Dipl. Wirtschafts- & Sozialwissenschaften

Der Studiengang Wirtschafts- und Sozialwissenschaften führt Sie bis spätestens Sommersemester 2011 zum Abschluss Diplom (Universität). Innerhalb dieses Zeitraums ist die Betreuung gewährleistet und Sie können ohne Einschränkungen Prüfungen ablegen.
In diesem Studiengang werden keine neuen Studierenden zum ersten oder höheren Fachsemester mehr aufgenommen.
Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
Nachfolgend die aktuelle Prüfungsordnung. Ältere Fassungen sind im Fachbereich oder im jeweiligen Prüfungsamt erhältlich.
Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
- Übersicht zur Prüfungsordnung
- Diplomprüfungsordnung und Studienordnung (21 Mai 2003)
- Diplomprüfungsordnung und Studienordnung (19 September 2002 - nicht mehr gültig)
- Informationen zur Diplomprüfungsordnung für das Hauptstudium Stand: 01.10.2003
- Informationen zur Diplomprüfungsordnung für das Grundstudium Stand: 01.10.2003
In Bearbeitung!
Prüfungsberechtigungen
Prüfungsanmeldung
Pflicht zur An- und Abmeldung
Sämtliche Leistungen in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sind Prüfungsleistungen. Das bedeutet, dass alle Leistungen anmeldepflichtig sind. Grundsätzlich können nur Prüfungsleistungen erbracht werden aus dem Studiengang, in dem der Prüfling eingeschrieben ist. Ausnahmen hiervon (nur) für Hauptstudiumsleistungen aus den Studiengängen BWL und WISO sind in den Erläuterungen zu den Zuordnungen angegeben.
Bei der Anmeldung zu den Hauptstudiumsklausuren und Seminarleistungen ist lt. DPO verbindlich die Zuordnung anzugeben. Wird nichts angegeben, nimmt das Prüfungsamt diese verbindlich vor. Spätere Änderungen der Zuordnungen sind nicht möglich. Die Zuordnungen der Lehrveranstaltungen werden jedes Semester vom Fachbereichsrat beschlossen und bekannt gegeben.
Anmeldungen zu den Seminaren:
Die Anmeldungen zu den Seminaren werden von den jeweiligen Lehrstühlen organisiert. Fristen werden dort vorgegeben. Abmeldungen sind nur innerhalb einer Woche nach der jeweiligen Anmeldung beim Lehrstuhl möglich.
Anmeldung zu den Klausuren:
Die Fristen für die An- und Abmeldungen zu den Klausuren werden jedes Semester durch Aushang vor dem Prüfungsamt und im Internet bekannt gegeben. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten. Spätere An- bzw. Abmeldungen werden nicht akzeptiert.
Die Anmeldungen zu den Klausuren werden über ein zentrales Anmeldeformular im Internet (http://zpa.uni-lueneburg.de) durchgeführt.
Alle Klausuren im 1. Termin finden grundsätzlich in der letzten Veranstaltungswoche und in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.
Die Klausuren im 2. Termin finden im WS in den letzten zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn (des SS) statt, im SS in den letzten zwei Wochen vor der Einführungswoche (des WS) für Studienanfänger.
Die Termine für die Klausuren sind teilweise durch einen Rahmenplan festgelegt. Dieser Plan hängt vor dem Prüfungsamt aus. Alle anderen Klausurtermine werden von den Instituten vergeben und bekannt gemacht.
Wichtige Informationen zur Anmeldung:
- Anmeldung: Bitte beachten Sie die Anmeldungsfristen für die Klausuren.Wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen, müssen Sie sich unter folgendem Link dafür anmelden:
http://zpa.uni-lueneburg.de (Klausuranmeldung/Notenauskunft )
Um sich anzumelden, verwenden Sie bitte Ihre übliche Kennung, die Sie auch für die Anmeldung an den PCs der Universität benutzen. - Abmeldung: Innerhalb bestimmter Fristen können Sie sich auch wieder abmelden.
