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FH-Dipl. WirtschaftsrechtFH-DIPL. WIRTSCHAFTSRECHT

Aktuelle Prüfungs- und Studienordnung

Hier finden Sie die aktuelle Prüfungsordnung.
Ältere Fassungen sind im Fachbereich oder im jeweiligen Prüfungsamt erhältlich.

Prüfungsanmeldung

Pflicht zur An- und Abmeldung

Anleitung für die Online Prüfungsanmeldung [PDF]

  • Anmeldung: Bitte beachten Sie die Anmeldungsfristen für die Klausuren.Wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen, müssen Sie sich unter folgendem Link dafür anmelden: http://qis.uni-lueneburg.de
  • Abmeldung: Innerhalb bestimmter Fristen können Sie sich auch wieder abmelden.
  • Schreiben Sie eine Klausur mit, obwohl Sie sich nicht angemeldet oder wieder abgemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie nicht mitgeschrieben.
  • Schreiben Sie eine Klausur nicht mit, obwohl Sie sich angemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Klausur mitgeschrieben und die Note 5,0 erhalten.
  • Die Anmeldung zur Klausur ersetzt nicht etwaige weitere Voraussetzungen für die Teilnahme (z.B. Prüfungsvorleistungen, bestandenes Vordiplom).

Hinweis

  • Die Anmeldung außerhalb des Campusnetzes erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Bei eventuell auftretenden technischen Problemen haftet die Universität nicht für versäumte Prüfungsleistungen.
  • Bei inhaltlichen Fragen zur Klausuranmeldung bzw. Abmeldung wenden Sie sich bitte an Frau Geitner!
  • Bei technischen Problemen und Fragen zur Bedienung wenden Sie sich bitte an Frau Schaefer!
  • Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!

Leistungsanerkennung

Merkblatt zum Studiengangswechsel / Studienortswechel und zur Anerkennung von Leistungen für auswärtige Studienbewerber

Das Studienplatzangebot für "Quereinsteiger" richtet sich nach der Zahl der frei werdenden Studienplätze. Die Bewerbung ist an das Immatrikulationsamt zu stellen.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, weil eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags nur möglich ist, wenn Sie sich an die Verfahrensschritte halten. Beachten Sie außerdem die Fristen. Ihre vollständigen Unterlagen für die Einstufung müssen bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss vorliegen, weil das Immatrikulationsamt Sie sonst nicht in das Bewerbungsverfahren aufnehmen kann. Bewerben Sie sich aber in jedem Falle schon vorab, um die Frist zu wahren.

Nachweis der bereits erbrachten Leistungen

Die Anerkennung geschieht entsprechend den Anforderungen, die für den angestrebten Studiengang gelten. Das Urteil darüber, ob Ihre Leistungsnachweise den Maßstäben an unserem Fachbereich entsprechen, wird von den jeweiligen Fachprüfern vorgenommen. Die Fachprüfer sind in der beiliegenden Übersicht aufgeführt und den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet. Die Übersicht enthält sämtliche Teilprüfungen, die sie in dem angestrebten Studiengang ablegen müssen, um das Vordiplom zu erhalten. Sollten Sie auch Leistungen erbracht haben, die bereits für das Hauptstudium relevant sind, finden Sie anbei eine entsprechende Übersicht auch für diesen Studienabschnitt.

Vorgehen

  1. Gehen Sie jeden/jedes der angeführten Leistungsnachweise/Fächer durch. Wenn Sie einen entsprechenden Leistungsnachweis bereits in Ihrem Studiengang erbracht haben, dann vermerken Sie dies in der Übersicht.
  2. Die Anerkennung der Leistungen beantragen Sie bei den Fachprüfern, die den jeweiligen Leistungsnachweisen zugeordnet sind. Wenn Sie also bereits eine mindestens einstündige Klausur in einem Fach erbracht haben, dann müssen Sie die Gleichwertigkeit von dem zuständigen Fachvertreter  bestätigen lassen.
  3. Füllen Sie bitte für jeden einzelnen Leistungsnachweis, den Sie anerkennen lassen wollen, ein Formblatt ( "Antrag auf Anerkennung für die Püfungsordnungen nach dem Kreditpunkte-System") aus. Senden Sie dieses Formblatt sowie den Leistungsnachweis Ihrer bisherigen Hochschule (Kopie genügt hier zunächst) an das Prüfungsamt  link. Legen Sie einen ausreichend frankierten und vollständig adressierten Rückumschlag bei. Sobald Sie hier vor Ort studieren, müssen Sie die Originalleistungsnachweise während der Sprechstunden im Prüfungsamt zur Überprüfung vorlegen.
    Sofern für Ihre Hochschule bereits ein Anerkennungsverfahren stattgefunden hat, wird dieses für das Grundstudium vom Zentralen Prüfungsamt durchgeführt. Der Weg über die Fachvertreter erübrigt sich dann. Fragen Sie daher zunächst im Prüfungsamt an. Die Anerkennung der Leistungen des Hauptstudiums erfolgt jedoch immer über die Fachvertreter.
  4. Wir prüfen dann, in welches Fachsemester Sie angesichts der eingereichten Unterlagen einzustufen sind und teilen dies dem Immatrikulationsamt mit.
  5. Bitte reichen Sie uns keine unvollständigen Unterlagen ein. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Bei Rückfragen zu den Leistungsnachweisen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.
  6. Weiter gehende Informationen finden Sie in der Studien- und Diplomprüfungsordnung BWL.

Beachten Sie, daß Fragen zur Anerkennung Ihrer Leistungsnachweise vom Prüfungsamt nicht beantwortet werden können. Mit diesen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dozenten.

Praktikum

Ablauf zur Erlangung des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikumsnachweises

Bei Fragen der Anerkennung (Ausbildung, FSJ, Zivildienst etc.) wenden Sie sich an das Prüfungsamt.

Vordrucke zur Anmeldung und Anerkennung

  1. Sie entscheiden sich für einen Bereich, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten und bemühen sich um einen Praktikumsplatz. Bitte beachten Sie hierzu auch die Aushänge über Praktikumseinrichtungen /-angebote im Prüfungsamt/ Praktikantenamt.

  2. Nachdem Sie einen Praktikumsplatz erhalten haben, füllen Sie den Anmeldevordruck aus und reichen ihn mit dem Vertrag der Firma im Prüfungsamt ein.

  3. Nach der Beendigung des Praktikums erstellen Sie bitte den Praxissemesterbericht und geben diesen 4 Wochen nach Beendigung im PA ab.

Formulare

Informationen zur Diplomarbeit

Krankmeldung

Sonstige Formulare

Mitteilung über Anschriftenänderung, Antrag auf Beurlaubung und Antrag auf Exmatrikulation finden Sie auf der Seite der Administration

12.10.2011, webredak