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Dipl. UmweltwissenschaftenDIPL. UMWELTWISSENSCHAFTEN

Der Studiengang Umweltwissenschaften führt Sie bis spätestens Sommersemester 2011 zum Abschluss Diplom (Universität). Innerhalb dieses Zeitraums ist die Betreuung gewährleistet und Sie können ohne Einschränkungen Prüfungen ablegen.

In diesem Studiengang werden keine neuen Studierenden zum ersten oder höheren Fachsemester mehr aufgenommen.

Zulassungen

Die Zulassungen erfolgen künftig nur noch über die Homepage, ein uni-interner Aushang erfolgt nicht mehr.

Auflistung der Zulassungen 

 

Praktikum

Ablauf zur Erlangung des Praktikumsnachweises

Inhaltliche Fragen sind mit der gewählten Tutorin/dem gewählten Tutor zu klären.

Die Leistungsnachweise nimmt das Prüfungsamt, Frau Pilzecker, entgegen.

Praktikumsrichtlinien und die Formulare zur Anmeldung und Anerkennung des Praktikums entnehmen Sie bitte den Internetseiten, Rubrik Praktikum.

Vordrucke zur Anmeldung, Anerkennung und Richtlinien

Information zum Ablauf

    1. Sie entscheiden sich für einen Bereich, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten und bemühen sich um einen Praktikumsplatz. Bitte beachten Sie hierzu auch die Aushänge über Praktikumseinrichtungen /-angebote im Prüfungsamt Gebäude 4 und an den Aushängen der einzelnen Bereiche.

    2. Nachdem Sie einen Praktikumsplatz erhalten haben, füllen Sie den Anmeldevordruck aus und lassen diesen von Ihrem Tutor/Ihrer Tutorin genehmigen. Den Anmeldevordruck behalten Sie bis zur Beendigung des Praktikums. Der Tutor/die Tutorin können grundsätzlich nur aus dem Bereich gewählt werden, dem das Praktikum zugeordnet werden kann. Bei Fragen der Zuordnung zu den Bereichen wenden Sie sich bitte an die Fachkoordinatoren (Liste der Prüfungsberechtigten).

    3. Nachdem die Genehmigung des Tutors/der Tutorin erfolgt ist, absolvieren Sie Ihr Praktikum. Nach Beendigung des Praktikums, spätestens jedoch 8 Wochen nach Beendigung ist der Praktikumsbericht Ihrem Tutor/Ihrer Tutorin vorzulegen. Hierbei sind der genehmigte Anmeldevordruck, die Bestätigung der Praktikumseinrichtung über die gesamte Praktikumsdauer sowie der Leistungsnachweis (Schein) Anerkennung Praktikum beizufügen.

    4. Nach Anerkennung des Praktikumsberichtes durch den Tutor/die Tutorin ist der Leistungsnachweis „Anerkennung Praktikum“ an das Prüfungsamt weiterzuleiten. Der Bericht sowie die Bestätigung der Einrichtung verbleiben beim Tutor/bei der Tutorin.

    5. Hinweis: Außeruniversitär abgeleistete Praktika unterliegen nicht dem für Studenten üblichen Unfallversicherungsschutz. Praktikanten sollten sich bei ihrer Stelle erkundigen, ob Unfallschutz für sie besteht bzw. ggf. für den Praktikumszeitraum eine entsprechende Versicherung abschließen! Sie auch nachfolgendes Merkblatt.
    10.01.2012, webredak