FH-Diplom Wirtschaftsinformatik

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung
Hier finden Sie die aktuelle Prüfungsordnung.
Ältere Fassungen sind im Fachbereich oder im jeweiligen Prüfungsamt erhältlich.
- Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik pdf
- Studienplan Diplomstudiengang WI pdf
Weiteres
Prüfungsanmeldung
Pflicht zur An- und Abmeldung
- Anmeldung: Bitte beachten Sie die Anmeldungsfristen für die Klausuren.Wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen, müssen Sie sich unter folgendem Link dafür anmelden: http://qis.uni-lueneburg.de
- Abmeldung: Innerhalb bestimmter Fristen können Sie sich auch wieder abmelden.
- Schreiben Sie eine Klausur mit, obwohl Sie sich nicht angemeldet oder wieder abgemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie nicht mitgeschrieben.
- Schreiben Sie eine Klausur nicht mit, obwohl Sie sich angemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Klausur mitgeschrieben und die Note 5,0 erhalten.
- Die Anmeldung zur Klausur ersetzt nicht etwaige weitere Voraussetzungen für die Teilnahme (z.B. Prüfungsvorleistungen, bestandenes Vordiplom).
- Anleitung zur Online Prüfungsanmeldung im qis
Hinweis
- Die Anmeldung außerhalb des Campusnetzes erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Bei eventuell auftretenden technischen Problemen haftet die Universität nicht für versäumte Prüfungsleistungen.
- Bei inhaltlichen Fragen zur Klausuranmeldung bzw. Abmeldung wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner!
- Bei technischen Problemen und Fragen zur Bedienung wenden Sie sich bitte an Frau Schaefer!
Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!
Leistungsanerkennung
Anerkennung von Leistungen
Merkblatt zum Studiengangswechsel / Studienortswechel und zur Anerkennung von Leistungen für auswärtige Studienbewerber
Das Studienplatzangebot für "Quereinsteiger" richtet sich nach der Zahl der frei werdenden Studienplätze. Die Bewerbung ist an das Immatrikulationsamt zu stellen.
- Für das Wintersemester bis spätestens 15.7.,
- Für das Sommersemester bis spätestens 15.1.
- Studienangebot/Bewerbung für höhere Fachsemester
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, weil eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags nur möglich ist, wenn Sie sich an die Verfahrensschritte halten. Beachten Sie außerdem die Fristen. Ihre vollständigen Unterlagen für die Einstufung müssen bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss vorliegen, weil das Immatrikulationsamt Sie sonst nicht in das Bewerbungsverfahren aufnehmen kann. Bewerben Sie sich aber in jedem Falle schon vorab, um die Frist zu wahren.
Nachweis der bereits erbrachten Leistungen
Die Anerkennung geschieht entsprechend den Anforderungen, die für den angestrebten Studiengang gelten. Das Urteil darüber, ob Ihre Leistungsnachweise den Maßstäben an unserem Fachbereich entsprechen, wird von den jeweiligen Fachprüfern vorgenommen. Die Fachprüfer sind in der beiliegenden Übersicht aufgeführt und den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet. Die Übersicht enthält sämtliche Teilprüfungen, die sie in dem angestrebten Studiengang ablegen müssen, um das Vordiplom zu erhalten. Sollten Sie auch Leistungen erbracht haben, die bereits für das Hauptstudium relevant sind, finden Sie anbei eine entsprechende Übersicht auch für diesen Studienabschnitt.
Vorgehen
- Gehen Sie jeden/jedes der angeführten Leistungsnachweise/Fächer durch. Wenn Sie einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits in Ihrem Studiengang erbracht haben, dann vermerken Sie dies in der Übersicht.
- Die Anerkennung der Leistungen beantragen Sie bei den Fachprüfern, die den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet sind. Wenn Sie also bereits eine mindestens einstündige Klausur in einem Fach erbracht haben, dann müssen Sie die Gleichwertigkeit von dem zuständigen Fachvertreter bestätigen lassen.
- Füllen Sie bitte für jeden einzelnen Leistungsnachweis, den Sie anerkennen lassen wollen, ein Formblatt ( "Antrag auf Anerkennung für die Püfungsordnungen nach dem Kreditpunkte-System") aus. Senden Sie dieses Formblatt sowie den Leistungsnachweis Ihrer bisherigen Hochschule (Kopie genügt hier zunächst) an das Prüfungsamt link. Legen Sie einen ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückumschlag bei. Sobald Sie hier vor Ort studieren, müssen Sie die Originalleistungsnachweise während der Sprechstunden im Prüfungsamt zur Überprüfung vorlegen.
Sofern für Ihre Hochschule bereits ein Anerkennungsverfahren stattgefunden hat, wird dieses für das Grundstudium vom Zentralen Prüfungsamt durchgeführt. Der Weg über die Fachvertreter erübrigt sich dann. Fragen Sie daher zunächst im Prüfungsamt an. Die Anerkennung der Leistungen des Hauptstudiums erfolgt jedoch immer über die Fachvertreter. - Wir prüfen dann, in welches Fachsemester Sie angesichts der eingereichten Unterlagen einzustufen sind und teilen dies dem Immatrikulationsamt mit.
