FH-Dipl. Angewandte Automatisierungstechnik

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
Nachfolgend die aktuelle Prüfungsordnung. Ältere Fassungen sind im Fachbereich oder im jeweiligen Prüfungsamt erhältlich.
- Angewandte Automatisierungstechnik Dipl.-Ing. (FH) 06.02.2002 nach § 80 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Halbsatz 1 Nr. 2 NHG (AZ. 11.3-743 23-6) genehmigt
- Änderungen der Diplomprüfungsordnung Bezug: Bek. v. 25. 4. 1994 (Nds. MBl. S. 1226)
- Alte Fassung 1994 der Diplomprüfungsordnung Bek. d. MWK v. 25.4.1994 - 1071-243 15-7
Prüfungsanmeldung
- Anmeldung zu Klausuren: Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Klausuren.Wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen, müssen Sie sich unter folgendem Link dafür anmelden: http://qis.uni-lueneburg.de
Hinweis
- Die Anmeldung außerhalb des Campusnetzes erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Bei eventuell auftretenden technischen Problemen haftet die Universität nicht für versäumte Prüfungsleistungen.
- Bei inhaltlichen Fragen zur Klausuranmeldung bzw. Abmeldung wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner.
- Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!
- Bei technischen Problemen und Fragen zur Bedienung wenden Sie sich bitte an Frau Schaefer (s.schaefer@uni.leuphana.de).
Leistungsanerkennung
Anerkennung von Leistungen
Nachweis der bereits erbrachten Leistungen
Die Anerkennung geschieht entsprechend den Anforderungen, die für den angestrebten Studiengang gelten. Das Urteil darüber, ob Ihre Leistungsnachweise den Maßstäben an unserem Fachbereich entsprechen, wird von den jeweiligen Fachprüfern vorgenommen. Die Fachprüfer sind in der beiliegenden Übersicht aufgeführt und den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet. Die Übersicht enthält sämtliche Teilprüfungen, die sie in dem angestrebten Studiengang ablegen müssen, um das Vordiplom zu erhalten. Sollten Sie auch Leistungen erbracht haben, die bereits für das Hauptstudium relevant sind, finden Sie anbei eine entsprechende Übersicht auch für diesen Studienabschnitt.
Vorgehen
- Gehen Sie jeden/jedes der angeführten Leistungsnachweise/Fächer durch. Wenn Sie einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits in Ihrem Studiengang erbracht haben, dann vermerken Sie dies in der Übersicht.
- Die Anerkennung der Leistungen beantragen Sie bei den Fachprüfern, die den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet sind. Wenn Sie also bereits eine mindestens einstündige Klausur in einem Fach erbracht haben, dann müssen Sie die Gleichwertigkeit von dem zuständigen Fachvertreter bestätigen lassen.
- Füllen Sie bitte für jeden einzelnen Leistungsnachweis, den Sie anerkennen lassen wollen, ein Formblatt ( "Antrag auf Anerkennung für die Püfungsordnungen nach dem Kreditpunkte-System") aus. Senden Sie dieses Formblatt sowie den Leistungsnachweis Ihrer bisherigen Hochschule (Kopie genügt hier zunächst) an das zuständige Prüfungsamt. Legen Sie einen ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückumschlag bei. Sobald Sie hier vor Ort studieren, müssen Sie die Originalleistungsnachweise während der Sprechstunden im Prüfungsamt zur Überprüfung vorlegen.
Sofern für Ihre Hochschule bereits ein Anerkennungsverfahren stattgefunden hat, wird dieses für das Grundstudium vom Zentralen Prüfungsamt durchgeführt. Der Weg über die Fachvertreter erübrigt sich dann. Fragen Sie daher zunächst im Prüfungsamt an. Die Anerkennung der Leistungen des Hauptstudiums erfolgt jedoch immer über die Fachvertreter. - Bitte reichen Sie uns keine unvollständigen Unterlagen ein. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bei Rückfragen zu den Leistungsnachweisen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.
- Weiter gehende Informationen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung.
Beachten Sie, dass Fragen zur Anerkennung Ihrer Leistungsnachweise vom Prüfungsamt nicht beantwortet werden können. Mit diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.
BAföG §48
Das Formular (Formblatt 5: Bescheinigung nach §48 Bafög), dass Sie im Prüfungsamt vorlegen müssen, erhalten Sie von Ihrem Bafög-Amt.
Festlegung von Leistungen für die Förderung gem. § 48 BaföG
Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende
- ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des dritten Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen worden ist (z.B. Vordiplom), oder
- eine nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat (Formblatt 5), vorgelegt hat.
In bestimmten Fällen kann Ausbildungsförderung auch geleistet werden, wenn ein positiver Leistungsnachweis nicht erbracht werden kann. Dies ist der Fall, wenn die Leistungen z.B. infolge eines schwerwiegenden Grundes (nachweisbarer Erkrankung, erstmaligem Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzungen für die Weiterführung der Ausbildung ist), einer Gremientätigkeit in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen, der Länder, der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke oder infolge einer Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung (Kinder im Alter bis zu zehn Jahren) nicht erbracht werden konnten.
Bitte lassen Sie sich von der Abteilung Ausbildungsförderung des Studentenwerkes beraten.
Ausnahme Aufschub
Voraussetzungen für weitere Förderung am Ende des 4.Semesters:
- Alle nötigen Leistungen des Vordiploms müssen 1x geschieben sein
- In keiner Klausur 2x durchgefallen
- Wichtig: Im Folgesemester = 5. Semester muß das Vordiplom abgeschlossen sein.
