Angewandte Kulturwissenschaften, M.A

Auslaufen des Studiengangs Angewandte Kulturwissenschaften (Magister) zum Ende des Wintersemesters 2012/13
Liebe Studierende!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Studiengang Angewandte Kulturwissenschaften Magister (M. A.) mit Ablauf des Wintersemesters 2012/2013 ausläuft.
Einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung müssen Sie spätestens bis zum 31.03.2013 beantragt haben. Nur wenn Sie sich im Prüfungsverfahren befinden, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Fortsetzung der Prüfung bis zum endgültigen Bestehen oder Nichtbestehen, auch nach dem Auslaufen Ihres Studiengangs.
Damit Sie zur Prüfung zugelassen werden können, müssen Sie die entsprechenden Prüfungsvorleistungen abgeleistet haben.
Dies bedeutet, dass Sie im aktuellen SS 2012 und im WS 2012/13 letztmalig die Gelegenheit haben, Ihre Vorleistungen zu erbringen. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass Sie zur Prüfung zugelassen werden können. Wenn Ihnen nach dem Ablauf des WS 2012/13 noch ein Schein fehlt, können Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden und Sie können Ihr Studium nicht mehr abschließen! Bitte melden Sie sich wie gewohnt über myStudy für die Veranstaltungen an, die Ihnen noch fehlen (einen entsprechenden Scheinvordruck für die erfolgreich abgelegte Vorleistung finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Dietrich und Frau Hein vom Studierendenservice gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen des Studiendekans und Prüfungsausschuss-Vorsitzenden
gez. PD Dr. Pries
Prüfungsanmeldung
Pflicht zur An- und Abmeldung
- Anmeldung: Bitte beachten Sie die Anmeldungsfristen für die Klausuren.Wenn Sie an einer Klausur teilnehmen wollen, müssen Sie sich unter folgendem Link dafür anmelden:
http://zpa.uni-lueneburg.de (Klausuranmeldung/Notenauskunft)
Um sich anzumelden, verwenden Sie bitte Ihre übliche Kennung, die Sie auch für die Anmeldung an den PCs der Universität benutzen. - Abmeldung: Innerhalb bestimmter Fristen können Sie sich auch wieder abmelden.
- Schreiben Sie eine Klausur mit, obwohl Sie sich nicht angemeldet oder wieder abgemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie nicht mitgeschrieben.
- Schreiben Sie eine Klausur nicht mit, obwohl Sie sich angemeldet haben, dann werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Klausur mitgeschrieben und die Note 5,0 erhalten.
- Die Anmeldung zur Klausur ersetzt nicht etwaige weitere Voraussetzungen für die Teilnahme (z.B. Prüfungsvorleistungen, bestandenes Vordiplom).
Hinweis
Die Anmeldung außerhalb des Campusnetzes erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Bei eventuell auftretenden technischen Problemen haftet die Universität nicht für versäumte Prüfungsleistungen.
Bei inhaltlichen Fragen zur Klausuranmeldung bzw. Abmeldung oder bei technischen Problemen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner.
Nach Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist können keine EMails/Faxe berücksichtigt werden!
Prüfer und Fachkoordinatoren
Prüfungsberechtige
Fachkoordinatorinnen/en
Studiengebiete
Betriebswirtschaftslehre
M.A.Heinen
heinen@uni.leuphana.de
Kulturtheorie und Interkulturelle Studien
Prof. Dr. Jamme
jamme@uni.leuphana.de
Kulturtheorie und Interkulturelle Studien
Prof: Dr. Burkart
burkart@uni.leuphana.de
Kunst- und Bildwissenschaften
Prof. Dr. Wuggenig
wuggenig@uni.leuphana.de
Musik
Dr. Schormann
schormann@uni.leuphana.de
Sozial- und Kulturgeschichte
Prof. Dr. Faulstich
faulstich@uni.leuphana.de
Sprache und Kommunikation
Torben Fischer
torben.fischer@uni.leuphana.de
Kulturgeographie
PD Dr. Pez
pez@uni.leuphana.de
Nebenfächer
Kulturinformatik
Dr. Großmann
grossmann@uni.leuphana.de
Kulturvermittlung und Kulturorganisation
Prof. Dr. Wuggenig
wuggenig@uni.leuphana.de
Kulturlandschaftsentwicklung, Naturschutz,Umweltkommunikation
PD Dr. Pez
pez@uni.leuphana.de
Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Prof. Dr.Bekmeier
bekmeier@uni.leuphana.de
Tourismusmanagement
Prof. Dr. Wöhler
woehler@uni.leuphana.de
Grundlagen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
M.A.Heinen
heinen@uni.leuphana.de
Kulturwissenschaftlicher Integrationsbereich
Prof. Dr.Kirchberg
kirchberg@uni.leuphana.de
Allgemein Qualifizierender Grundblock
Datenverarbeitung
M.A. Siegert
siegert@uni.leuphana.de
Fremdsprachen
M.A. Völz
voelz@uni.leuphana.de
BAföG §48
Festlegung von Leistungen für die Förderung gem. § 48 BAföG
Für eine positive Bestätigung nach § 48 BAföG nach dem 4. Fachsemester ist die Vorlage von insgesamt 9 Leistungsnachweisen erforderlich.
Bis zum Ende des 5. Fachsemesters muss die Magisterzwischenprüfung (MZP) bestanden sein.
Bis zum Ende des 6. Fachsemesters müssen die MZP sowie 2 Leistungsnachweise dem Prüfungsamt vorliegen.
