Bewerbung
Zertifikat Innovationsmanagement
Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschlossen haben, das Zertifikatsstudium Innovationsmanagement an der Professional School der Leuphana Universität Lüneburg zu absolvieren. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Bewerbung.
Zulassungsvoraussetzung
Das Zertifikatsstudium richtet sich an Fachkräfte mit Führungspotential, die
- Über die Hochschulreife und eine abgeschlossene Ausbildung oder eine gleichwertige berufliche Vorbildung verfügen
- Mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung haben
- In einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis stehen
Studienstart und Bewerbungsfrist
Der Studiengang startet jeweils im April. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen rechtzeitig bei der Studiengangsleitung ein.
Bewerbungsunterlagen
- Zulassungsantrag
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigtes Zeugnis der Hochschulreife
- Arbeitszeugnisse zum Nachweis der beruflichen Erfahrung
- Motivationsschreiben
Persönliche Beratung
- In einem Aufnahmegespräch haben Bewerberinnen und Bewerber die Gelegenheit, sich persönlich vorzustellen und ihre Motivation für das Zertifikatsstudium zu erläutern.
- Interessenten können ein unverbindliches Beratungsgespräch mit der Studiengangskoordinatorin Kathrin Becher vereinbaren.
Finanzierungsmöglichkeiten
- Kreditfinanzierung
Ab dem Sommersemester 2013 fördert die KfW auch berufsbegleitend Studierende. Es besteht sowohl die Möglichkeit einer dauerhaften Mitfinanzierung als auch einer Unterstützung für einzelne Studienabschnitte. Eine Zusage können Bachelor-, Master- und Zertifikatsstudierende erhalten, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind.
Merkblatt der KfW
Weitere Informationen
- Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Das Studium ist für Studierende mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und drei Jahren Berufserfahrung durch ein Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) förderbar. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 6.000 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragt werden (jährlich 2.000 EUR - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme). Die Beantragung muss vor Beginn der Weiterbildung stattfinden. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Steuerliche Absetzbarkeit
Weiterbildungsstudierende mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Erststudium können ihre Ausgaben hierfür in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Um Nachfragen oder Unklarheiten seitens des Finanzamtes zu vermeiden, sollten alle Kosten belegt werden können, u.a. durch Semesterbescheinigungen, Studienpläne und Rechnungen sowie sämtliche Kostenbelege, die mit der Weiterbildung zusammenhängen.
Bewerbungen sind weiterhin möglich.