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B.Eng. Angewandte AutomatisierungstechnikB.ENG. ANGEWANDTE
AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Der Studiengang Angewandte Automatisierungstechnik führt Sie bis spätestens Sommersemester 2011 zum Abschluss Bachelor of Engineering. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Betreuung gewährleistet und Sie können ohne Einschränkungen Prüfungen ablegen.

In diesem Studiengang werden keine neuen Studierenden zum ersten oder höheren Fachsemester mehr aufgenommen.

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Nachfolgend die aktuelle Prüfungsordnung. Ältere Fassungen sind im Fachbereich oder des jeweiligen Prüfungsamtes erhältlich.

Fachspezifische Anlagen

Prüfungsberechtigte

Prüfungsanmeldung

  • Anmeldung zu Klausuren: Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Klausuren.Wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen, müssen Sie sich unter folgendem Link dafür anmelden: http://qis.uni-lueneburg.de

    Pflicht zur An- und Abmeldung

    • Um sich anzumelden, verwenden Sie bitte Ihre übliche Kennung, die Sie auch für die Anmeldung an den PCs der Universität benutzen.
    • Schreiben Sie eine Klausur mit oder nehmen am Seminar teil, obwohl Sie sich nicht angemeldet oder wieder abgemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie nicht mitgeschrieben oder die Prüfungsleistung nicht erbracht.
    • Schreiben Sie eine Klausur nicht mit oder nehmen am Seminar nicht teil, obwohl Sie sich angemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Klausur mitgeschrieben oder die Seminarleistung erbracht und die Note 5,0 erhalten.
    • Die Anmeldung zur Klausur oder zum Seminar ersetzt nicht etwaige weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
    • Anleitung zur Online Prüfungsanmeldung im qis

    Hinweis

    • Die Anmeldung außerhalb des Campusnetzes erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Bei eventuell auftretenden technischen Problemen haftet die Universität nicht für versäumte Prüfungsleistungen.
    • Bei inhaltlichen Fragen zur Klausuranmeldung bzw. Abmeldung wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner.
    • Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!
    • Bei technischen Problemen und Fragen zur Bedienung wenden Sie sich bitte an Herrn Petrik (petrik@uni.leuphana.de).

    Leistungsanerkennung

    Anerkennung von Leistungen

    Nachweis der bereits erbrachten Leistungen

    Die Anerkennung geschieht entsprechend den Anforderungen, die für den angestrebten Studiengang gelten. Das Urteil darüber, ob Ihre Leistungsnachweise den Maßstäben an unserem Fachbereich entsprechen, wird von den jeweiligen Fachprüfern vorgenommen. Die Fachprüfer sind in der beiliegenden Übersicht aufgeführt und den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet. Die Übersicht enthält sämtliche Teilprüfungen, die sie in dem angestrebten Studiengang ablegen müssen, um das Vordiplom zu erhalten. Sollten Sie auch Leistungen erbracht haben, die bereits für das Hauptstudium relevant sind, finden Sie anbei eine entsprechende Übersicht auch für diesen Studienabschnitt.

    Vorgehen

    1. Gehen Sie jeden/jedes der angeführten Leistungsnachweise/Fächer durch. Wenn Sie einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits in Ihrem Studiengang erbracht haben, dann vermerken Sie dies in der Übersicht.

    2. Die Anerkennung der Leistungen beantragen Sie bei den Fachprüfern, die den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet sind. Wenn Sie also bereits eine mindestens einstündige Klausur in einem Fach erbracht haben, dann müssen Sie die Gleichwertigkeit von dem zuständigen Fachvertreter  bestätigen lassen.

    3. Füllen Sie bitte für jeden einzelnen Leistungsnachweis, den Sie anerkennen lassen wollen, ein Formblatt ( "Antrag auf Anerkennung für die Püfungsordnungen nach dem Kreditpunkte-System") aus. Senden Sie dieses Formblatt sowie den Leistungsnachweis Ihrer bisherigen Hochschule (Kopie genügt hier zunächst) an das zuständige Prüfungsamt. Legen Sie einen ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückumschlag bei. Sobald Sie hier vor Ort studieren, müssen Sie die Originalleistungsnachweise während der Sprechstunden im Prüfungsamt zur Überprüfung vorlegen.

      Sofern für Ihre Hochschule bereits ein Anerkennungsverfahren stattgefunden hat, wird dieses für das Grundstudium vom Zentralen Prüfungsamt durchgeführt. Der Weg über die Fachvertreter erübrigt sich dann. Fragen Sie daher zunächst im Prüfungsamt an. Die Anerkennung der Leistungen des Hauptstudiums erfolgt jedoch immer über die Fachvertreter.

    4. Bitte reichen Sie uns keine unvollständigen Unterlagen ein. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bei Rückfragen zu den Leistungsnachweisen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.

    5. Weiter gehende Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

    Beachten Sie, dass Fragen zur Anerkennung Ihrer Leistungsnachweise vom Prüfungsamt nicht beantwortet werden können. Mit diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.

    BAföG §48

    Festlegung von Leistungen für die Förderung gem. § 48 BaföG

    Das Formular (Formblatt 5: Bescheinigung nach §48 Bafög), dass Sie im Prüfungsamt vorlegen müssen, erhalten Sie von Ihrem Bafög-Amt. In der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 12.07.2007 wurde festgelegt, dass  BaföG-Empfänger in den Bachelorstudiengängen pro Semester 20 Credit Points nachweisen müssen damit die Bescheinigung nach § 48 BaföG positiv ausgestellt werden kann.

    In bestimmten Fällen kann Ausbildungsförderung auch geleistet werden, wenn ein positiver Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann.   Dies ist der Fall, wenn die Leistungen z.B. infolge eines schwerwiegenden Grundes (nachweisbarer Erkrankung, erstmaligem Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzungen für die Weiterführung der Ausbildung ist), einer Gremientätigkeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen, der Länder, der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke oder infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung (Kinder im Alter bis zu zehn Jahren) nicht erbracht werden konnten.

    Bitte lassen Sie sich von der Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerkes beraten.

    Bei Ausnahmen für Bafög Förderungen wie Schwangerschaft, Krankheit... wenden Sie sich bitte direkt an das Bafög Amt.

    Praxisprojekt

    Wichtig für alle Unterlagen die das Praxissemester betreffen immer direkt an:

    Praxissemesterverwaltung

    Julia Drews
    Volgershall 1, V00.044
    21339 Lüneburg
    Fon +49.4131.677-5130
    drews@uni.leuphana.de

    Dokumente

    Krankmeldung

    Bachelorarbeit

    Information zur Anmeldung von Hausarbeiten

    Hausarbeiten werden in der Regel nur während der Klausurzeit geschrieben. Angemeldet werden sie über http://qis.uni-lueneburg.de im Rahmen der normalen Anmeldezeit. Abgabeschluss ist der 1. Tag der Klausurzeit, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Hausarbeit ist eine Erklärung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass immer 2 Exemplare abgegeben werden.

    Achtung: Der Eingang der Hausarbeit muß mit einem Eingansstempel bestätigt werden.

    30.09.2011, webredak