionellen Akkreditierung (Überprüfung der sachgerechten Aufstellung privater Hochschulen) und der Systemakkreditierung (Prüfung des Qualitätsmanagementsystems einer Hochschule) das wichtigste Verfahren in diesem Bereich. Mit der Programmakkreditierung wird durch externe Gut- achter/-innen eine Entscheidung darüber getroffen, ob ein bestimmtes Stu- dienprogramm, die durch den Akkreditierungsrat (AR) und die Kultusminister- konferenz (KMK) sowie durch gesetzliche Regelungen festgelegten Qualitäts- kriterien erfüllt.
Die Aufgaben der Programmakkreditierung liegen darin
- die Einhaltung von Standards bei der Gestaltung von Studienprogrammen
zu sichern, - den Hochschulen ein objektives, transparentes und valides Verfahren
zur externen Qualitätssicherung zu ermöglichen sowie - die nationale und internationale Anerkennung von Hochschulabschlüssen
zu gewährleisten.
Die in Deutschland tätigen Akkreditierungsagenturen werden ausschließlich von der per Gesetz gegründeten „Stiftung zur Akkreditierung von Studien- gängen“ (kurz: Akkreditierungsrat, AR) eingesetzt.
Es wird jeweils eine von derzeit zehn Akkreditierungsagenturen (z.B. ACQUIN, FIBAA, AHGPS, ZeVa) mit der Durchführung der Programm- akkreditierung beauftragt. Die Agentur setzt – abgestimmt auf das Thema des Studienprogramms – eine Kommission von ca. 4-6 Gutachter- innen und Gutachtern ein, welche in der Regel Lehrende (aus anderen Hochschulen), Studierende und externe Stakeholder/-innen (mit Praxis-/Berufsbezug, z. B. potenzielle Arbeitgeber/-innen) umfasst. Nach der Einreichung der Unterlagen über den Studiengang bei der Agentur („Selbst- dokumentation“) prüfen die Agentur und die Gutachter/-innen diese Unterlagen und markieren solche Aspekte, welche vor dem Hintergrund der einschlägigen Qualitätskriterien hinterfragenswert erscheinen.
Die Gelegenheit zu einer Diskussion dieser Aspekte bietet die „Begehung“, ein in der Regel 2-tägiger Besuch der Gutachterkommission vor Ort. Im Zuge dieser Begehung haben die Gutachterinnen und Gutachter die Gelegenheit, mit den Programmverantwortlichen sowie Lehrenden und Studierenden zu sprechen und hierbei vertiefende Informationen über die Durchführung des Studienprogramms zu erhalten.
Auf Basis des Selbstberichts, der Eindrücke während der Begehung und ggf. weiterer angeforderter Unterlagen gibt die Gutachterkommission eine Emp- fehlung über die Programmakkreditierung ab, die anschließend – nach einer Gelegenheit zur Stellungnahme durch die jeweilige Hochschule bzw. das Studienprogramm – durch die Agentur bestätigt wird und damit Verbind- lichkeit erlangt. Sehr häufig werden bei der Programmakkreditierung sog. „Auflagen“ ausgesprochen, z. B. dass einzelne Module einen anderen Zuschnitt erhalten sollten oder dass in der jeweils geltenden Prüfungsordnung Sonderregelungen für bestimmte Fälle aufgenommen werden sollten. Auf diese Weise trägt die Programmakkreditierung zu einer Weiterentwicklung von Studienprogrammen bei.
Aktuelle Weiterentwicklungen des Akkreditierungswesens im deutschsprach- igen Raum liegen im Bereich der institutionellen Evaluation und des Qualitäts- audits (entwicklungsorientierte externe Evaluation der Prozesse in Lehre und Studium), in einem verstärkten Einsatz der Cluster- und System- akkreditierung (schrittweise Ablösung zahlreicher separater Programm- akkreditierungen durch mehrere gebündelte Verfahren bzw. durch jeweils eine einzige Systemakkreditierung je Hochschule), in der zunehm- enden Rele- vanz von Reakkreditierungen (Überprüfung der Art und Wirkung der seit der Erstakkreditierung vorgenommenen Weiterentwicklungen des Studienprogramms) sowie in der Entwicklung von Verfahren zur externen Qualitätssicherung besonderer Studienangebote (z. B. Zertifikatskurse).


