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B.Sc. InformatikB.SC. INFORMATIK

Der Studiengang Informatik führt Sie bis spätestens Sommersemester 2011 zum Abschluss Bachelor of Science. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Betreuung gewährleistet und Sie können ohne Einschränkungen Prüfungen ablegen.

In diesem Studiengang werden keine neuen Studierenden zum ersten oder höheren Fachsemester mehr aufgenommen.

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Nachfolgend finden Sie die Rahmenprüfungsordnung der Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden vom 27.07.2006

Fachspezifische Anlagen

Prüfungsberechtigungen

aktuelle Informationen

    Prüfungsanmeldung

    • Anmeldung zu Klausuren: Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Klausuren.Wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen, müssen Sie sich unter folgendem Link dafür anmelden: http://qis.uni-lueneburg.de

      Pflicht zur An- und Abmeldung

      • Um sich anzumelden, verwenden Sie bitte Ihre übliche Kennung, die Sie auch für die Anmeldung an den PCs der Universität benutzen.
      • Schreiben Sie eine Klausur mit oder nehmen am Seminar teil, obwohl Sie sich nicht angemeldet oder wieder abgemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie nicht mitgeschrieben oder die Prüfungsleistung nicht erbracht.
      • Schreiben Sie eine Klausur nicht mit oder nehmen am Seminar nicht teil, obwohl Sie sich angemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Klausur mitgeschrieben oder die Seminarleistung erbracht und die Note 5,0 erhalten.
      • Die Anmeldung zur Klausur oder zum Seminar ersetzt nicht etwaige weitere Voraussetzungen für die Teilnahme
      • Anleitung zur Online Prüfungsanmeldung im qis

      Hinweis

      • Die Anmeldung außerhalb des Campusnetzes erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Bei eventuell auftretenden technischen Problemen haftet die Universität nicht für versäumte Prüfungsleistungen.
      • Bei inhaltlichen Fragen zur Klausuranmeldung bzw. Abmeldung wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner.
      • Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!
      • Bei technischen Problemen und Fragen zur Bedienung wenden Sie sich bitte an Herrn Petrik (petrik@uni.leuphana.de).

      Leistungsanerkennung

      Anerkennung von Leistungen

      Nachweis der bereits erbrachten Leistungen

      Die Anerkennung geschieht entsprechend den Anforderungen, die für den angestrebten Studiengang gelten. Das Urteil darüber, ob Ihre Leistungsnachweise den Maßstäben an unserem Fachbereich entsprechen, wird von den jeweiligen Fachprüfern vorgenommen. Die Fachprüfer sind in der beiliegenden Übersicht aufgeführt und den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet. Die Übersicht enthält sämtliche Teilprüfungen, die sie in dem angestrebten Studiengang ablegen müssen, um das Vordiplom zu erhalten. Sollten Sie auch Leistungen erbracht haben, die bereits für das Hauptstudium relevant sind, finden Sie anbei eine entsprechende Übersicht auch für diesen Studienabschnitt.

      Vorgehen

      1. Gehen Sie jeden/jedes der angeführten Leistungsnachweise/Fächer durch. Wenn Sie einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits in Ihrem Studiengang erbracht haben, dann vermerken Sie dies in der Übersicht.

      2. Die Anerkennung der Leistungen beantragen Sie bei den Fachprüfern, die den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet sind. Wenn Sie also bereits eine mindestens einstündige Klausur in einem Fach erbracht haben, dann müssen Sie die Gleichwertigkeit von dem zuständigen Fachvertreter  bestätigen lassen.

      3. Füllen Sie bitte für jeden einzelnen Leistungsnachweis, den Sie anerkennen lassen wollen, ein Formblatt ( "Antrag auf Anerkennung für die Püfungsordnungen nach dem Kreditpunkte-System") aus. Senden Sie dieses Formblatt sowie den Leistungsnachweis Ihrer bisherigen Hochschule (Kopie genügt hier zunächst) an das zuständige Prüfungsamt. Legen Sie einen ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückumschlag bei. Sobald Sie hier vor Ort studieren, müssen Sie die Originalleistungsnachweise während der Sprechstunden im Prüfungsamt zur Überprüfung vorlegen.

        Sofern für Ihre Hochschule bereits ein Anerkennungsverfahren stattgefunden hat, wird dieses für das Grundstudium vom Zentralen Prüfungsamt durchgeführt. Der Weg über die Fachvertreter erübrigt sich dann. Fragen Sie daher zunächst im Prüfungsamt an. Die Anerkennung der Leistungen des Hauptstudiums erfolgt jedoch immer über die Fachvertreter.

      4. Bitte reichen Sie uns keine unvollständigen Unterlagen ein. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bei Rückfragen zu den Leistungsnachweisen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.

      5. Weiter gehende Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.

      Beachten Sie, dass Fragen zur Anerkennung Ihrer Leistungsnachweise vom Prüfungsamt nicht beantwortet werden können. Mit diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.

      BAföG §48

      Festlegung von Leistungen für die Förderung gem. § 48 BaföG

      Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende

      1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist (z.B. Vordiplom), oder

      2. eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat (Formblatt 5), vorgelegt hat. Die Festlegung, welche Leistungen zum Abschluss eines jeweiligen Semesters üblich sind, trifft der Prüfungsausschuss (Festlegung übliche Leistungen)

      In bestimmten Fällen kann Ausbildungsförderung auch geleistet werden, wenn ein positiver Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann.   Dies ist der Fall, wenn die Leistungen z.B. infolge eines schwerwiegenden Grundes (nachweisbarer Erkrankung, erstmaligem Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzungen für die Weiterführung der Ausbildung ist), einer Gremientätigkeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen, der Länder, der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke oder infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung (Kinder im Alter bis zu zehn Jahren) nicht erbracht werden konnten.

      Bitte lassen Sie sich von der Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerkes beraten.

      Ausnahme Aufschub

      Voraussetzungen für weitere Förderung am Ende des 4.Semesters:

      • Alle nötigen Leistungen des Vordiploms müssen 1x geschieben sein
      • In keiner Klausur 2x durchgefallen
      • Wichtig: Im Folgesemester = 5. Semester muß das Vordiplom abgeschlossen sein.

      Praktikum

      Wichtig für alle Unterlagen die das Praxissemester betreffen immer direkt an:

      Praxissemesterverwaltung

      Julia Drews
      Volgershall 1, V00.044
      21339 Lüneburg
      Fon +49.4131.677-5130
      drews@uni.leuphana.de

      Für alle Fristen ist  der Eingangsstempel in der PS-Verwaltung verbindlich.

      Hier zu beachten: Die anrechenbare PS-Zeit beginnt mit dem Eingang des Vertrages in der PS-Verwaltung. (Wichtig bei verzögerter Abgabe.)

      Dokumente

      30.09.2011, webredak