- Bitte reichen Sie uns keine unvollständigen Unterlagen ein. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bei Rückfragen zu den Leistungsnachweisen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.
- Weiter gehende Informationen finden Sie in der Studien- und Diplomprüfungsordnung BWL.
Beachten Sie, daß Fragen zur Anerkennung Ihrer Leistungsnachweise vom Prüfungsamt nicht beantwortet werden können. Mit diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.
Praktikum §48
Zuständigkeit
Die Praktikumsberichte und Ausbildungszeugnisse für die Anerkennung des Praktikums sind beim Prüfungsamt/Praktikantenamt während der Sprechstunden abzugeben.
Inhaltliche Fragen zum Praktikum sind an Herrn Prof. Piechota zu richten.
Ablauf zur Erlangung des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikumsnachweises
Ansprechpartner sind: Die von Ihnen gewählten Tutoren und Tutorinnen des Fachbereiches (Liste der Prüfungsberechtigungen der einzelnen Fächer hängt beim Praktikantenamt aus).
Bei Fragen der Anerkennung (Ausbildung, FSJ, Zivildienst etc.) wenden Sie sich an das Prüfungsamt/Praktikantenamt.
Praktikumsrichtlinien erhalten Sie bei Frau Drews.
Vordrucke zur Anmeldung und Anerkennung
- Richtlinienplan pdf
- Antrag auf Zulassung zum 1 Praxissemster BW pdf
- Antrag auf Zulassung zum 2 Praxissemster BWWI pdf
- Paxissemster-Standardvertrag pdf
- Praxissemster Vertrag englisch pdf
- Plan fuer das 1 Praxissemster pdf
- Plan fuer das 2 Praxissemster pdf
- Sie entscheiden sich für einen Bereich, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten und bemühen sich um einen Praktikumsplatz. Bitte beachten Sie hierzu auch die Aushänge über Praktikumseinrichtungen /-angebote im Prüfungsamt/ Praktikantenamt.
- Nachdem Sie einen Praktikumsplatz erhalten haben, füllen Sie den Anmeldevordruck aus und lassen diesen von Ihrem Tutor/Ihrer Tutorin genehmigen. Den Anmeldevordruck behalten Sie bis zur Beendigung des Praktikums. Der Tutor/die Tutorin können grundsätzlich nur aus dem Bereich gewählt werden, dem das Praktikum zugeordnet werden kann. Bei Fragen der Zuordnung zu den Bereichen wenden Sie sich bitte an Frau Drews.
- Nachdem die Genehmigung des Tutors/der Tutorin erfolgt ist, absolvieren Sie Ihr Praktikum. Nach Beendigung des Praktikums, spätestens jedoch 8 Wochen nach Beendigung ist der Praktikumsbericht Ihrem Tutor/Ihrer Tutorin vorzulegen. Hierbei sind der genehmigte Anmeldevordruck, die Bestätigung der Praktikumseinrichtung über die gesamte Praktikumsdauer sowie der Leistungsnachweis (Schein) Anerkennung Praktikum beizufügen.
- Nach Anerkennung des Praktikumsberichtes durch den Tutor/die Tutorin ist der Leistungsnachweis „Anerkennung Praktikum“ an das Prüfungsamt weiterzuleiten. Der Bericht sowie die Bestätigung der Einrichtung verbleiben beim Tutor/bei der Tutorin.
- Hinweis: Außeruniversitär abgeleistete Praktika unterliegen nicht dem für Studenten üblichen Unfallversicherungsschutz. Praktikanten sollten sich bei ihrer Stelle erkundigen, ob Unfallschutz für sie besteht. Bzw. ggf. für den Praktikumszeitraum eine entsprechende Versicherung abschließen!
siehe Merkblatt [PDF]
BAföG §48
Festlegung von Leistungen für die Förderung gem. § 48 BaföG
Nach Beschluss der Prüfungsausschüsse vom 27.09.02 wird die Anzahl der zu erbringenden Leistungen in den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften neu festgelegt:
- BWL
- 4. Sem. 13 Leistungen
- 5. Sem. 16 Leistungen
- 6. Sem. 19 bestandene Leistungen bzw. Vordiplom
Das Formular (Formblatt 5: Bescheinigung nach §48 Bafög), dass Sie im Prüfungsamt vorlegen müssen, erhalten Sie von Ihrem Bafög-Amt.
Ausnahme Aufschub
Voraussetzungen für weitere Förderung am Ende des 4.Semesters
- Alle nötigen Leistungen des Vordiploms müssen 1x geschieben sein
- In keiner Klausur 2x durchgefallen
- Wichtig: Im Folgesemester = 5. Semester muß das Vordiplom abgeschlossen sein.
Bei Ausnahmen für Bafög Förderungen wie Schwangerschaft, Krankheit... wenden Sie sich bitte direkt an das Bafög Amt.