- Schreiben Sie eine Klausur mit, obwohl Sie sich nicht angemeldet oder wieder abgemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie nicht mitgeschrieben.
- Schreiben Sie eine Klausur nicht mit, obwohl Sie sich angemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Klausur mitgeschrieben und die Note 5,0 erhalten.
- Die Anmeldung zur Klausur ersetzt nicht etwaige weitere Voraussetzungen für die Teilnahme (z.B. Prüfungsvorleistungen, bestandenes Vordiplom).
Hinweis:
Die Anmeldung außerhalb des Campusnetzes erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Bei eventuell auftretenden technischen Problemen haftet die Universität nicht für versäumte Prüfungsleistungen.
Bei inhaltlichen Fragen zur Klausuranmeldung bzw. Abmeldung wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.
Bei technischen Problemen und Fragen zur Bedienung wenden Sie sich bitte an zpa@uni.leuphana.de.
Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!
Zuordnung CP
Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu CP
Prüfungsordnungen für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre/Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 21.05.03 (DPO).
Die Studienkommission* beschließt zu Beginn eines jeden Semesters gem. 23 (2) DPO die Art und Anzahl der den Fachprüfungen zugeordneten Prüfungsleistungen. Andere als die festgelegten Zuordnungen sind nicht möglich. Zum Beispiel kann die Vorlesung Bankbetriebslehre nur dem Wahlpflichtfach Bankbetriebslehre, nicht aber dem Fach BWL zugeordnet werden. Sämtliche Veranstaltungen sind für alle Studierende der beiden Studiengänge BWL und WISO zugänglich. Ein Ausweis im Diplomzeugnis erfolgt allerdings nur gemäß Prüfungsordnungen – es ist also z.B. für WISO–Studierende nicht möglich, einen Schein im Fach Tourismusmanagement im Zeugnis einem Wahlpflichtfach Tourismusmanagement zuzuweisen (die PO für den Studiengang WISO sieht dieses Wahlplfichtfach nicht vor). Die erzielte Note wird in jedem Fall in die Gesamtnote eingerechnet. Gibt es mehrere Möglichkeiten, ist die gewünschte (und mögliche) Zuordnung bei der Seminar- bzw. Klausuranmeldung verbindlich gem. § 24 (2) DPO anzugeben. Eine verbindliche Zuordnung wird sonst vom Prüfungsamt vorgenommen.
*Gem. § 12 Satz 2 der Grundordnung der Universität Lüneburg beauftragt der Fakultätsrat ab WS 06/07 die Studienkommission mit der Beschlussfassung über die Zuordnung der Lehrveranstaltungen!
Leistungsanerkennung
Merkblatt zum Studiengangswechsel / Studienortswechel und zur Anerkennung von Leistungen für auswärtige Studienbewerber
Das Studienplatzangebot für "Quereinsteiger" richtet sich nach der Zahl der frei werdenden Studienplätze. Die Bewerbung ist an das Immatrikulationsamt zu stellen.
- Für das Wintersemester bis spätestens 15.7.,
- Für das Sommersemester bis spätestens 15.1.
Achtung: Im WS 07/08 werden keine Einstufungen in höhere Semester vorgenommen!
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, weil eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages nur möglich ist, wenn Sie sich an die Verfahrensschritte halten. Beachten Sie außerdem die Fristen.
Einstufung
Senden Sie bitte parallel zur Bewerbung an das Immatrikulationsamt den Antrag auf Einstufung sowie einen Leistungsnachweis Ihrer bisherigen Hochschule (Kopie ist vorerst ausreichend) an den/die zuständige/n SachbearbeiterIn im Zentralen Prüfungsamt. Die Unterlagen sollten dort spätestens eine Woche vor Bewerbungsschluss vorliegen.