Nach dem 7. Fachsemester: MZP und 4 Leistungsnachweise.
Der Antrag ist ausgefüllt mit den Kopfdaten bei Frau Dietrich (für Studierende Nachname Anfangsbuchstabe A-L) und bei Frau Hein (für Studierende Nachname Anfangsbuchstabe M-Z) abzugeben bzw.ins Postfach zu werfen, der dann direkt vom Prüfungsamt an das BAföG-Amt weitergeleitet wird.
Praktikum
Zuständigkeit
Inhaltliche Fragen zum Praktikum sind an die zuständige Sachbearbeiterin (Buchstaben A-L, Frau Dietrich und Buchstaben M-Z, Frau Hein) im ZPA zu richten.
Ablauf zur Erlangung des in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikumsnachweises
Ansprechpartner sind die von Ihnen gewählten Tutoren und Tutorinnen des Fachbereiches (Liste der Prüfungsberechtigungen).
Bei Fragen der Anerkennung (Ausbildung, FSJ, Zivildienst etc.) wenden Sie sich ebenfalls direkt an die Tutoren und Tutorinnen.
- Praktikumsrichtlinien pdf
- Anerkennung des Praktikumsberichts pdf
- Merkblatt zum Versicherungsschutz pdf
- Sie entscheiden sich für einen Bereich, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten und bemühen sich um einen Praktikumsplatz. Bitte beachten Sie hierzu auch die Aushänge über Praktikumseinrichtungen /-angebote im Zentralen Prüfungsamt.
- Nachdem Sie einen Praktikumsplatz erhalten haben, besprechen Sie bitte alles weitere mit Ihrer Tutorin/Ihrem Tutor. Der Tutor/die Tutorin können grundsätzlich nur aus dem Bereich gewählt werden, dem das Praktikum zugeordnet werden kann (1. oder 2. Studiengebiet oder berufsfeldorientierter Bereich).
- Nach Beendigung des Praktikums, spätestens jedoch 8 Wochen nach Beendigung ist der Praktikumsbericht Ihrem Tutor/Ihrer Tutorin vorzulegen. Die Bestätigung der Praktikumseinrichtung über die gesamte Praktikumsdauer und das Formular Anerkennung des Praktikumsberichts sind dem Tutor/der Tutorin vorzulegen.
- Nach Anerkennung des Praktikumsberichtes durch den Tutor/die Tutorin ist das Formular Anerkennung des Praktikumsberichts an das Zentrale Prüfungsamt weiterzuleiten. Der Bericht sowie die Bestätigung der Einrichtung verbleiben beim Tutor/bei der Tutorin.
- Hinweis: Außeruniversitär abgeleistete Praktika unterliegen nicht dem für Studenten üblichen Unfallversicherungsschutz. Praktikanten sollten sich bei ihrer Stelle erkundigen, ob Unfallschutz für sie besteht. Bzw. ggf. für den Praktikumszeitraum eine entsprechende Versicherung abschließen!
- siehe Merkblatt
Formulare
Scheinvordruck
Versäumnis/ Rücktritt/ Krankmeldung
- Merkblatt: Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen pdf
- Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit pdf
Magisterzwischenprüfung
Hinweise
- Hinweise zum Ausfüllen des MZP-Antrages 86.69KB pdf
Angabenblatt
- Medien- und Öffentlichkeitsarbeit pdf
- Studienbegleitende Klausuren in BWL, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und deren Vorleistungen pdf
- Studienbegleitende Prüfungsleistung Kulturvermittlung und Kulturorganisation (ab MPO 2003) pdf
- Tourismusmanagement (1. Nebenfach) pdf
- Zweites Nebenfach, Kulturwissenschaftlicher Integrationsbereich und allgemeinqualifizierender Grundblock pdf
Anmeldung
- Kulturgeographie (M 45) pdf
- Kulturinformatik (M 30) pdf
- Kulturlandschaftsentwicklung, Naturschutz, Umweltkommunikation (M 30 ab MPO 2003) pdf
- Kulturtheorie u. interkulturelle Studien (M 45) pdf
- Kulturvermittlung und Kulturorganisation (M 30 ab MPO 2003) pdf
- Kunst- und Bildwissenschaften (M 45) pdf
- Musik (M 45) pdf
- Sozial- und Kulturgeschichte (M 45) pdf
- Sprache und Kommunikation (M 45) pdf
Magisterprüfung
Erbringung studienbegleitender Prüfungsleistungen
Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
- Formular F1 und F2 (F3) (Das Formular muss einmalig bei der ersten Anmeldung zur Magisterprüfung mit eingereicht werden)
1. und 2. Studiengebiet (PO 97/99/00/02/03)
- BWL pdf
- Kulturgegraphie pdf
- Kunst und Bildungswissenschaften pdf
- Musik pdf
- Sprache und Kommunikation pdf
- Kulturtheorie und interkulturelle Studien pdf
- Sozial- und Kulturgeschichte pdf
1. Nebenfach (PO 97/99/00/02/03)
- Kulturlandschaftsentwicklung, Naturschutz, Umweltkommunikation pdf
- Kulturinformatik pdf
- Medien und Öffentlichkeitsarbeit pdf
- Kulturvermittlung und Kulturorganisation (M45)(PO 2003) pdf
2. Nebenfach
Im 2. Nebenfach gibt es keine mündlichen Magisterprüfungen, die im ZPA angemeldet werden müssen.