Bei Ausnahmen für Bafög Förderungen wie Schwangerschaft, Krankheit... wenden Sie sich bitte direkt an das Bafög Amt.
Praktikum
Zuständigkeit
Die Praktikumsberichte und Ausbildungszeugnisse für die Anerkennung des Praktikums sind beim Prüfungsamt/Praktikantenamt während der Sprechstunden abzugeben.
Inhaltliche Fragen zum Praktikum sind zu richten an:
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Maskow
Volgershall 1, VN2.303
21339 Lüneburg
Fon 04131.677-5422
maskow@uni.leuphana.de
Ablauf zur Erlangung des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikumsnachweises
Ansprechpartner sind: Die von Ihnen gewählten Tutoren und Tutorinnen des Fachbereiches (Liste der Prüfungsberechtigungen der einzelnen Fächer hängt beim Praktikantenamt aus).
Informationen zur Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten als 1. Praxissemester erhalten Sie im Merkblatt.
Den Antrag zur Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten als 1. Praxissemester erhalten Sie im Prüfungsamt/Praktikantenamt.
Verfahrensablauf 1. und 2. Praxissemester
1. Antrag auf Zulassung zum Praxissemster
Der Antrag auf Zulassung zum 1. Praxissemester muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des PS gestellt werden. Zugelassen zum 1. PS wird nur, wer das Vordiplom hat.
Der Antrag auf Zulassung zum 2. Praxissemester muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des PS gestellt werden. Es dürfen 2 Leistungen aus dem Hauptstudium offen sein.
Neu: Bitte angeben, wer betreuender Professor ist. Der betreuende Prof. muss auf dem Antrag mit unterschreiben.
2. Praxissemestervertrag
Der PS-Vertrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des PS der Praxissemesterverwaltung zur Prüfung vorliegen. Die praktische Tätigkeit umfasst 18 Wochen reine Tätigkeit (ohne Urlaub) für Studierende, die ihr Studium bis Sommersemester 2001 begonnen haben bzw. 20 Wochen reine Tätigkeit (ohne Urlaub) für Studierende, die ihr Studium ab WS 2001/2002 begonnen haben.
Bei Firmen, die der Prüfungsverwaltung nicht bekannt sind :
- PS-Verwaltung leitet Vertrag zur Prüfung an den Prüfungsausschuss
- Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die PS-Stelle geeignet ist.
- Die Praxissemesterverwaltung teilt das Ergebnis dem Studierenden mit.
3. Praxissemesterplan
Der Praxissemesterplan (unter Benennung des betreuenden Professors) muss 3 Wochen nach Beginn des Praxissemesters der Praxissemesterverwaltung vorliegen.
4. Praxissemesterbericht und Bescheinigung der Ausbildungsstelle
Für das 1. PS:
PS-Bericht und Bescheinigung der Praxissemesterstelle sind abzugeben Ende März für das zurückliegende Wintersemester. Ende September für das zurückliegende Sommersemester.
Für das 2. PS:
Der PS-Bereicht entfällt, wenn vor Ablauf des PS der Antrag auf Ausgabe eines Diplomarbeitsthemas gestellt wurde. Ansonsten ist der PS-Bericht und die Bescheinigung der Praxissemesterstelle abzugeben wie beim 1. PS.
5. Verlängerung des Praxissemesters
Eine Verlängerung des Praxissemesters ist in Ausnahmefällen möglich.
Antragstellung 2 Wochen vor Ablauf des Praxissemesters an den Prüfungsausschuss schriftlich mit Begründung. Die Befürwortung des betreuenden Professors muss vorliegen.
6. Hinweis
Außeruniversitär abgeleistete Praktika unterliegen nicht dem für Studenten üblichen Unfallversicherungsschutz. Praktikanten sollten sich bei ihrer Stelle erkundigen, ob Unfallschutz für sie besteht. Bzw. ggf. für den Praktikumszeitraum eine entsprechende Versicherung abschließen!
siehe Merkblatt.
Wichtig für alle Unterlagen die das Praxissemester betreffen immer direkt an:
Praxissemesterverwaltung
Ingrid Kanzler
Volgershall 1, V01.317
21339 Lüneburg
Fon +49.4131.677-5316
i.kanzler@uni.leuphana.de
Für alle Fristen ist der Eingangsstempel in der PS-Verwaltung verbindlich.
Hier zu beachten: Die anrechenbare PS-Zeit beginnt mit dem Eingang des Vertrages in der PS-Verwaltung. (Wichtig bei verzögerter Abgabe.)
Formulare
Diplomarbeit
- Anmeldung zur Diplomarbeit pdf
- Erklärung zur Diplomarbeit pdf
- Regelungen für die Diplomarbeit pdf
- Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit pdf
- Abgabe Diplomarbeit Bibliothek pdf
Information zur Anmeldung von Hausarbeiten:
Hausarbeiten werden in der Regel nur während der Klausurzeit geschrieben. Angemeldet werden sie über http://qis.uni-lueneburg.de im Rahmen der normalen Anmeldezeit. Abgabeschluss ist der 1. Tag der Klausurzeit, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Hausarbeit ist eine Erklärung beizufügen. Bitte beachten Sie, dass immer 2 Exemplare abgegeben werden.
Achtung: Der Eingang der Hausarbeit muß mit einem Eingansstempel bestätigt werden.


