Finanzierung
Bezahltes Praktikum
Die Höhe der Vergütung eines Praktikums richtet sich nach der Branche, der Fachrichtung und der Größe des Unternehmens. Als Interessenvertretung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen fordert Fairwork e. V. ein Praktikumsgehalt von mindestens 300,- € im Monat. Der finanzielle Beitrag eines Praktikumsgebers kann aber auch darin bestehen, dass zum Beispiel Fahrt- oder Übernachtungskosten übernommen werden.
Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, weil das Praktikum Bestandteil der hochschulischen Ausbildung ist. Das gilt auch für ein freiwilliges Praktikum. Voraussetzung ist aber ein Alter unter 25 Jahren und eine Zuverdienstgrenze in Höhe von 1.932,- € pro Jahr.
BAföG
Während eines Pflichtpraktikums werden Leistungen nach dem BAföG weiterhin gezahlt, da das Praktikum für den Studienabschluss zwingend erforderlich ist. Allerdings wird die Praktikumsvergütung bei der Berechnung des BAföG-Satzes berücksichtigt. Ein freiwilliges Praktikum ist nicht förderungsfähig. Wird ein freiwilliges Praktikum aber während der Semesterferien oder als Teilzeitpraktikum in der Vorlesungszeit absolviert, ohne dass die Erbringung von Studienleistungen behindert wird, steht dies einer BAföG-Förderung nicht entgegen. Es ist zu beachten, dass auch hier der Verdienst angerechnet wird.
Darlehen
Bei der Finanzierung durch ein Darlehen stellt der Bildungskredit eine besonders zinsgünstige Alternative dar. Berechtigt sind Studierende, die Studienleistungen der ersten vier Semester erbracht haben und deren Studiengang keine Zwischenprüfung vorsieht. Das Bundesverwaltungsamt gewährt den Bildungskredit für Praktika im In- und Ausland.
Stiftungen
Insbesondere Auslandspraktika werden mit Stipendien gefördert. Bewerbungen sind an die jeweilige Stiftung zu richten. Eine umfassende Datenbank für Stipendien bietet die Stipendiendatenbank von e-fellows.


