Diplom Betriebswirtschaftslehre

Auslaufender Studiengang
Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre führt Sie bis spätestens Sommersemester 2011 zum Abschluss Diplom (Universität). Innerhalb dieses Zeitraums ist die Betreuung gewährleistet und Sie können ohne Einschränkungen Prüfungen ablegen.
In diesem Studiengang werden keine neuen Studierenden zum ersten oder höheren Fachsemester mehr aufgenommen.
Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
Nachfolgend die aktuelle Prüfungsordnung. Ältere Fassungen sind im Fachbereich oder im jeweiligen Prüfungsamt erhältlich.
Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
- Diplomprüfungsordnung und Studienordnung (21 Mai 2003) pdf
- Diplomprüfungsordnung und Studienordnung (19 September 2002 - nicht mehr gültig) pdf
- Informationen zur Diplomprüfungsordnung vom 21.05.2003 für das Hauptstudium Stand: 01.10.2003 pdf
- Informationen zur Prüfungsordnung für das Grundstudium vom 21.05.2003 Stand: 01.10.2003 pdf
- Übersicht zur Prüfungsordnung pdf
Praktikum
Die Praktikumsberichte und Ausbildungszeugnisse für die Anerkennung des Praktikums sind bei Frau Reinhard, Zentrales Prüfungsamt, während der Sprechstunden abzugeben.
Ablauf zur Erlangung des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikumsnachweises
- Der/ die Studierende sucht sich nach Absprache mit der/dem Praktikumsleiter/in grundsätzlich seinen/ihren Praktikumsplatz selbst.
- Spätestens 8 Wochen nach Beendigung sämtlicher Praktika (16 Wochen) sind die Praktikumsberichte im Zentralen Prüfungsamt vorzulegen. Den Berichten sind Bescheinigungen der Einrichtungen, in der/denen das Praktikum absolviert wurde, über die Praktikumsdauer und das Formblatt zum Praktikumsberichts beizufügen. Der/die Praktikumsleiter/in prüft, ob die Berichte den Anforderungen der Prüfungsordnung entsprechen, bestätigt dies auf dem Vordruck zur Anerkennung der Praktikumsberichte durch die Unterschrift und teilt dies dem Zentralen Prüfungsamt mit.
- Nachdem die Anerkennung des Praktikumsberichtes vom/von der Praktikumsleiter/in im Zentralen Prüfungsamt vorliegt, wird die Ableistung des Praktikums direkt in die Datenbank eingegeben und ist als "Berufspraktische Tätigkeit" im Ausdruck der Leistungen ersichtlich. Eine gesonderte Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
Bei Fragen der Anerkennung (Ausbildung) wenden Sie sich an das Zentrale Prüfungsamt.
Dokumente
Formulare
Diplomarbeit
Vordiplom
Krankmeldung
- Merkblatt zur Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen pdf
- Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit pdf