Basis für die Semestereinstufung ist der Umfang der anerkennbaren Leistungen. Für die Anrechnung eines Semesters müssen mindestens 20 im angestrebten Studiengang anerkennbare Credit Points (CPs) vorliegen. Es genügt nicht, wenn Sie erst beabsichtigen, diese CPs zu erbringen.
Sprechen Sie grundsätzlich zunächst im Zentralen Prüfungsamt vor. Liegen dort bereits gleiche Anerkennungsfälle vor, erfolgt die Überprüfung im Zentralen Prüfungsamt. Wurden noch keine vergleichbaren Leistungen zur Anerkennung vorgelegt, werden Ihre Leistungsnachweise vom Zentralen Prüfungsamt an die jeweiligen Lehrenden zur Überprüfung weiter gegeben. Evtl. werden Sie aufgefordert, sich selbst mit den Lehrenden in Verbindung zu setzen.
Eine Benachrichtigung darüber, in welches Semester Sie eingestuft werden, erhalten Sie nur durch den I-Service und zwar erst, wenn Ihnen die Zusage/Absage über einen Studienplatz schriftlich mitgeteilt wird.
Die Einstufung gilt nur für ein Semester. Für zukünftige Semester ist ein erneuter Antrag zu stellen.
Anerkennung
Für alle Bewerber gilt, dass sie bei Studienbeginn den Nachweis Ihrer bisherigen Leistungen im Original im Zentralen Prüfungsamt vorlegen müssen. Dieser Nachweis muss neben den bestandenen Leisungen auch die bisherigen Fehlversuche beinhalten sowie eine abschließende Bestätigung darüber, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch noch nicht endgültig verlorenen haben.
Liegen im Zentralen Prüfungsamt bereits gleiche Anerkennungsfälle vor, erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen im Zentralen Prüfungsamt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie persönlich bei den einzelnen Lehrenden zwecks Anerkennung vorsprechen.
Füllen Sie in diesem Fall bitte für jede einzelne Leistung ein Formblatt aus (Antrag auf Anerkennung) und legen dieses zusammen mit Ihrem Leistungsnachweis dem jeweiligen Lehrenden vor.
Sind für sämtliche Leistungen die Anerkennungen erfolgt, reichen Sie Ihre Unterlagen wieder komplett im Zentralen Prüfungsamt ein. Dort erfolgt dann die abschließende formelle Kontrolle und die Eingabe der Leistungen.
- Antrag auf Anerkennung für den Diplomstudiengang BWL pdf
- Anerkennung Grundstudiumsleistungen Universität Hamburg pdf
- Anerkennung Hauptstudiumsleistungen Universität Hamburg pdf
Anerkennung von ausländischen Universitäten
- Anerkennung von Leistungen auslaendischer Universitaeten pdf
- Antrag auf Anerkennung von anrechenbaren Leistungen ausländischer Universitäten pdf
Listen der Anerkennungen von ausländischen Universitäten
BAföG §48
Festlegung von Leistungen für die Förderung gem. §48 BAföG
Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende
- ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist (z.B. Vordiplom), oder
- eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat (Formblatt 5), vorgelegt hat. Die Festlegung, welche Leistungen zum Abschluss eines jeweiligen Semesters üblich sind, trifft der Prüfungsausschuss (Festlegung übliche Leistungen)
In bestimmten Fällen kann Ausbildungsförderung auch geleistet werden, wenn ein positiver Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Leistungen z.B. infolge eines schwerwiegenden Grundes (nachweisbarer Erkrankung, erstmaligem Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzungen für die Weiterführung der Ausbildung ist), einer Gremientätigkeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen, der Länder, der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke oder infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung (Kinder im Alter bis zu zehn Jahren) nicht erbracht werden konnten.
Bitte lassen Sie sich von der Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerkes beraten.
Formulare
Diplomarbeit
Vordiplom
Krankmeldung
- Merkblatt zur Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen pdf
- Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit pdf


