• drucken
  • als E-Mail

B.A. BildungswissenschaftenB.A. BILDUNGSWISSENSCHAFTEN

Der Studiengang Bildungswissenschaften führt Sie bis spätestens Sommersemester 2011 zum Abschluss Bachelor of Arts. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Betreuung gewährleistet und Sie können ohne Einschränkungen Prüfungen ablegen.

In diesem Studiengang werden keine neuen Studierenden zum ersten oder höheren Fachsemester mehr aufgenommen.

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Nachfolgend finden Sie die Rahmenprüfungsordnung der Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge.

Fachspezifische Anlagen

Prüfungsberechtigungen

Prüfungsanmeldung

  • Anmeldung zu Klausuren: Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Klausuren.Wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen, müssen Sie sich unter folgendem Link dafür anmelden: http://qis.uni-lueneburg.de

    Pflicht zur An- und Abmeldung

    • Um sich anzumelden, verwenden Sie bitte Ihre übliche Kennung, die Sie auch für die Anmeldung an den PCs der Universität benutzen.
    • Schreiben Sie eine Klausur mit oder nehmen am Seminar teil, obwohl Sie sich nicht angemeldet oder wieder abgemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie nicht mitgeschrieben oder die Prüfungsleistung nicht erbracht.
    • Schreiben Sie eine Klausur nicht mit oder nehmen am Seminar nicht teil, obwohl Sie sich angemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Klausur mitgeschrieben oder die Seminarleistung erbracht und die Note 5,0 erhalten.
    • Die Anmeldung zur Klausur oder zum Seminar ersetzt nicht etwaige weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
    • Anleitung zur Online Prüfungsanmeldung im qis

    Hinweis

    • Die Anmeldung außerhalb des Campusnetzes erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Bei eventuell auftretenden technischen Problemen haftet die Universität nicht für versäumte Prüfungsleistungen.
    • Bei inhaltlichen Fragen zur Klausuranmeldung bzw. Abmeldung wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner.
    • Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!
    • Bei technischen Problemen und Fragen zur Bedienung wenden Sie sich bitte an Herrn Petrik (petrik@uni.leuphana.de).

    Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!

    Leistungsanerkennung

    Anerkennung von Leistungen

    Informationen zum Studiengangswechsel

    Bewerbung/Antrag auf Zulassung (Immatrikulations Service)

    Bewerbungen in ein höheres Semester im Studiengang BA Bildungswissenschaften sind ab WS 07/08 nicht mehr möglich.

    Einstufung (Zentrales Prüfungsamt)

    Einstufungen in ein höheres Semester im Studiengang BA Bildungswissenschaften sind ab WS 07/08 nicht mehr möglich.

    Anerkennung von Leistungen

    Es werden nur Studienleistungen/Prüfungsleistungen/Module anerkannt, die Sie für Ihr Studium an der Leuphana Universität Lüneburg in der von Ihnen gewählten Studienrichtung benötigen. Grundlage für die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen ist die Rahmenprüfungsordnung der Universität Lüneburg für die Bachelor und Masterstudiengänge vom 06.10.2005. Die konkreten Anerkennungen werden überprüft durch die Fachvertreter (s. § 15 RPO).

    Ein Wechsel an die Leuphana Universität Lüneburg ist nicht möglich, wenn in demselben oder einem verwandten Studiengang an einer Hochschule eine Bachelor-/Masterprüfung, ein Vordiplom oder Diplom, eine Magisterzwischenprüfung oder Magisterprüfung oder eien Zwischenprüfung oder Staatsexamen bereits endgültig nicht bestanden ist oder der Prüfungsanspruch durch Versäumen einer Prüfungsfrist in demselben oder einem verwandten Studiengang an einer Hochschule verloren wurde (§ 21 RPO).

    Bei Studienbeginn reichen Sie bitte eine Bescheinigung im Zentralen Prüfungsamt ein, aus der hervorgeht, dass der Prüfungsanspruch noch besteht. Ohne diese Bescheinigung erfolgt keine Anerkennung). Da auch Fehlversuche angerechnet werden müssen auch alle bisherigen Versuche nachgewiesen werden. Die Bestätigung über den Prüfungsanspruch muss zum Abschluss des Semesters ausgestellt worden sein, an dem die bisherige Hochschule verlassen wurde und muss alle für dieses Semester relevanten Leistungen und Fehlversuche enthalten.

    BAföG §48

    § 48 BAföG Leistungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters im Studiengang BA Bildungswissenschaften

    Festlegung von Leistungen für die Förderung gem. § 48 BaföG

    Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende

    1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist (z.B. Vordiplom), oder

    2. eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat (Formblatt 5), vorgelegt hat. Die Festlegung, welche Leistungen zum Abschluss eines jeweiligen Semesters üblich sind, trifft der Prüfungsausschuss (Festlegung übliche Leistungen)

    In bestimmten Fällen kann Ausbildungsförderung auch geleistet werden, wenn ein positiver Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann.   Dies ist der Fall, wenn die Leistungen z.B. infolge eines schwerwiegenden Grundes (nachweisbarer Erkrankung, erstmaligem Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzungen für die Weiterführung der Ausbildung ist), einer Gremientätigkeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen, der Länder, der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke oder infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung (Kinder im Alter bis zu zehn Jahren) nicht erbracht werden konnten.

    Bitte lassen Sie sich von der Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerkes beraten.

    27.09.2011, webredak